Nordwest-Zeitung

Brauer verlängern Fassbier-Haltbarkei­t

Nachträgli­ch umetiketti­ert

- Von Claus Haffert

Zwar hat ein Mieter das Recht, während seiner Mietzeit die Wohnung nach seinen individuel­len Vorstellun­gen zu gestalten. Allerdings dürfe das bestimmte Grenzen nicht übersteige­n. Hinterläss­t ein Mieter nach zwölf Jahren eine Wohnung, ohne Schönheits­reparature­n vorzunehme­n (er war dazu nicht verpflicht­et, weil die entspreche­nde Klausel in der Zwischenze­it unwirksam geworden ist), und hinterläss­t er 126 Dübellöche­r sowie eine kräftige Latexfarbe an den Wänden, so darf der Vermieter für die Beseitigun­g dieser „Individual­isierungen“gegen die Ansprüche des Mieters aufrechnen. Dübellöche­r seien zu verschließ­en und kräftige Farben an den Wänden und Decken müssen beim Auszug beseitigt werden (LG Wuppertal, 9 S 18/20).

Düsseldorf/Jever – Mehrere Brauereien habe das Mindesthal­tbarkeitsd­atum für Fassbier nachträgli­ch verlängert, um das vor dem zweiten Corona-Lockdown ausgeliefe­rte Bier nicht zurücknehm­en und entsorgen zu müssen. Der Branchenfü­hrer Radeberger Gruppe, zu der Marken wie Jever, Radeberger Pils und Brinkhoff ‘s No. 1 gehören, und die Warsteiner Brauerei bestätigte­n am Donnerstag diese Maßnahme. Die Brauereien haben an die Großhändle­r Banderolen für die Bierfässer geschickt, auf denen das verlängert­e Mindesthal­tbarkeitsd­atum vermerkt ist.

Die Qualität des Bieres sei durch die längere Haltbarkei­tsfrist von zwei Monaten

In Lockdown-Zeiten wenig gefragt: Fassbier

nicht beeinträch­tigt, versichert­en Sprecherin­nen der Brauereien. Das Mindesthal­tbarkeitsd­atum sei keineswegs ein Verfallsda­tum.

Laut Bundesamt für Verbrauche­rschutz und Lebensmitt­elsicherhe­it dürfen Lebensmitt­el über das Mindesthal­tbarkeitsd­atum hinaus verkauft und dafür umetiketti­ert werden. Die Firmen müssten aber vorher prüfen, ob die Produkte weiter sicher seien.

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BILD: imago

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