Nordwest-Zeitung

Unten ohne: Freispruch aufgehoben

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Eine Frau fotografie­rt Krokusse auf einer Wiese. Viele suchen ihr Glück aufgrund der aktuellen Beschränku­ngen bei einem Spaziergan­g an der frischen Luft.

Chemikalie­n durchs Gehirn strömt. Oxytocin zum Beispiel wird bei Umarmungen und beim Sex ausgeschüt­tet, bei Frauen auch während der Geburt und beim Stillen. Die Corona-Abstandsre­geln sorgen dafür, dass die meisten Menschen weniger dieses „Kuschelhor­mons“produziere­n.

„Achtsamkei­ts-Praktiken, Yoga, aber auch OutdoorSpo­rt haben eine starke Konjunktur.“Bewusstes Kochen und Essen könnten ebenfalls die Stimmung aufhellen. Hunde-Besitzerin Brockmann

sieht auch ein Haustier als beglückend an.

Viel Bewegung und Licht

„Die Hinwendung zu anderen Menschen erzeugt positive Gefühle“, sagt Michael Kunze, Professor für Sozialmedi­zin an der Universitä­t Wien. Wichtig sei das Tagträumen: „Wie wird das werden, wenn wir wieder ins Restaurant dürfen? Was werde ich bestellen?“Bewegung und viel Licht sind ihm zufolge zwei essenziell­e Zugänge zum Glückserle­ben.

Für Maike van den Boom ist jetzt entscheide­nd, Zugang zu eigenen Energieres­sourcen zu finden. Die in Stockholm lebende Deutsche hält Vorträge in Unternehme­n, die wollen, dass ihre Mitarbeite­r glückliche­r werden. Glückshorm­one könne man mit Übungen aktivieren. Van den Boom schlägt vor, sich „noch im Bett morgens fünf Dinge zu überlegen, die gut laufen, für die wir dankbar sind“. Positive Gedanken in Form eines Kompliment­s zu teilen, mache doppelt glücklich, rät die Autorin.

Schleswig/dpa – Wenn ein Mann beim Geschlecht­sverkehr heimlich das Kondom entfernt, obwohl eine Partnerin oder ein Partner dem Akt ausdrückli­ch nur mit Präservati­v zugestimmt hat, erfüllt dies juristisch den Tatbestand eines sexuellen Übergriffs. Zu diesem Schluss ist das Schleswig-Holsteinis­che Oberlandes­gericht gekommen.

Die Richter des II. Strafsenat­s hoben am Freitag einen Freispruch des Kieler Amtsgerich­ts zu einem Fall auf. Das Amtsgerich­t hatte den Mann im November 2020 freigespro­chen. Nach Angaben eines OLG-Sprechers muss sich jetzt eine andere Abteilung des Kieler Amtsgerich­ts erneut mit dem Fall befassen.

Dem Mann war vorgeworfe­n worden, er habe während einer Pause beim Geschlecht­sverkehr – vom Opfer unbemerkt – das Kondom entfernt und den Geschlecht­sverkehr ungeschütz­t fortgesetz­t. Das Opfer hatte nach Angaben des Gerichts den Angeklagte­n zuvor mehrfach darauf hingewiese­n, dass es Geschlecht­sverkehr nur mit Kondom wolle. Das Amtsgerich­t hatte das Verhalten des Mannes nicht für strafbar gehalten und den Angeklagte­n freigespro­chen. Dagegen wurde Revision beantragt. (Az. 2 OLG 4 Ss 13/21)

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