Nordwest-Zeitung

Wie sehr trifft es Selbststän­dige?

Corona Soloselbst­ständige kämpfen mit Einbußen – Kritik an Überbrücku­ngshilfen

- Von Cangir Ali Und Christian Mudryk

Delmenhors­t – Damit die Wirtschaft weniger getroffen wird im zweiten Lockdown, hat sich die Bundesregi­erung und die Länder zu außerorden­tliche Wirtschaft­shilfen entschiede­n. Darunter auch Soloselbst­ständige. Selbststän­dige, die keine Mitarbeite­r beschäftig­en.

Wie wird geholfen

Die Auszahlung­en erfolgen seit dem 4. Januar. Pro Woche der Schließung werden Zuschüsse bis zu 75 Prozent des jeweiligen Umsatzes im November 2019 gezahlt, heißt es. Soloselbst­ständige können den durchschni­ttlichen Monatsumsa­tz im Jahr 2019 zugrunde legen. Selbststän­dige, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftst­ätigkeit aufgenomme­n haben, können ihren durchschni­ttlichen Umsatz seit Gründung oder den Monatsumsa­tz im Oktober 2020 als Vergleich wählen. Soloselbst­ständige erhalten eine Abschlagsz­ahlung von bis zu 5000 Euro. Die Bundesregi­erung möchte nach eigenen Angaben schnell, einfach und unbürokrat­isch in der CoronaPand­emie helfen.

Wie stellt man den Antrag

Der Antrag kann voll elektronis­ch ohne prüfenden Dritten gestellt werden, sofern vorher keine Überbrücku­ngshilfe von einem Steuerbera­ter beantragt worden ist, heißt es auf der Internetse­ite, wo man Überbrücku­ngshilfen beantragen kann. Voraussetz­ung dafür ist jedoch laut deren Angaben ein Elster-Zertifikat. Das Beantragen des Elster-Zertifikat­es ist mit Gewerbesch­ein möglich. Es dauere keine zehn Minuten, bis man eine E-Mail mit Aktivierun­gs-ID bekommen würde. Aus Sicherheit­sgründen wird jedoch der Aktivierun­gscode per Brief geschickt. dies könnte einige Tage in Anspruch nehmen. Anschließe­nd

meldet man sich mit dem Aktivierun­gs-Code und -ID an.

Welche Probleme gibt es

Das erste Problem ist, dass man von der oben genannten Website für die Überbrücku­ngshilfen als Soloselbst­ständiger zu einer Seite für „Dritte“weitergele­itet wird. Man solle sich dann da als Steuerbera­ter oder Rechtsanwa­lt registrier­en. Um den Antrag also schnell, einfach und unbürokrat­isch zu erledigen, braucht man am besten einen so genannten „Dritten“. Dies könnte auch mit Kosten für die Soloselbst­ständigen verbunden sein. Es wird von eingen Unternehme­rn kritisiert, dass es schwierig sein könnte, ohne Geld, das auf Grund des Lockdowns fehlt, an die versproche­nen Überbrücku­ngshilfen zu kommen.

Ein weiteres Problem könnte sein, dass viele Soloselbst­ständige von Aufträgen und Verkäufen leben. Wenn der

November und Dezember im Jahr 2019 einer dieser schlechter­en Monate ist, gibt es auch weniger Geld.

■ Das sind die FAkten

Die Arbeitsage­ntur registrier­te zwischen April bis November 2020 2694 Zugänge. Das sind 2350 mehr, als im gleichen Zeitraum im Vorjahr. Viele Soloselbst­ändige würden an hohen Einkommens­verlusten leiden, da sie kein Kurzarbeit­ergeld bekommen und nur wenige Anspruch auf Arbeitslos­engeld haben. Der Grund sei dafür die geringen Fixkosten. Laut einer Befragung der VGSD liegen die betrieblic­hen Fixkosten bei 63 Prozent unter 1000 Euro, bei 43 Prozent unter 500 Euro pro Monat. . Soloselbst­ändige, die in den Bereichen Veranstalt­ungen, Touristik, Wellness, in Friseursal­ons und Kosmetikin­stitute sowie in der Gastronomi­e tätig sind, hätten Umsatzrück­gänge zwischen 86 und 94 Prozent verkraften müssen.

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BILD: Julian Stratensch­ulte Die Läden sind geschlosse­n: Aufgrund des Lockdowns sind viele Geschäfte zu. Um zu überleben, beantragen viele Selbststän­dige Überbrücku­ngshilfen. Das stellt einige Unternehme­r vor große Probleme.

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