Regierung: Preis für A 20 steigt auf 5,2 Mrd. Euro
5,2 statt 4,2 Mrd. für Neubau in Niedersachsen und Schleswig-Holstein – Baudauer ungewiss
Im Nordwesten/NCO – Der Bau der Küstenautobahn A 20 wird teurer. Das geht aus der Antwort auf eine Linken-Anfrage an die Bundesregierung hervor. Demnach geht die Regierung von knapp 5,2 Milliarden Euro aus, genehmigt waren bisher Kosten in Höhe von knapp 4,2 Milliarden Euro. Die Kosten sind bezogen auf die Bauabschnitte in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Wann mit dem Bau hier in der Region begonnen werden soll, ist noch ungewiss. Eine Baudauer wurde nicht angegeben. ■ Welche Herausforderungen beim Bau der A20 zu erwarten sind und was die Linke zur A 20 sagt, lesen Sie auf
Im Nordwesten – Der Neubau der Autobahn 20 in Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird den aktuellen Schätzungen der Bundesregierung zufolge rund eine Milliarde Euro teurer als bisher genehmigt. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Linken an die Bundesregierung hervor. Demnach steigen die Kosten um 23 Prozent: Statt der bisher genehmigten knapp 4,2 Mrd. Euro werden knapp 5,2 Mrd. Euro fällig.
Kosten noch höher?
Die Autobahn GmbH des Bundes geht laut Antwort der Bundesregierung von noch höheren Kosten aus: Sie berücksichtige in ihren Kosten auch Risikozuschläge, Preisindexierungen, Planungskosten und weitere Zuschläge. Eine Studie der A 20-Gegner und des Naturschutzbundes BUND, berechnet mit Preisen von 2019, geht von Kosten bis zu 5,8 Mrd. Euro aus. Die Angaben seien laut Bundesregierung „nicht nachvollziehbar“.
Beim Stand der Planungen gibt es noch viele Hürden: Bei keinem der Abschnitte in Niedersachsen und SchleswigHolstein gibt es „vollziehbares Baurecht“, fasst die Linke zusammen. Für die Bauabschnitte (BA) in der Region gilt: Der Planfeststellungsentwurf im BA 1 (Westerstede-Jaderberg) wird beklagt, das Planfeststellungsverfahren im BA 2 (Jaderberg-Schwei) läuft noch, der Feststellungsentwurf im BA 3 (Schwei-Weserquerung) ist in Arbeit.
Auf die Frage, wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist, weist die Bundesregierung auf die Notwendigkeit von „vollziehbarem Baurecht“hin. Ein möglicher Zeitpunkt wird nicht genannt. Auch einen Termin für die Fertigstellung der A20 nennt die Bundesregierung nicht, dieser sei abhängig „vom Zeitpunkt der Baurechtsschaffung“.
Für den Ankauf der Flächen hat die Bundesregierung bisher 20 Millionen Euro ausgegeben. Enteignungsverfahren habe es nicht gegeben – die Bundesregierung geht davon aus, dass diese aufgrund der großen Verhandlungsbereitschaft auch künftig nicht erforderlich sind.
Mooriger Baugrund
Eine weitere Herausforderung beim Bau der A 20 ist der moorige Baugrund: „Die Bundesregierung bestätigt, dass in allen Planungsabschnitten mooriger, nicht tragfähiger Grund vorkommt, verweigert aber genauere Angaben“, schreibt die Linke in ihrer Zusammenfassung. Um die A20 bauen zu können, ist deswegen das Überschüttverfahren geplant. Die Kosten für die „Baugrundverbesserungsmaßnahmen“seien laut Bundesregierung in der Schätzung berücksichtigt – wo das Überschüttverfahren angewendet wird, dazu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Verfahren würden abhängig von den örtlichen Verhältnissen festgelegt.