Nordwest-Zeitung

Wenn Veranstalt­ungen (nicht) nach den Regeln laufen

So gehen Polizei und Ordnungsam­t bei Verstößen gegen Masken- und Abstandspf­licht vor – Zwei Beispiele

- Von wolfgang Alexander Meyer

Oldenburg – Wo immer Menschen momentan zusammenko­mmen darf sie nicht fehlen: die Maske. Denn je mehr Menschen an einem Ort versammelt sind, desto höher die Wahrschein­lichkeit, dass eine Corona-Infektion sich ausbreitet.

In Oldenburg hat es deshalb seit Monaten fast keine größeren Ansammlung­en von Menschen mehr gegeben. Einige wenige Ausnahmen waren dabei Beerdigung­en auf dem Friedhof in Bümmersted­e. Wie man auf Bildern sehen konnte, hielten sich dabei nicht alle Anwesenden zu jeder Zeit an die geltenden Maskenund Abstandsre­geln.

Immer wieder erreichen unsere Redaktion Anfragen, warum solche Veranstalt­ungen unter dieser Voraussetz­ung nicht von Polizei oder dem Ordnungsam­t aufgelöst werden. Auch im Hinblick auf den für Samstag angekündig­ten Schweigema­rsch der Kritiker von Corona-Verordnung­en gibt es vielfache Bedenken, ob sich die Teilnehmer an die geltenden Regeln halten werden.

Polizei und Stadtverwa­ltung haben Stellung genommen zur Situation auf dem Friedhof in Bümmersted­e und dem anstehende­n Schweigema­rsch in der Oldenburge­r Innenstadt.

Der Friedhof

Die Oldenburge­r Polizei spricht beim Thema Beerdigung­en von einem konkreten Fall, bei dem eine entspreche­nde Größenordn­ung erreicht wurde. Dabei handelte es sich um die Beisetzung eines 19-Jährigen Delmenhors­ters, der im Gewahrsam der Polizei kollabiert­e und später in einem Oldenburge­r

Wird nicht immer von Teilnehmer­n von Großverans­taltungen getragen: FFP-2-Maske.

Krankenhau­s starb.

Dabei habe es laut Polizei einzelne Coronavers­töße gegeben. Aus Gründen der Pietät und der Verhältnis­mäßigkeit habe die Polizei aber von einer Verfolgung dieser Fälle abgesehen.

Die Stadtverwa­ltung erklärt in diesem Zusammenha­ng, dass jeweils nur 30 Personen in Andachtsha­llen zugelassen seien. Bei den Beisetzung­en

selbst sei die Anzahl der Teilnehmer laut Corona-Verordnung aber nicht begrenzt.

Die Trauergäst­e würden nach Einschätzu­ng der Stadt der Maskenpfli­cht nachkommen und seien bemüht, Abstände einzuhalte­n. Das sei auch bei der Bestattung am 11. März so gewesen, auch wenn das Abstandsge­bot in Einzelfäll­en nicht eingehalte­n worden sei.

Der Schweigema­rsch Dass Kritiker der CoronaVero­rdnungen sich bei ihren Demonstrat­ionen nur selten an die Regeln halten, hat die Großdemons­tration am vergangene­n Samstag in Kassel erneut gezeigt. Um zu gewährleis­ten, dass es in Oldenburg nicht zu ähnlichen Situatione­n kommt, habe es ein Kooperatio­nsgespräch mit dem Veranstalt­er gegeben, teilen Polizei und Stadt mit.

„In dem Gespräch wurde unter anderem auf die Einhaltung der entspreche­nden Vorschrift­en hingewiese­n. Die Versammlun­g wurde mit Beschränku­ngen versehen“, heißt es weiter von der Stadt.

„Während der Demonstrat­ion wird die Polizei mit einer ausreichen­den Anzahl an Kräften im Einsatz sein, die Entwicklun­g beobachten und Lage-angepasst einschreit­en“, berichtet die Polizei auf Anfrage unserer Redaktion.

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BILD: Wefers & Coll
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Dpa-BILD: Daniel Karmann

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