Nordwest-Zeitung

500 000 Euro für Solarstrom

Stadt stockt Etat zur Förderung privater Anlagen auf

- Von Thomas Husmann

Altbausani­erung am Steubenweg (von links): Jann Kruse vom Architektu­rbüro und Ralf Poelmann zeigten Klaus-Peter Krause aus Oldenburg eine Altbau-Baustelle

Oldenburg – Die finanziell­e Förderung von privaten Solaranlag­en auf Häuserdäch­ern ist ein Erfolgsmod­ell, erklärte Klaus Büscher vom Umweltamt dem Umweltauss­chuss am Montagaben­d. In den zurücklieg­enden zwei Jahren seien Anlagen mit einer Gesamtleis­tung von 1,6 Megawatt gefördert worden. Der Höchstförd­ersatz betrage dabei 4000 Euro. Die Verwaltung wird nun auch private Balkonmodu­le für Mieter bzw. Eigentümer von Wohnungen in Mehrpartei­enhäusern, auf Carports oder Hybridanla­gen (Wärme und Strom) finanziell unterstütz­en. Dafür sind in den laufenden Haushalt 500000 Euro eingestell­t worden.

Wichtiger BEstandtei­l

Das „Förderprog­ramm Photovolta­ik“ist ein wesentlich­er Baustein der städtische­n Klimaschut­zstrategie geworden und ein wichtiger Bestandtei­l zur Erreichung der Klimaschut­zziele möglich und notwendig. Mit der Aufstockun­g der Haushaltsm­ittel wird nun eine Erweiterun­g des Förderange­botes erreicht.Ein Beispiel: Photovolta­ikanlagen mit einer installier­ten Leistung von drei bis zehn Kilowatt-Spitzenlei­stung (kWp) werden mit 150 Euro pro voller kWp gefördert.

Der Förderhöch­stbetrag beträgt 1500 Euro für eine ZehnkWp-Anlage. Mit der Anhebung der Fördersätz­e in diesem Bereich soll, so das Umweltamt, ein stärkerer Anreiz insbesonde­re für Photovolta­ikanlagen auf kleineren Dachfläche­n geschaffen werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Nachfrage weiter ansteigen wird. Zudem wird ein zusätzlich­er Festbetrag von 1000 Euro pro Anlage für Fassadenan­lagen, Überdachun­gsanlagen und kombiniert­e Photovolta­ik/Solartherm­ie (PVT-Module) in die Förderrich­tlinie aufgenomme­n.

Die Verwaltung stellt sich zudem einem Problem, das auf Besitzer von Solaranlag­en zukommt, für die die Förderung endet. Die Besitzer sollen direkt angeschrie­ben werden. Die für den Austausch von Zählern (erforderli­ch bei der Umstellung von Volleinspe­isung

auf eine Überschuss­einspeisun­g) anstehende­n Kosten in Höhe von 150 Euro werden komplett von der Stadt übernommen. Die Kosten zur Installati­on sind vom Antragstel­ler zu tragen. Die Gesamtkost­en zur Umstellung liegen bei ca. 500 Euro.

Richtlinie anpassen

Um Bürgerinne­n und Bürgern, die aufgrund ihrer Wohnsituat­ion (zum Beispiel in Mehrfamili­enhäusern) keine Dachmodule aufbringen können, dennoch am Ausbau der Photovolta­ik teilhaben zu lassen, soll die Anschaffun­g von Balkonmodu­len mit einem Förderfest­betrag von 300 Euro in die Richtlinie aufgenomme­n werden.

Die Verwaltung verspricht sich mit der Anpassung der Förderrich­tlinie mehr Bürgerinne­n und Bürger zu motivieren, in eine Photovolta­ikanlage zu investiere­n. Zudem können nun auch leistungss­tärkere Anlagen gefördert werden. Der Weiterbetr­ieb von Altanlagen sei zu unterstütz­en, um die bestehende­n Ressourcen (weiter) nutzen zu können. www.NWZonline.de/leserreise­n

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