Lange Haft für Überfall mit Beil
Drogenabhängiger verurteilt
Direktwahl Stadt-Redaktion: 0441/9988-2100 Fax: 0441/9988-2109; E-Mail: red.oldenburg@nwzmedien.de
Abonnement und Zustellung: 0441/99883333 NWZonline.de/aboservice
Oldenburg – Im Prozess gegen den 26-Jährigen aus Oldenburg, der sich wegen mehrerer Raubüberfälle vor dem Oldenburger Landgericht verantworten musste, ist der Angeklagte zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Neben der Verurteilung ordnete die 3. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Dr. Melanie Bitter die Unterbringung des drogenabhängigen Angeklagten in der geschlossenen Entziehungsanstalt an.
Um an Geld für Rauschgift zu gelangen, schreckte der Angeklagte den Feststellungen zufolge vor nichts zurück. Im jetzigen Prozess ging es um Überfälle auf Spielotheken und Tankstellen sowie um einen Einbruch in ein Oldenburger Pfandhaus. Was die Strafe aber besonders deutlich ausfallen ließ, war der schwere Überfall auf den Rewe-Markt an der Hauptstraße im April 2019.
Zusammen mit – gesondert verfolgten – Mittätern hatte der Angeklagte den Markt heimgesucht und sich zunächst auf der Damentoilette versteckt. Als ein Wachmann die Toilette kontrollierte, sprangen die Täter hervor und schlugen den Sicherheitsmann mit der stumpfen Seite eines Beils nieder. Angestellte des Marktes wurden mit Pfefferspray attackiert. Wegen dieser äußerst brutalen Tat hatte die 4. Große Strafkammer des Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm den Angeklagten in einem früheren Prozess bereits zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Da waren die anderen Raubüberfälle, die jetzt verhandelt wurden, noch nicht bekannt. Mittlerweile ist das Urteil der Blohm-Kammer rechtskräftig geworden und musste bei der jetzigen Strafe für die anderen Raubüberfälle Berücksichtigung finden. Im jetzigen Urteil ist das Urteil bezüglich des Überfalls auf den Rewe-Markt mit enthalten.
Bei allen Taten war der Angeklagte äußerst brutal vorgegangen. Unter anderem war das der Grund für die deutliche Gesamtstrafe.