Teslas Kritik löst Standortdebatte aus
BDI will Entschlackungskur
Berlin – Nach der Kritik von Tesla am Genehmigungsverfahren für sein ElektroautoWerk bei Berlin nimmt eine Debatte über Investitionen in Deutschland Fahrt auf. Am Freitag forderte auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) mehr Tempo bei Genehmigungsabläufen. „Komplexe und langwierige Verfahren mit mehrfachen Klageerhebungen und langen Gutachterschlachten sind schon bei überschaubaren Projekten die Regel geworden“, kritisierte der stellvertretende BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. Das hemme die Investitionstätigkeit.
Bei Behörden ansetzen
Der BDI forderte auch ausreichende Personalausstattung und Sachkompetenz in Länder-Behörden sowie eine „Entschlackungskur“für das Planungs- und Umweltrecht. „Die Herausforderungen des deutschen Umweltrechts sind im europäischen Vergleich einmalig, obwohl alle EU-Mitgliedstaaten die gleichen Vorgaben haben“, sagte Lösch.
Tesla hatte etwa bemängelt, dass es 16 Monate nach dem Antrag noch keinen Zeitplan für eine endgültige Genehmigung des Bau seiner Fabrik in Grünheide gebe. Das „eklatanteste Problem“sei, dass in Ver
Tesla-Baustelle in Grünheide bei Berlin
fahren und Gesetzen Projekte, die den Klimawandel bekämpften, und solche, die ihn beschleunigten, gleichbehandelt würden. Teslas Werk helfe durch Verbreitung von E-Mobilität im Kampf gegen die Erderwärmung, argumentiert der US-Konzern. Außerdem müsse man mögliche lokale negative Folgen für die Umwelt gegen positive Effekte im größeren Maßstab aufwiegen.
Altmaiers Sicht
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) räumte Nachholbedarf ein. Es sei in den vergangenen Monaten und Jahren der Großen Koalition einiges erreicht worden. „Aber eben noch nicht genug.“Der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU), erklärte, dass das Tesla-Projekt einen schwer lösbaren, „immer größeren Interessenkonflikt“zwischen Artenschutz, Umweltschutz und Klimaschutz aufzeige.
K+S AG Na ThyssenKrupp Varta Aroundtown Prop Rheinmetall Continental Deutsche Wohnen LANXESS Lufthansa Drillisch Über Ostern zählte der Hamburger Flughafen ein Passagieraufkommen, das 12 % des Niveaus von 2019 entsprach.
Erhält ein Arbeitslosengeld IIEmpfänger einen „Sofort-Bonus“von dem Stromanbieter, zu dem er gewechselt ist, so darf das Jobcenter diesen Bonus auf die Arbeitslosengeld II-Zahlung anrechnen. Zwar seien Rückzahlungen von Energielieferanten, die auf Vorauszahlungen beruhen, kein anrechenbares Einkommen. Ein „Sofort-Bonus“jedoch, der Neukunden unabhängig vom Verbrauch als „Lockmittel“gezahlt wird, stünde dem Kläger als Einkommen frei zur Verfügung (BSG, B 4 AS 14/20 R).