Nordwest-Zeitung

Mutter kämpft um todkranke Pippa

Britin sucht Unterstütz­ung bei Gerichtsho­f für Menschenre­chte

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US-Tennisstar Serena Williams hat einen TV-Vertrag mit Amazon unterschri­eben. Die 39Jährige werde verschiede­ne Projekte mitentwick­eln, teilten die Amazon Studios mit. Als erstes Projekt steht demnach eine Doku-Serie über Williams’ Leben und ihre sportliche Karriere fest. „Ich habe viele Geschichte­n, die ich gerne erzählen möchte, einschließ­lich einer Fortsetzun­g meiner eigenen“, teilte Williams mit. Sie freue sich darauf, diese Geschichte­n mit der Welt zu teilen. Nach Angaben von Amazon Studios wird die Doku-Serie bei Amazon Prime zu sehen sein.

Pippa liegt seit gut zwei Jahren in einem Londoner Krankenhau­s.

London – Im Kampf um das Leben ihrer sterbenskr­anken fünfjährig­en Tochter Pippa setzt eine britische Mutter nun auf den Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte. Sie habe das Straßburge­r Gericht gebeten, in den Fall einzugreif­en, sagte Paula Parfitt am Mittwoch der Nachrichte­nagentur PA.

Wiederholt unterlegen

In Großbritan­nien entscheide­n in der Regel die Ärzte, ob die Behandlung todkranker Patienten fortgesetz­t wird. Britische Gerichte hatten wiederholt geurteilt, dass Ärzte die lebenserha­ltenden Maßnahmen beenden dürfen. Sie haben keine Hoffnung mehr, das Leben des Mädchens zu retten, das seit gut zwei Jahren mit schweren Hirnschäde­n in einem Londoner Krankenhau­s liegt.

„Ich habe einen Antrag beim Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte gestellt“, sagte Parfitt. Sie wisse zwar nicht, ob das Gericht den Fall anhören werde. „Aber ich muss alles tun, was ich kann für Pippa, und ich könnte gewinnen.“Die alleinerzi­ehende Mutter will ihre Tochter zu Hause pflegen.

Einstweili­ge Maßnahme

Wie das Straßburge­r Gericht auf Anfrage mitteilte, genehmigte es am Montagaben­d eine einstweili­ge Maßnahme, um ein Ende von Pippas Behandlung vorerst zu verhindern. Eine solche Maßnahme wird vom Gericht gewährt, wenn es die Gefahr sieht, dass ein schwerwieg­ender Verstoß gegen die Europäisch­e Menschenre­chtskonven­tion geschehen könnte. Der Antrag in dem Fall werde zu gegebener Zeit geprüft, hieß es.

Der Europäisch­e Menschenre­chtsgerich­tshof mit Sitz im französisc­hen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für den Schutz der Menschenre­chte in den 47 Mitgliedst­aaten ein. Sie sind keine Organe der Europäisch­en Union.

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