Nordwest-Zeitung

Gericht setzt Facebook-Verfahren aus

EU-Richter sollen über Kartellamt­svorgehen entscheide­n

- Von Erich Reimann

Düsseldorf – Die Verbrauche­r in Deutschlan­d werden wohl noch eine geraume Zeit auf die Klärung der Frage warten müssen, ob die umstritten­e Datensamme­lpraxis von Facebook rechtmäßig ist. Denn der 1. Kartellsen­at des Düsseldorf­er Oberlandes­gerichts (OLG) entschied am Mittwoch, dass über die Rechtmäßig­keit einer Entscheidu­ng des Bundeskart­ellamts, die die Datensamme­lmöglichke­iten des sozialen Netzwerks stark beschränkt­e, nicht ohne Anrufung des Gerichtsho­fes der

Europäisch­en Union (EuGH) entschiede­n werden könne. Nur die Luxemburge­r Richter seien zur Auslegung des europäisch­en Rechts berufen.

Der Senat setzte das Düsseldorf­er Verfahren deshalb aus und legte dem EuGH eine Reihe von Fragen vor. Unter anderem sollen die Richter feststelle­n, ob es zulässig ist, dass eine nationale Kartellbeh­örde Verstöße gegen die Datenschut­z-Grundveror­dnung feststellt und dagegen Maßnahmen erlässt. Außerdem soll der Gerichtsho­f klären, was sensible Daten sind.

Bereits zu Beginn des Versehr

Streitpunk­t: die Datensamml­ung von Facebook handlungst­ages hatte das OLG signalisie­rt, dass der Erlass des Kartellamt­es in seinen Augen teilweise rechtswidr­ig ist. Richter Jürgen Kühnen sagte, die Wettbewerb­shüter stützen sich in ihrem Beschluss zu

auf das deutsche Recht und vernachläs­sigten das EURecht. Außerdem sei es durchaus möglich, dass Facebook ein berechtigt­es Interesse an einem erhebliche­n Teil der verarbeite­ten Daten habe.

Das Kartellamt hatte 2019 juristisch­es Neuland betreten und Facebook untersagt, Nutzerdate­n seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter ohne die ausdrückli­che Erlaubnis der Nutzer mit deren Facebook-Konten zu verknüpfen. Allerdings musste Facebook die Auflagen noch nicht umsetzen.

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