Unten ohne: Freispruch aufgehoben
Eine Frau fotografiert Krokusse auf einer Wiese. Viele suchen ihr Glück aufgrund der aktuellen Beschränkungen bei einem Spaziergang an der frischen Luft.
Chemikalien durchs Gehirn strömt. Oxytocin zum Beispiel wird bei Umarmungen und beim Sex ausgeschüttet, bei Frauen auch während der Geburt und beim Stillen. Die Corona-Abstandsregeln sorgen dafür, dass die meisten Menschen weniger dieses „Kuschelhormons“produzieren.
„Achtsamkeits-Praktiken, Yoga, aber auch OutdoorSport haben eine starke Konjunktur.“Bewusstes Kochen und Essen könnten ebenfalls die Stimmung aufhellen. Hunde-Besitzerin Brockmann
sieht auch ein Haustier als beglückend an.
Viel Bewegung und Licht
„Die Hinwendung zu anderen Menschen erzeugt positive Gefühle“, sagt Michael Kunze, Professor für Sozialmedizin an der Universität Wien. Wichtig sei das Tagträumen: „Wie wird das werden, wenn wir wieder ins Restaurant dürfen? Was werde ich bestellen?“Bewegung und viel Licht sind ihm zufolge zwei essenzielle Zugänge zum Glückserleben.
Für Maike van den Boom ist jetzt entscheidend, Zugang zu eigenen Energieressourcen zu finden. Die in Stockholm lebende Deutsche hält Vorträge in Unternehmen, die wollen, dass ihre Mitarbeiter glücklicher werden. Glückshormone könne man mit Übungen aktivieren. Van den Boom schlägt vor, sich „noch im Bett morgens fünf Dinge zu überlegen, die gut laufen, für die wir dankbar sind“. Positive Gedanken in Form eines Kompliments zu teilen, mache doppelt glücklich, rät die Autorin.
Schleswig/dpa – Wenn ein Mann beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom entfernt, obwohl eine Partnerin oder ein Partner dem Akt ausdrücklich nur mit Präservativ zugestimmt hat, erfüllt dies juristisch den Tatbestand eines sexuellen Übergriffs. Zu diesem Schluss ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht gekommen.
Die Richter des II. Strafsenats hoben am Freitag einen Freispruch des Kieler Amtsgerichts zu einem Fall auf. Das Amtsgericht hatte den Mann im November 2020 freigesprochen. Nach Angaben eines OLG-Sprechers muss sich jetzt eine andere Abteilung des Kieler Amtsgerichts erneut mit dem Fall befassen.
Dem Mann war vorgeworfen worden, er habe während einer Pause beim Geschlechtsverkehr – vom Opfer unbemerkt – das Kondom entfernt und den Geschlechtsverkehr ungeschützt fortgesetzt. Das Opfer hatte nach Angaben des Gerichts den Angeklagten zuvor mehrfach darauf hingewiesen, dass es Geschlechtsverkehr nur mit Kondom wolle. Das Amtsgericht hatte das Verhalten des Mannes nicht für strafbar gehalten und den Angeklagten freigesprochen. Dagegen wurde Revision beantragt. (Az. 2 OLG 4 Ss 13/21)