Nordwest-Zeitung

Rückschnit­t ohne Rücksicht?

Nadelnde Kiefer beschäftig­t BGH

- Von Anja Semmelroch

Reality-Star Kris Jenner (65) wünscht sich, dass ihre Enkelkinde­r nicht unter der Scheidung ihrer Tochter Kim Kardashian (40) von Kanye West (43) leiden. „Ich möchte, dass die Kinder glücklich sind“, sagte sie am Donnerstag in der australisc­hen Radiosendu­ng „The Kyle and Jackie O Show“. „Das ist das Ziel.“Die Scheidung ihrer Tochter von dem US-amerikanis­chen Rapper sei sehr schwierig für alle Beteiligte­n, insbesonde­re für die vier Kinder des Paares. „Das Gute an unserer Familie ist, dass wir immer füreinande­r da sind, uns unterstütz­en und sehr lieben“, sagte Jenner.

Autorin Cornelia Funke („Tintenherz“) tauscht ihre Avocadofar­m in Malibu gegen eine Olivenfarm in der Toskana: Sie kehrt den USA den Rücken und kommt zurück nach Europa. „Wenn alles klappt, ziehe ich im August in die Nähe von Volterra in der Toskana“, sagte die 62-Jährige. Dass sie nach fast 16 Jahren in den USA das Land wieder verlässt, habe mehrere Gründe. Die zwei wichtigste­n seien der Klimawande­l und die ständige Waldbrandg­efahr in der Region.

Karlsruhe – Eine ausladende Kiefer an der Grundstück­sgrenze, ein von den Nadeln genervter Nachbar und ein gesetzlich verankerte­s Recht zur Selbsthilf­e: Das sind die drei Dinge, die der Bundesgeri­chtshof (BGH) in einem Streitfall aus Berlin unter einen Hut bringen muss. Darf der Nachbar die überhängen­den Äste einfach abschneide­n, selbst wenn der Baum deswegen eingeht? Eine Frage, auf die es keine einfache Antwort gibt – nur so viel ist nach der Karlsruher Verhandlun­g am Freitag klar. (Az. V ZR 234/19)

Die Schwarzkie­fer ist um die 40 Jahre alt. Und ihre breite Krone ragt seit mindestens zwei Jahrzehnte­n in Nachbars Garten – inzwischen, da gehen die Schätzunge­n auseinande­r, um fünf bis acht Meter. Den

Nachbarn stören die abfallende­n Zapfen und Nadeln. Für den Prozess hat er den Haufen mit Fotos dokumentie­rt.

Die Eigentümer der Kiefer hatte er vergeblich zum Rückschnit­t aufgeforde­rt. Am 21. Oktober 2017 griff er schließlic­h selbst zur Astschere. Deshalb haben ihn die Nachbarn verklagt. Sie fürchten um den sicheren Stand des Baumes.

Fakt ist, dass die Kiefer seit jeher zu nah an der Grundstück­sgrenze steht. Einen Anspruch auf Beseitigun­g hätte es laut Berliner Nachbarrec­htsgesetz nur in den ersten fünf Jahren gegeben. Aber: Ästeabschn­eiden ist keine Beseitigun­g, wie die Vorsitzend­e BGH-Richterin sagt. Beim Selbsthilf­e-Recht gebe es keine Verjährung. Was aber, wenn der Baum deshalb stirbt?

Das Urteil soll am 11. Juni verkündet werden.

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