Kranke erhalten Info-Brief ihrer Kasse
Wie Versicherte mit Vorerkrankungen beim Impftermin einen Nachweis erbringen können
Hannover – Neben der Gruppe der 70- bis 79-Jährigen sind nun auch Menschen mit einer besonderen Vorerkrankung impfberechtigt. Damit sich nicht jeder Betroffene ein ärztliches Attest besorgen muss, kündigte Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) ein Schreiben der Krankenkassen an. Das sorgte bei den Impfwilligen für große Irritationen. „Meiner Krankenkasse liegt eine solche Information nicht vor“, schrieb Leser Axel R. aus Oldenburg. Mit Kopfschütteln reagierten zunächst auch Repräsentanten anderer Kassen, nachdem Leserinnen und Leser nachgefragt hatten. Inzwischen liegt ein Zeitplan vor.
■ Das planen die Kassen
Die AOK Niedersachsen will voraussichtlich ab Ostern ihre Versicherten mit Vorerkrankungen, die diagnosebedingt mit Priorität geimpft werden sollen, schriftlich benachrichtigen. Das kündigte der AOKVorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Peter am Donnerstag in Hannover an. Auch gesetzliche Kassen wie die Techniker, die Barmer oder die DAK wollen mitziehen. „Die Anschreiben sind keine besondere Serviceaktion einzelner Kassen,
sondern eine gemeinsame Aktion aller Krankenkassen im Auftrag des Landes“, sagte der Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen, Jörg Niemann. Einen Starttermin für den Versand der Schreiben konnte Niemann nicht nennen. Die Kassen stimmen sich derzeit mit dem Land zur Vorbereitung der Anschreiben ab.
■ Die Rechtsgrundlage Grundlage für die Schreiben an die Patienten ist die geänderte Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Diese ermächtigt die obersten Gesundheitsbehörden der Länder, also auch das Sozialministerium in Hannover, die gesetzlichen Kassen und privaten Krankenversicherungen für die Informa
tion der Versicherten heranzuziehen. Das Land Niedersachsen werde voraussichtlich bis Ende nächster Woche von dieser Option Gebrauch machen, teilte die AOK mit. Zum Hintergrund: Es handelt sich um ein Schreiben des Sozialministeriums, das nutzt die Kassen quasi als „Postboten“. Die über 70-Jährigen werden in drei Etappen vom Land informiert.
■ Das Verfahren
Die Auswahl der Versicherten erfolgt nach einer Auswertung der bei den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten von Ärzten und Krankenhäusern aufgrund medizinischer Kriterien, die der Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf Bundesebene festgelegt hat. Die Kassen übersenden diesen Versicherten dann eine einheitliche Information des Landes.
■ Wenn der Brief fehlt
Die Kassen bitten die Versicherten, zunächst abzuwarten. Wer kein Schreiben erhält, aber gesundheitsbedingt Anspruch auf eine priorisierte Impfung hat, kann sich dies ausschließlich bei seinem Arzt oder seiner Ärztin bescheinigen lassen. Die gesetzliche Krankenkasse darf darüber hinaus keine individuellen Atteste erstellen, sagte eine AOKSprecherin. Im Impfportal des Landes wird ausdrücklich auf die Bescheinigung hingewiesen. Impfwillige können sich aber trotzdem schon einen Impftermin reservieren lassen, sagte Anne Hage, stellvertretende Sprecherin des Sozialministeriums. Impftermine werden weiterhin über die Hotline 0800/9988665 oder www.impfportal-niedersachsen.de vergeben.