Kein Platz für Schläger
Oldenburg/pab – Gibt es Menschen, die sich nur bei der Polizei bewerben, weil sie meinen, im Dienst straffrei einfach mal ein paar Faustschläge austeilen oder mit Waffen herumballern zu können? „Wir haben ein sehr gutes Auswahlverfahren, das grundsätzlich verhindert, dass es solche Personen überhaupt in die Ausbildung schaffen“, stellt Marhauer klar. Sollten später, auch bei schon ausgebildeten Polizeibeamten, entsprechende Defizite festgestellt werden, würden diese disziplinarrechtlich überprüft. Dies könne als letzte Konsequenz auch eine Entlassung bedeuten, erklärt der 42-Jährige.
Alternativen aufzeigen
Wenn jemand im Rahmen von Trainingseinheiten nicht das für die jeweilige Situation angemessene Mittel einsetzt, dann wird mit dem Beamten daran gearbeitet, damit so etwas nicht im realen Einsatz passiert. „Die erreicht man zum Beispiel über persönliche Betroffenheit, also indem man ihnen im Situationstraining noch einmal zeigt, wie sich Menschen bei Polizeieinsätzen fühlen.“Zudem sei es wichtig, Alternativen beim Vorgehen aufzuzeigen. Sollte ein Beamter im Verdacht stehen, im realen Einsatz die Regeln nicht eingehalten zu haben, werde dies natürlich untersucht, wobei am Ende sowohl dienst- als auch strafrechtliche Konsequenzen möglich sind.
Für Dienst ungeeignet
Menschen, die einfach aus Spaß an der Gewalt zuschlagen, seien für den Dienst indes gänzlich ungeeignet, stellt Marhauer klar.