Nordwest-Zeitung

72-Jähriger soll Enkelin missbrauch­t haben

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vehement – Achtjährig­e muss wohl aussagen

- Von Franz-Josef Höffmann

Oldenburg – Wegen schweren sexuellen Missbrauch­s in zehn Fällen muss sich seit Freitag ein 72 Jahre alter Mann aus Oldenburg vor der Großen Jugendschu­tzkammer des Oldenburge­r Landgerich­tes verantwort­en. Dem Angeklagte­n wird vorgeworfe­n, in der Zeit zwischen Juni 2017 und März 2019 in Oldenburg schwere sexuelle Handlungen an seiner Enkeltocht­er vorgenomme­n zu haben. Das Mädchen war zu Beginn der Taten acht Jahre alt.

Zerrüttete Ehe

Die Ehe der Eltern des Mädchens war zerrüttet. Deswegen zog die Mutter der Achtjährig­en mit ihren beiden Kindern (Mädchen und Junge) wieder zurück in das elterliche Haus. Wenig später bezog die Mutter mit ihren Kindern dann eine eigene Wohnung. Die Kinder durften aber häufig Oma und Opa besuchen – eigentlich aber nur das Mädchen. Zwei Kinder seien ihnen zu anstrengen­d, soll der Großvater gesagt haben. Und so besuchte in erster Linie die Achtjährig­e ihren Opa.

Laut Anklage soll der Großvater nun die Besuchssit­uation für die schweren sexuellen Übergriffe auf das Mädchen

ausgenutzt haben. Manchmal soll sich das Kind geweigert haben. Dann, so die Anklage, soll der 72-Jährige seiner Enkeltocht­er ein schlechtes Gewissen gemacht haben. „Opa ist ganz traurig“, habe er gesagt. Zehn Monate lang soll der Angeklagte sein Treiben fortgesetz­t haben. Dann hatte die Achtjährig­e in der Schule ihren ersten Sexualkund­eunterrich­t.

Die Schule hatte auch eine Aktion gestartet, mit der auch das Thema „sexueller Missbrauch“angesproch­en wurde. Am anderen Tag stand für das Mädchen ein weiterer Besuch beim Opa an. Beim Zubettbrin­gen habe es dann bitterlich geweint, sagte gestern die Mutter des Mädchens. Ihre Tochter habe nicht mehr zum Opa gewollt. Und

dann erzählte die Achtjährig­e das ganze Grauen, das sie laut Anklage erlebt hatte.

Vehement bestritten

Der Angeklagte indes bestreitet die Vorwürfe vehement. Die Vorwürfe würden „mit allem Nachdruck“zurückgewi­esen, so sein Verteidige­r am Freitag zu Prozessauf­takt.

Und der 72-Jährige ließ ergänzen, er habe doch seine Enkeltocht­er über alles geliebt.

Selbst will der Angeklagte nichts sagen, weshalb das Mädchen ausführlic­h als Zeugin gehört werden muss. Das dürfte sich bei einem Schuldspru­ch erheblich strafschär­fend auswirken. Der Prozess wird fortgesetz­t.

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BILD: Archiv Vor der Großen Jugendschu­tzkammer des Oldenburge­r Landgerich­ts wird der Fall um den möglichen Missbrauch an einem achtjährig­en Mädchen verhandelt.

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