Nordwest-Zeitung

Impfschutz gegen Tetanus wichtig

- Von Klaus Hilkmann

Wann sollte man nach einer Handwerksv­erletzung den Rettungsdi­enst verständig­en? Raschke: Nicht bei jeder handwerkli­chen Verletzung muss sofort der Rettungsdi­enst alarmiert werden. Bei stark blutenden Wunden – etwa nach einem Schnitt mit dem Cuttermess­er – oder bei einem Sturz aus größerer Höhe auf den Rücken oder Kopf sollte aber in jedem Fall sofort der Rettungs gerufen werden.

was kann man bei einer Blutung an der Hand selbst tun? Raschke: Die Blutungen müssen zunächst gestoppt werden, am besten durch Kompressio­n mit einem sauberen Tuch. Wenn ein verletzter Finger kribbelt oder taub ist, könnte ein Nerv oder schlimmste­nfalls ein Blutgefäß verletzt sein. Dann sollte definitiv ein Chirurg aufgesucht werden. Auch an die Abklärung eines ausreichen­den Tetanus-Impfschutz­es sollte unbedingt gedacht werden.

Was deutet auf eine schwere Sturzverle­tzung hin? Raschke: Bei Stürzen aus einer Höhe von mehr als zwei bis drei Metern – wie von einer oft im Hausgebrau­ch genutzten Leiter – können bereits schwerwieg­ende Wirbelsäul­enund Beckenverl­etzungen entstehen. Wenn nach einem entspreche­nden Sturz sehr starke Schmerzen auftreten, sollte der Betroffene in eine stabile Seitenlage gebracht und der Rettungsdi­enst alarmiert werden. Das Gleiche gilt, wenn es nach einem Sturz auf den Kopf zu einem Verlust des Bewusstsei­ns kommt oder der Betroffene verwirrt ist.

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BILD: Hilkmann Prof. Dr. Michael J. Raschke (Bild) ist Präsident der Deutschen Gesellscha­ft für Unfallchir­urgie (DGU).

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