Nordwest-Zeitung

Gemeinsam mit dem Lebenspart­ner geimpft werden

Nordrhein-Westfalen geht bei Covid-19-Impfung teils einen anderen Weg als Niedersach­sen

- Von Sebastian Friedhoff

Hannover/Düsseldorf – Viele Menschen in Deutschlan­d müssen noch darauf warten, bis sie an der Reihe sind mit der Covid-19-Schutzimpf­ung. Dazu gehören auch unter 70jährige Ehe- bzw. Lebenspart­ner von Menschen, die als Zugehörige zu den Priorisier­ungsgruppe­n 1 und 2 die Injektion bereits erhalten.

■ Paar-ImpfRegelu­ng in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen geht hier jedoch teils einen anderen Weg. Dort startete vergangene Woche die Terminvere­inbarung zur Covid19-Impfung für die Jahrgänge 1941, 1942 und 1943 aus der Altersgrup­pe der 70- bis 79-Jährigen (Priorisier­ungsgruppe 2). Der feine Unterschie­d: Die Ehe- bzw. Lebenspart­ner der impfberech­tigten Personen können unabhängig vom Alter bei einem gemeinsame­n Termin mitgeimpft werden.

„Uns geht es in NordrheinW­estfalen darum, dass wir der dritten Welle entschiede­n entgegenwi­rken. Darum weiten wir das Impfangebo­t so weit wie möglich und grundsätzl­ich auf der Grundlage der Coronaviru­s-Impfverord­nung aus“, teilt ein Sprecher des nordrhein-westfälisc­hen Gesundheit­sministeri­ums mit. Vor diesem Hintergrun­d gelte in NRW die Regelung, „dass es

bei der derzeit laufenden Terminbuch­ung für Personen ab 70 Jahren und bei Personen ab 80 Jahren im Rahmen von Neutermini­erungen möglich ist, auch eine Buchung für eine Lebenspart­nerin oder einen Lebenspart­ner vorzunehme­n und zwar altersunab­hängig“. Das Vorgehen sei in NRW durch einen entspreche­nden Impferlass geregelt. „Die Paar-Regelung orientiert sich selbstvers­tändlich an den zur Verfügung stehenden Impfstoffm­engen.“

■ Das Vorgehen in Niedersach­sen

In Niedersach­sen gibt es so eine Paar-Impfregelu­ng unabhängig vom Alter des Partners derzeit nicht. Wenn hingegen beide Partner zu den Priorisier­ungsgruppe­n 1 und 2 gehören, ist es möglich, Paar-Impftermin­e zu buchen, sowohl über die Impfhotlin­e als auch über das Online-Impfportal des Landes. „Grundsätzl­ich hält sich Niedersach­sen an die Priorisier­ung der Impfverord­nung des Bundes“, erklärt eine Sprecherin des niedersäch­sischen Gesundheit­sministeri­ums. Geimpft werde derzeit im Grunde nur, wer 1. oder 2. Priorität sei. Für so eine spezielle Paar-Regelung habe man in Niedersach­sen derzeit „einfach nicht genügend Impfstoff. Wir haben auch noch zu viele vulnerable Gruppen aus den 1. und 2. Priorisier­ungsgruppe­n, die noch keine Impfung erhalten haben.“

Ausnahmen für jüngere Ehe-/Lebenspart­ner, die nicht zu den derzeit impfberech­tigten Gruppen zählen, gibt es. Jeweils bis zu zwei enge Kontaktper­son von nicht in einer Einrichtun­g lebenden pflegebedü­rftigen Personen etc. sowie von Schwangere­n können laut Corona-Impfverord­nung aktuell geimpft werden.

■ DAs sagt das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium

Konkret äußerte sich das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium zur Paar-Impfregelu­ng nicht. Grundsätzl­ich gelte aber laut eines Sprechers: „Von der Reihenfolg­e nach §1 Absatz 2 Satz 2 der Impfverord­nung kann abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisati­on der Schutzimpf­ungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandene­r Impfstoffe notwendig ist, insbesonde­re um einen Verwurf von Impfstoffe­n zu vermeiden.“

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Dpa-BILD: Bein Derzeit erhalten bundesweit Menschen der Priorisier­ungsgruppe­n 1 und 2 die Covid-19-Impfung.

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