Rückschnitt ohne Rücksicht?
Nadelnde Kiefer beschäftigt BGH
Reality-Star Kris Jenner (65) wünscht sich, dass ihre Enkelkinder nicht unter der Scheidung ihrer Tochter Kim Kardashian (40) von Kanye West (43) leiden. „Ich möchte, dass die Kinder glücklich sind“, sagte sie am Donnerstag in der australischen Radiosendung „The Kyle and Jackie O Show“. „Das ist das Ziel.“Die Scheidung ihrer Tochter von dem US-amerikanischen Rapper sei sehr schwierig für alle Beteiligten, insbesondere für die vier Kinder des Paares. „Das Gute an unserer Familie ist, dass wir immer füreinander da sind, uns unterstützen und sehr lieben“, sagte Jenner.
Autorin Cornelia Funke („Tintenherz“) tauscht ihre Avocadofarm in Malibu gegen eine Olivenfarm in der Toskana: Sie kehrt den USA den Rücken und kommt zurück nach Europa. „Wenn alles klappt, ziehe ich im August in die Nähe von Volterra in der Toskana“, sagte die 62-Jährige. Dass sie nach fast 16 Jahren in den USA das Land wieder verlässt, habe mehrere Gründe. Die zwei wichtigsten seien der Klimawandel und die ständige Waldbrandgefahr in der Region.
Karlsruhe – Eine ausladende Kiefer an der Grundstücksgrenze, ein von den Nadeln genervter Nachbar und ein gesetzlich verankertes Recht zur Selbsthilfe: Das sind die drei Dinge, die der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streitfall aus Berlin unter einen Hut bringen muss. Darf der Nachbar die überhängenden Äste einfach abschneiden, selbst wenn der Baum deswegen eingeht? Eine Frage, auf die es keine einfache Antwort gibt – nur so viel ist nach der Karlsruher Verhandlung am Freitag klar. (Az. V ZR 234/19)
Die Schwarzkiefer ist um die 40 Jahre alt. Und ihre breite Krone ragt seit mindestens zwei Jahrzehnten in Nachbars Garten – inzwischen, da gehen die Schätzungen auseinander, um fünf bis acht Meter. Den
Nachbarn stören die abfallenden Zapfen und Nadeln. Für den Prozess hat er den Haufen mit Fotos dokumentiert.
Die Eigentümer der Kiefer hatte er vergeblich zum Rückschnitt aufgefordert. Am 21. Oktober 2017 griff er schließlich selbst zur Astschere. Deshalb haben ihn die Nachbarn verklagt. Sie fürchten um den sicheren Stand des Baumes.
Fakt ist, dass die Kiefer seit jeher zu nah an der Grundstücksgrenze steht. Einen Anspruch auf Beseitigung hätte es laut Berliner Nachbarrechtsgesetz nur in den ersten fünf Jahren gegeben. Aber: Ästeabschneiden ist keine Beseitigung, wie die Vorsitzende BGH-Richterin sagt. Beim Selbsthilfe-Recht gebe es keine Verjährung. Was aber, wenn der Baum deshalb stirbt?
Das Urteil soll am 11. Juni verkündet werden.