Gericht setzt Facebook-Verfahren aus
EU-Richter sollen über Kartellamtsvorgehen entscheiden
Düsseldorf – Die Verbraucher in Deutschland werden wohl noch eine geraume Zeit auf die Klärung der Frage warten müssen, ob die umstrittene Datensammelpraxis von Facebook rechtmäßig ist. Denn der 1. Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) entschied am Mittwoch, dass über die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Bundeskartellamts, die die Datensammelmöglichkeiten des sozialen Netzwerks stark beschränkte, nicht ohne Anrufung des Gerichtshofes der
Europäischen Union (EuGH) entschieden werden könne. Nur die Luxemburger Richter seien zur Auslegung des europäischen Rechts berufen.
Der Senat setzte das Düsseldorfer Verfahren deshalb aus und legte dem EuGH eine Reihe von Fragen vor. Unter anderem sollen die Richter feststellen, ob es zulässig ist, dass eine nationale Kartellbehörde Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung feststellt und dagegen Maßnahmen erlässt. Außerdem soll der Gerichtshof klären, was sensible Daten sind.
Bereits zu Beginn des Versehr
Streitpunkt: die Datensammlung von Facebook handlungstages hatte das OLG signalisiert, dass der Erlass des Kartellamtes in seinen Augen teilweise rechtswidrig ist. Richter Jürgen Kühnen sagte, die Wettbewerbshüter stützen sich in ihrem Beschluss zu
auf das deutsche Recht und vernachlässigten das EURecht. Außerdem sei es durchaus möglich, dass Facebook ein berechtigtes Interesse an einem erheblichen Teil der verarbeiteten Daten habe.
Das Kartellamt hatte 2019 juristisches Neuland betreten und Facebook untersagt, Nutzerdaten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Nutzer mit deren Facebook-Konten zu verknüpfen. Allerdings musste Facebook die Auflagen noch nicht umsetzen.