Angeklagte brachen in Dutzende Zahnarztpraxen ein
Gesamter Nordwesten betroffen – Prozess gegen drei Männer startete in Oldenburg
Im Nordwesten – Mit einer beispiellosen Einbruchsserie in Zahnarztpraxen im gesamten Nordwesten, Hessen und Nordrhein-Westfalen muss sich seit Mittwoch das Oldenburger Landgericht beschäftigen. Angeklagt wegen schweren Bandendiebstahls in 35 Fällen sind drei Männer aus Bremen.
Die Anklage legt den 29, 44 und 49 Jahre alten Angeklagten zur Last, gewerbsmäßig und als Mitglied einer Bande vom 8. Januar bis zum 10. Oktober 2020 massenhaft in
Zahnarztpraxen eingebrochen zu sein, um die Räumlichkeiten nach Bargeld und Zahngold zu durchsuchen. In einem Fall fiel der Bande Zahngold im Wert von 24000 Euro in die Hände.
Beginn in Friesoythe
Die Serie hatte im Nordkreis des Landkreises Cloppenburg begonnen. In Friesoythe und Barßel wurden Zahnarztpraxen heimgesucht. Dann wechselte die Bande nach Ostfriesland. In Leer, Ostrhauderfehn und gleich mehrmals in Emden stahlen die Angeklagten den Ermittlungen zufolge aus Zahnarztpraxen Bargeld und Zahngold oder sie nahmen schwere Tresore gleich ganz mit.
Dann war der Südkreis des Landkreises Cloppenburg dran. Auch in Zahnarztpraxen in Essen und Quakenbrück wurde eingebrochen. Anschließend folgten der Landkreis Oldenburg und das Emsland. In der Gemeinde Hatten wurden die dortigen Zahnarztpraxen heimgesucht. Auch Zahnarztpraxen in Hessen und Nordrhein-Westfalen waren Tatorte.
Gegen die
Angeklagten liegt noch eine zweite Anklage vor, die noch nicht verlesen wurde. Darin geht es um etliche weitere Taten.
Masken und Handschuhe
Die aus dem Kosovo stammenden Angeklagten stehen im Verdacht, mindestens 60 Einbrüche in Zahnarztpraxen verübt zu haben. Ihre Vorgehensweise war stets die gleiche. Türen und Fenster wurden aufgehebelt, Bewegungsmelder und Kameras zerstört, die Stromzufuhr unterbrochen. Sie trugen Masken und Handschuhe. Nach dem Bruch wurden die Räume mit Reinigungsund Desinfektionsmitteln besprüht, um Spuren zu verwischen. In Einzelfällen kam Löschschaum zum Einsatz.
Die Angeklagten nutzten auch nur Funkgeräte, um zu vermeiden, dass ihre Handys in der Nähe der Tatorte registriert werden. Eine akribische Ermittlungsarbeit der Cloppenburger Polizei unter Führung der Oldenburger Staatsanwaltschaft konnte der Bande dann im Oktober vorigen Jahres das Handwerk legen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf über 120 000 Euro.