Brauer verlängern Fassbier-Haltbarkeit
Nachträglich umetikettiert
Zwar hat ein Mieter das Recht, während seiner Mietzeit die Wohnung nach seinen individuellen Vorstellungen zu gestalten. Allerdings dürfe das bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Hinterlässt ein Mieter nach zwölf Jahren eine Wohnung, ohne Schönheitsreparaturen vorzunehmen (er war dazu nicht verpflichtet, weil die entsprechende Klausel in der Zwischenzeit unwirksam geworden ist), und hinterlässt er 126 Dübellöcher sowie eine kräftige Latexfarbe an den Wänden, so darf der Vermieter für die Beseitigung dieser „Individualisierungen“gegen die Ansprüche des Mieters aufrechnen. Dübellöcher seien zu verschließen und kräftige Farben an den Wänden und Decken müssen beim Auszug beseitigt werden (LG Wuppertal, 9 S 18/20).
Düsseldorf/Jever – Mehrere Brauereien habe das Mindesthaltbarkeitsdatum für Fassbier nachträglich verlängert, um das vor dem zweiten Corona-Lockdown ausgelieferte Bier nicht zurücknehmen und entsorgen zu müssen. Der Branchenführer Radeberger Gruppe, zu der Marken wie Jever, Radeberger Pils und Brinkhoff ‘s No. 1 gehören, und die Warsteiner Brauerei bestätigten am Donnerstag diese Maßnahme. Die Brauereien haben an die Großhändler Banderolen für die Bierfässer geschickt, auf denen das verlängerte Mindesthaltbarkeitsdatum vermerkt ist.
Die Qualität des Bieres sei durch die längere Haltbarkeitsfrist von zwei Monaten
In Lockdown-Zeiten wenig gefragt: Fassbier
nicht beeinträchtigt, versicherten Sprecherinnen der Brauereien. Das Mindesthaltbarkeitsdatum sei keineswegs ein Verfallsdatum.
Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dürfen Lebensmittel über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus verkauft und dafür umetikettiert werden. Die Firmen müssten aber vorher prüfen, ob die Produkte weiter sicher seien.