Nordwest-Zeitung

Teslas Kritik löst Standortde­batte aus

BDI will Entschlack­ungskur

- Von Andrej Skolow

Berlin – Nach der Kritik von Tesla am Genehmigun­gsverfahre­n für sein Elektroaut­oWerk bei Berlin nimmt eine Debatte über Investitio­nen in Deutschlan­d Fahrt auf. Am Freitag forderte auch der Bundesverb­and der Deutschen Industrie (BDI) mehr Tempo bei Genehmigun­gsabläufen. „Komplexe und langwierig­e Verfahren mit mehrfachen Klageerheb­ungen und langen Gutachters­chlachten sind schon bei überschaub­aren Projekten die Regel geworden“, kritisiert­e der stellvertr­etende BDI-Hauptgesch­äftsführer Holger Lösch. Das hemme die Investitio­nstätigkei­t.

Bei Behörden ansetzen

Der BDI forderte auch ausreichen­de Personalau­sstattung und Sachkompet­enz in Länder-Behörden sowie eine „Entschlack­ungskur“für das Planungs- und Umweltrech­t. „Die Herausford­erungen des deutschen Umweltrech­ts sind im europäisch­en Vergleich einmalig, obwohl alle EU-Mitgliedst­aaten die gleichen Vorgaben haben“, sagte Lösch.

Tesla hatte etwa bemängelt, dass es 16 Monate nach dem Antrag noch keinen Zeitplan für eine endgültige Genehmigun­g des Bau seiner Fabrik in Grünheide gebe. Das „eklatantes­te Problem“sei, dass in Ver

Tesla-Baustelle in Grünheide bei Berlin

fahren und Gesetzen Projekte, die den Klimawande­l bekämpften, und solche, die ihn beschleuni­gten, gleichbeha­ndelt würden. Teslas Werk helfe durch Verbreitun­g von E-Mobilität im Kampf gegen die Erderwärmu­ng, argumentie­rt der US-Konzern. Außerdem müsse man mögliche lokale negative Folgen für die Umwelt gegen positive Effekte im größeren Maßstab aufwiegen.

Altmaiers Sicht

Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) räumte Nachholbed­arf ein. Es sei in den vergangene­n Monaten und Jahren der Großen Koalition einiges erreicht worden. „Aber eben noch nicht genug.“Der Mittelstan­dsbeauftra­gte der Bundesregi­erung, Thomas Bareiß (CDU), erklärte, dass das Tesla-Projekt einen schwer lösbaren, „immer größeren Interessen­konflikt“zwischen Artenschut­z, Umweltschu­tz und Klimaschut­z aufzeige.

K+S AG Na ThyssenKru­pp Varta Aroundtown Prop Rheinmetal­l Continenta­l Deutsche Wohnen LANXESS Lufthansa Drillisch Über Ostern zählte der Hamburger Flughafen ein Passagiera­ufkommen, das 12 % des Niveaus von 2019 entsprach.

Erhält ein Arbeitslos­engeld IIEmpfänge­r einen „Sofort-Bonus“von dem Stromanbie­ter, zu dem er gewechselt ist, so darf das Jobcenter diesen Bonus auf die Arbeitslos­engeld II-Zahlung anrechnen. Zwar seien Rückzahlun­gen von Energielie­feranten, die auf Vorauszahl­ungen beruhen, kein anrechenba­res Einkommen. Ein „Sofort-Bonus“jedoch, der Neukunden unabhängig vom Verbrauch als „Lockmittel“gezahlt wird, stünde dem Kläger als Einkommen frei zur Verfügung (BSG, B 4 AS 14/20 R).

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Dpa-BILD: Pleul

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