An der Doktorsklappe krankt es
„Vorhabenbeschreibung“beinhaltet Sozialwohnungen nicht
Es ist erstaunlich, wie man sich an das Tragen der MundNasen-Maske gewöhnt hat. Theobald greift oft reflexartig nach dem Atemschutz – fast so wie nach dem Sicherheitsgurt im Auto. Er erwischt sich auch beim Einkaufen dabei, wie er unter der Maske mit sich selber spricht. Als wenn das niemand hören würde. Und manchmal fällt ihm auf, dass er mit offenem Mund herumläuft – unter der Maske sieht’s ja keiner. Nun im Büro ist ihm was ganz Besonderes passiert. Um telefonieren zu können, muss er ein Headset aufsetzen und kann dann am PC die Nummer wählen. Vor kurzem bekam er einfach keine Verbindung, hörte aber aus der Entfernung eine Stimme. Die kam aus dem Kopfhörer. Der lag aber vor ihm. Zum Telefonieren die Maske aufgesetzt hatte sich
theobald@NWZmedien.de
Richtfest im Dezember auf der Doktorsklappe: Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans war Stadtbaurat Sven Uhrhan (rote Jacke), der dort die Stadtverwaltung vertrat, noch nicht im Amt.
Oldenburg – Hat die Stadt beim Aufstellen des Bebauungsplanes 55 „Doktorsklappe“geschlafen? Oder wurde bewusst in Kauf genommen, dass die vorgeschriebenen zehn Sozialwohnungen in einem vierten Gebäude in einem eher schmucklosen Bau errichtet werden? Fragen, mit denen sich nun nach der Veröffentlichung in der NWZ auch die Politik beschäftigt.
Im Vorhaben- und Erschließungsplan sind nur die drei großen Gebäude eingezeichnet. Der Vorhabenträger (die Baum-Unternehmensgruppe aus Hannover) hat offensichtlich die preiswerten Wohnungen zusätzlich geschaffen und dafür das vierte Gebäude genutzt. In der öffentlichen Wahrnehmung waren alle davon ausgegangen, dass zehn von den 97 Wohnungen preiswert vermietet werden müssen. In der städtischen und im Internet einsehbaren Vorhabenbeschreibung wird unter dem Punkt „Städtebaulicher Entwurf“beschrieben, dass unter dem Strich 97 Wohnungen errichtet werden, von denen zwölf rollstuhlgerecht also barrierefrei ausgebaut sein sollen. Von kostengünstigen Wohnungen ist an dieser Stelle tatsächlich nichts zu lesen. Dafür weiter unten unter dem Punkt „Sonstige gesetzliche Vorschriften und Fachplanungen“. Dort heißt es: „Die rechtliche Absicherung dieser Quoten erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Oldenburg und dem Vorhabenträger.“
Solche Durchführungsverträge
werden in der Regel nicht öffentlich im Verwaltungsausschuss besprochen und verabschiedet. Dem Vernehmen sollte dort das „Vertragsgebiet“nun auch für das Grundstück gelten, auf dem jetzt das vierte Gebäude gebaut werden soll. Für dieses Gebäude ist eine gemischte Nutzung (also Wohnen und Gewerbe) vorgesehen – im Bebauungsplan als MI, also Mischgebiet eingezeichnet.
Thomas Husmann über die höchst fragwürdige Bauleitplanung auf der Doktorsklappe
Unsere Redaktion hat bei Oberbürgermeister Jürgen Krogmann und seiner Pressestelle nachgefragt. „Die vertraglichen Regelungen sind so gestaltet, dass sie den Vorgaben im B-Plan entsprechen“, heißt es da. Die Verwaltung hat mit der Platzierung der preiswerten Wohnungen im Mischgebiet kein Problem – weder in Bezug auf den Bebauungsplan, noch mit den Bestimmungen des Durchführungsvertrages.
Nach der Quotenregelung zum damaligen Zeitpunkt sei der preiswerte Wohnraum im Vertragsgebiet nachzuweisen. Dabei habe der Bauherr die freie Wahl, wo und in welcher Gebäudetypologie (Mehrfamilienhaus, Reihenhaus etc.) er sie im Vertragsgebiet nachweist. Auf Grundlage des Ratsbeschluss von 2018 sei der Bau eines eigenen Gebäudes möglich gewesen.
Der geringfügige Anstieg der Anzahl der Wohnungen von 97 auf 105 erklärt sich aus der konkreten Ausführungsplanung, heiße es von der Stadt. „Das ist bei Projekten dieser Größenordnung nicht unüblich.“Details der Vertragsgestaltung werden nicht genannt, die seien vertraulich.