IBO hält an Umfahrung fest
Übergang Alexanderstraße Montag Thema im Rat
Oldenburg/lr – Wie geht es nun weiter mit der Oldenburger Bahn- Problematik? Ungeachtet des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist die „Oldenburger Bahngeschichte“für die Interessengemeinschaft für die Bürger und ihre Umwelt im Großraum Oldenburg (IBO) noch nicht beendet. Viele offene Fragen würden die Zukunft von Stadt und Bürgern begleiten, schreibt die IBO in einer Pressemitteilung.
Bei allen die Stadt und ihre Bürger betreffenden Streitpunkten in Leipzig blieben Lösungsangebote des Gerichtes aus, kritisieren IBO-Vorsitzender Ingo Splittgerber und Sprecher Christian Röhlig. Auf Ergebnisse warteten alle Beteiligten vergeblich. Die IBO sieht hingegen „gravierende Fehler des Gerichtes“, die einen Gang zum Bundesverfassungsgericht rechtfertigten: Eine Urteilsrüge ist erfolgt und die Klage beim BVerfG eingereicht. Verfassungsklage können aber nur die unterlegenen Bahnanlieger erheben, nicht die Stadt selber.
Nach dem Urteil blieben die ungelösten Probleme der immens zunehmenden Schrankenschließzeiten bestehen, so die IBO.
Ausdrücklich widerspricht die Interessengemeinschaft der Einschätzung von Winfried Porsch, Rechtsanwalt der Stadt, dass eine Güter-Umgehungstrasse an der A 29 einen „wesentlich schlimmeren Eingriff in die Natur“bedeutet hätte als der Ausbau der Strecke durch Wohngebiete und Innenstadt.
Die IBO hofft weiterhin, dass für Oldenburg doch noch eine Neubautrasse für den Güterverkehr entlang der A 29 realisiert werden kann und verweist auf die Stadt Stade, die für Gefahrguttransporte eine neue Strecke um die Stadt herum realisiert – bei einer Eigenbeteiligung von rund 10 Prozent der Gesamtkosten. „Auch das wäre natürlich für
Oldenburg denkbar – vielleicht erst nach den kommenden Wahlen“, so die IBO.
Architekt Dieter Winkler, der die IBO unterstützt, lehnt eine Entscheidung über ein Brückenbauwerk an der Alexanderstraße zum jetzigen Zeitpunkt ab. Er ruft die Politik dazu auf, am Montagabend im Rat die Vereinbarung mit der Bahn nicht zu verabschieden. „Wenn die städtebaulichen und verkehrlichen Folgen eines 1 km langen Brückenverkehrsbauwerkes an der Alexanderstraße nicht bekannt sind und die Kosten besser für eine im Klageverfahren verlangte Umfahrung eingesetzt werden können, sollte gründlich darüber nachgedacht werden, ob die Stadt sich nicht weiter für eine Umfahrung einsetzt.“Die Stadt solle „mit einem Planungsanstoß pro aktiv werden“und die Bürger beteiligen.
Mehr Infos sowie eine Stellungnahme von Dieter Winkler unter www.ibo-oldenburg.de