Am Freitag grünes Licht für 13 Gesetze
Was in der Länderkammer alles beschlossen wurde – Von Personenbeförderung bis Ausspähen von Ausländern
Berlin – Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für insgesamt 13 Gesetze frei gemacht. Die wichtigsten Beschlüsse der 1002. Sitzung im Einzelnen:
■ PERSONENBEFÖRDERUNG
Die Reform des Taxi- und Fahrdienstmarktes schafft einen Rechtsrahmen für neue Mobilitätsangebote, die Fahrgäste meist digital buchen können. Sie soll zum Beispiel reguläre Angebote etwa mit kleinen Bussen ermöglichen, bei denen sich mehrere Fahrgäste einen Wagen teilen. Zugleich sollen klassische TaxiAnbieter sowie Bus und Bahn geschützt werden.
■ BETREUUNGSRECHT I
Ehegatten können sich im Krankheitsfall bald qua Gesetz in Gesundheitsfragen zeitlich auf sechs Monate befristet gegenseitig vertreten. Die dazu bislang erforderliche Vollmacht wird dann nicht mehr nötig sein.
■ BETREUUNGSRECHT II
Die Stellung unmündiger Personen gegenüber dem Vormund wird gestärkt. Die Wünsche der Betreuten sollen künftig zentraler Maßstab für das Handeln der Betreuer und die gerichtliche Aufsicht sein. Betreuer sollen – soweit erforderlich – nur als Stellvertreter auftreten dürfen.
■ GESUNDHEIT
Eine wichtige Grundlage für das Corona-Krisenmanagement bekommt einen neuen Mechanismus. Der Bundesrat stimmte zu, dass der Bundestag künftig alle drei Monate neu entscheiden muss, ob weiter eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“besteht. Dies gibt dem Bund besondere Befugnisse, direkt Verordnungen etwa zu Corona-Impfungen zu erlassen.
■ LOBBYREGISTER
Professionelle Interessenvertreter müssen sich künftig in ein öffentlich einsehbares Register
eintragen und dort Angaben zu ihren Arbeit- und Auftraggebern machen. Treffen in Ministerien sollen bis zur Ebene von Unterabteilungsleitern erfasst werden.
■ JUGENDSCHUTZ IM NETZ
Kinder und Jugendliche sollen besser vor Gefahren im Netz geschützt werden. Große Anbieter von Spielen und Filmen werden durch die Reform des Jugendschutzgesetzes verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen. Die Plattformen müssen nun einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten. Außerdem werden einheitliche Alterskennzeichnungen vorgeschrieben.
■ BESTANDSDATEN
Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Inhaber eines Telefonanschlusses oder einer zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Mit der Neuregelung wird nun auch der Weg für das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet frei.
■ BND-GESETZ
Der Bundesnachrichtendienst (BND) wird künftig beim technischen Ausspähen von Ausländern außerhalb Deutschlands stärker kontrolliert. Dazu sieht das Gesetz einen neuen unabhängigen, mit Bundesrichtern und Bundesanwälten besetzten Rat vor. Gleichzeitig werden die rechtlichen Hürden für das Ausspähen erhöht.