Gemeinsam mit dem Lebenspartner geimpft werden
Nordrhein-Westfalen geht bei Covid-19-Impfung teils einen anderen Weg als Niedersachsen
Hannover/Düsseldorf – Viele Menschen in Deutschland müssen noch darauf warten, bis sie an der Reihe sind mit der Covid-19-Schutzimpfung. Dazu gehören auch unter 70jährige Ehe- bzw. Lebenspartner von Menschen, die als Zugehörige zu den Priorisierungsgruppen 1 und 2 die Injektion bereits erhalten.
■ Paar-ImpfRegelung in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen geht hier jedoch teils einen anderen Weg. Dort startete vergangene Woche die Terminvereinbarung zur Covid19-Impfung für die Jahrgänge 1941, 1942 und 1943 aus der Altersgruppe der 70- bis 79-Jährigen (Priorisierungsgruppe 2). Der feine Unterschied: Die Ehe- bzw. Lebenspartner der impfberechtigten Personen können unabhängig vom Alter bei einem gemeinsamen Termin mitgeimpft werden.
„Uns geht es in NordrheinWestfalen darum, dass wir der dritten Welle entschieden entgegenwirken. Darum weiten wir das Impfangebot so weit wie möglich und grundsätzlich auf der Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung aus“, teilt ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums mit. Vor diesem Hintergrund gelte in NRW die Regelung, „dass es
bei der derzeit laufenden Terminbuchung für Personen ab 70 Jahren und bei Personen ab 80 Jahren im Rahmen von Neuterminierungen möglich ist, auch eine Buchung für eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner vorzunehmen und zwar altersunabhängig“. Das Vorgehen sei in NRW durch einen entsprechenden Impferlass geregelt. „Die Paar-Regelung orientiert sich selbstverständlich an den zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen.“
■ Das Vorgehen in Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es so eine Paar-Impfregelung unabhängig vom Alter des Partners derzeit nicht. Wenn hingegen beide Partner zu den Priorisierungsgruppen 1 und 2 gehören, ist es möglich, Paar-Impftermine zu buchen, sowohl über die Impfhotline als auch über das Online-Impfportal des Landes. „Grundsätzlich hält sich Niedersachsen an die Priorisierung der Impfverordnung des Bundes“, erklärt eine Sprecherin des niedersächsischen Gesundheitsministeriums. Geimpft werde derzeit im Grunde nur, wer 1. oder 2. Priorität sei. Für so eine spezielle Paar-Regelung habe man in Niedersachsen derzeit „einfach nicht genügend Impfstoff. Wir haben auch noch zu viele vulnerable Gruppen aus den 1. und 2. Priorisierungsgruppen, die noch keine Impfung erhalten haben.“
Ausnahmen für jüngere Ehe-/Lebenspartner, die nicht zu den derzeit impfberechtigten Gruppen zählen, gibt es. Jeweils bis zu zwei enge Kontaktperson von nicht in einer Einrichtung lebenden pflegebedürftigen Personen etc. sowie von Schwangeren können laut Corona-Impfverordnung aktuell geimpft werden.
■ DAs sagt das Bundesgesundheitsministerium
Konkret äußerte sich das Bundesgesundheitsministerium zur Paar-Impfregelung nicht. Grundsätzlich gelte aber laut eines Sprechers: „Von der Reihenfolge nach §1 Absatz 2 Satz 2 der Impfverordnung kann abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden.“