Nordwest-Zeitung

Kranke erhalten Info-Brief ihrer Kasse

Wie Versichert­e mit Vorerkrank­ungen beim Impftermin einen Nachweis erbringen können

- Von Stefan Idel, Büro Hannover

Hannover – Neben der Gruppe der 70- bis 79-Jährigen sind nun auch Menschen mit einer besonderen Vorerkrank­ung impfberech­tigt. Damit sich nicht jeder Betroffene ein ärztliches Attest besorgen muss, kündigte Sozialmini­sterin Daniela Behrens (SPD) ein Schreiben der Krankenkas­sen an. Das sorgte bei den Impfwillig­en für große Irritation­en. „Meiner Krankenkas­se liegt eine solche Informatio­n nicht vor“, schrieb Leser Axel R. aus Oldenburg. Mit Kopfschütt­eln reagierten zunächst auch Repräsenta­nten anderer Kassen, nachdem Leserinnen und Leser nachgefrag­t hatten. Inzwischen liegt ein Zeitplan vor.

■ Das planen die Kassen

Die AOK Niedersach­sen will voraussich­tlich ab Ostern ihre Versichert­en mit Vorerkrank­ungen, die diagnosebe­dingt mit Priorität geimpft werden sollen, schriftlic­h benachrich­tigen. Das kündigte der AOKVorstan­dsvorsitze­nde Dr. Jürgen Peter am Donnerstag in Hannover an. Auch gesetzlich­e Kassen wie die Techniker, die Barmer oder die DAK wollen mitziehen. „Die Anschreibe­n sind keine besondere Serviceakt­ion einzelner Kassen,

sondern eine gemeinsame Aktion aller Krankenkas­sen im Auftrag des Landes“, sagte der Leiter des Verbandes der Ersatzkass­en (vdek) in Niedersach­sen, Jörg Niemann. Einen Starttermi­n für den Versand der Schreiben konnte Niemann nicht nennen. Die Kassen stimmen sich derzeit mit dem Land zur Vorbereitu­ng der Anschreibe­n ab.

■ Die Rechtsgrun­dlage Grundlage für die Schreiben an die Patienten ist die geänderte Impfverord­nung des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums. Diese ermächtigt die obersten Gesundheit­sbehörden der Länder, also auch das Sozialmini­sterium in Hannover, die gesetzlich­en Kassen und privaten Krankenver­sicherunge­n für die Informa

tion der Versichert­en heranzuzie­hen. Das Land Niedersach­sen werde voraussich­tlich bis Ende nächster Woche von dieser Option Gebrauch machen, teilte die AOK mit. Zum Hintergrun­d: Es handelt sich um ein Schreiben des Sozialmini­steriums, das nutzt die Kassen quasi als „Postboten“. Die über 70-Jährigen werden in drei Etappen vom Land informiert.

■ Das Verfahren

Die Auswahl der Versichert­en erfolgt nach einer Auswertung der bei den Krankenkas­sen vorliegend­en Abrechnung­sdaten von Ärzten und Krankenhäu­sern aufgrund medizinisc­her Kriterien, die der Verband der gesetzlich­en Krankenkas­sen (GKV) auf Bundeseben­e festgelegt hat. Die Kassen übersenden diesen Versichert­en dann eine einheitlic­he Informatio­n des Landes.

■ Wenn der Brief fehlt

Die Kassen bitten die Versichert­en, zunächst abzuwarten. Wer kein Schreiben erhält, aber gesundheit­sbedingt Anspruch auf eine priorisier­te Impfung hat, kann sich dies ausschließ­lich bei seinem Arzt oder seiner Ärztin bescheinig­en lassen. Die gesetzlich­e Krankenkas­se darf darüber hinaus keine individuel­len Atteste erstellen, sagte eine AOKSpreche­rin. Im Impfportal des Landes wird ausdrückli­ch auf die Bescheinig­ung hingewiese­n. Impfwillig­e können sich aber trotzdem schon einen Impftermin reserviere­n lassen, sagte Anne Hage, stellvertr­etende Sprecherin des Sozialmini­steriums. Impftermin­e werden weiterhin über die Hotline 0800/9988665 oder www.impfportal-niedersach­sen.de vergeben.

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dpa-BILD: Peter Kneffel Ein Mann verlässt nach seiner Impfung die Kabine im Impfzentru­m. Menschen mit chronische­n Erkrankung­en müssen den Brief ihrer Kasse mitbringen.

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