Feiertagsfreigabe gerät unter Beschuss
Kinos dürfen bestimmte Werke nicht zeigen, Fernsehen und Streaming-Dienste schon
wehrt, stets nur negative Erfahrungen im Leben zu machen: Der Unfalltod ihrer besten Freundin stürzt die chaotische junge Frau, die Fleabag genannt wird, noch tiefer in ihre Krise, während sie versucht, mit sich, dem Großstadt-Leben, den Männern, dem Sex und der Familie irgendwie zurande zu kommen.
Daraus entspinnt sich ein Porträt einer jungen Frau im Kampf mit Rollenbildern und eigenen Ansprüchen, in dem sich die Heldin immer wieder direkt ans Publikum wendet und es damit zum Komplizen macht.
Berlin – Wer am Karfreitag durch die Fernsehsender schaltet, könnte theoretisch auf den fünften „Rambo“-Film stoßen oder die Satire „Das Leben des Brian“. Im Kino aber, da dürften diese Werke gar nicht laufen – denn sie haben keine Feiertagsfreigabe. Auch der Rühmann-Klassiker „Die Feuerzangenbowle“war lange tabu. Nur mit einer Feiertagsfreigabe dürfen Filme an sogenannten stillen Feiertagen öffentlich aufgeführt werden. Sie gilt für Kinos, aber nicht für TV und Streaminganbieter. Für Kritiker klingt das absurd und unzeitgemäß.
Gesetze überholt
„Der Hintergrund sind Regelungen, die noch aus der Weimarer Republik stammen“, erklärt Stefan Linz, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) in Wiesbaden. Damals unterlagen stille Feiertage einem besonderen gesetzlichen Schutz. „Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden diese Regelungen leicht verändert übernommen.“Als stille Feiertage gelten je nach Land etwa der Karfreitag oder der Totensonntag.
Konkret bedeutet das: Beantragt ein Verleih eine Feiertagsfreigabe, entscheidet ein FSK-Gremium darüber. Dabei berücksichtigt die FSK die Ländergesetze – und demnach dürfen an stillen Feiertagen nur solche Filme öffentlich vorgeführt werden, bei denen der „ernste Charakter“dieser Tage gewahrt ist.
Dass es die Beschränkungen fürs Kino, aber nicht für den Rundfunk oder andere Vertriebswege wie DVDs oder Online-Angebote gebe, sei nur so zu erklären, dass die Gesetze aus einer anderen Zeit stammten und nie angepasst