500 000 Euro für Solarstrom
Stadt stockt Etat zur Förderung privater Anlagen auf
Altbausanierung am Steubenweg (von links): Jann Kruse vom Architekturbüro und Ralf Poelmann zeigten Klaus-Peter Krause aus Oldenburg eine Altbau-Baustelle
Oldenburg – Die finanzielle Förderung von privaten Solaranlagen auf Häuserdächern ist ein Erfolgsmodell, erklärte Klaus Büscher vom Umweltamt dem Umweltausschuss am Montagabend. In den zurückliegenden zwei Jahren seien Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1,6 Megawatt gefördert worden. Der Höchstfördersatz betrage dabei 4000 Euro. Die Verwaltung wird nun auch private Balkonmodule für Mieter bzw. Eigentümer von Wohnungen in Mehrparteienhäusern, auf Carports oder Hybridanlagen (Wärme und Strom) finanziell unterstützen. Dafür sind in den laufenden Haushalt 500000 Euro eingestellt worden.
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Wichtiger BEstandteil
Das „Förderprogramm Photovoltaik“ist ein wesentlicher Baustein der städtischen Klimaschutzstrategie geworden und ein wichtiger Bestandteil zur Erreichung der Klimaschutzziele möglich und notwendig. Mit der Aufstockung der Haushaltsmittel wird nun eine Erweiterung des Förderangebotes erreicht.Ein Beispiel: Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von drei bis zehn Kilowatt-Spitzenleistung (kWp) werden mit 150 Euro pro voller kWp gefördert.
Der Förderhöchstbetrag beträgt 1500 Euro für eine ZehnkWp-Anlage. Mit der Anhebung der Fördersätze in diesem Bereich soll, so das Umweltamt, ein stärkerer Anreiz insbesondere für Photovoltaikanlagen auf kleineren Dachflächen geschaffen werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Nachfrage weiter ansteigen wird. Zudem wird ein zusätzlicher Festbetrag von 1000 Euro pro Anlage für Fassadenanlagen, Überdachungsanlagen und kombinierte Photovoltaik/Solarthermie (PVT-Module) in die Förderrichtlinie aufgenommen.
Die Verwaltung stellt sich zudem einem Problem, das auf Besitzer von Solaranlagen zukommt, für die die Förderung endet. Die Besitzer sollen direkt angeschrieben werden. Die für den Austausch von Zählern (erforderlich bei der Umstellung von Volleinspeisung
auf eine Überschusseinspeisung) anstehenden Kosten in Höhe von 150 Euro werden komplett von der Stadt übernommen. Die Kosten zur Installation sind vom Antragsteller zu tragen. Die Gesamtkosten zur Umstellung liegen bei ca. 500 Euro.
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Richtlinie anpassen
Um Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund ihrer Wohnsituation (zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern) keine Dachmodule aufbringen können, dennoch am Ausbau der Photovoltaik teilhaben zu lassen, soll die Anschaffung von Balkonmodulen mit einem Förderfestbetrag von 300 Euro in die Richtlinie aufgenommen werden.
Die Verwaltung verspricht sich mit der Anpassung der Förderrichtlinie mehr Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, in eine Photovoltaikanlage zu investieren. Zudem können nun auch leistungsstärkere Anlagen gefördert werden. Der Weiterbetrieb von Altanlagen sei zu unterstützen, um die bestehenden Ressourcen (weiter) nutzen zu können. www.NWZonline.de/leserreisen