72-Jähriger soll Enkelin missbraucht haben
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vehement – Achtjährige muss wohl aussagen
Oldenburg – Wegen schweren sexuellen Missbrauchs in zehn Fällen muss sich seit Freitag ein 72 Jahre alter Mann aus Oldenburg vor der Großen Jugendschutzkammer des Oldenburger Landgerichtes verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen Juni 2017 und März 2019 in Oldenburg schwere sexuelle Handlungen an seiner Enkeltochter vorgenommen zu haben. Das Mädchen war zu Beginn der Taten acht Jahre alt.
Zerrüttete Ehe
Die Ehe der Eltern des Mädchens war zerrüttet. Deswegen zog die Mutter der Achtjährigen mit ihren beiden Kindern (Mädchen und Junge) wieder zurück in das elterliche Haus. Wenig später bezog die Mutter mit ihren Kindern dann eine eigene Wohnung. Die Kinder durften aber häufig Oma und Opa besuchen – eigentlich aber nur das Mädchen. Zwei Kinder seien ihnen zu anstrengend, soll der Großvater gesagt haben. Und so besuchte in erster Linie die Achtjährige ihren Opa.
Laut Anklage soll der Großvater nun die Besuchssituation für die schweren sexuellen Übergriffe auf das Mädchen
ausgenutzt haben. Manchmal soll sich das Kind geweigert haben. Dann, so die Anklage, soll der 72-Jährige seiner Enkeltochter ein schlechtes Gewissen gemacht haben. „Opa ist ganz traurig“, habe er gesagt. Zehn Monate lang soll der Angeklagte sein Treiben fortgesetzt haben. Dann hatte die Achtjährige in der Schule ihren ersten Sexualkundeunterricht.
Die Schule hatte auch eine Aktion gestartet, mit der auch das Thema „sexueller Missbrauch“angesprochen wurde. Am anderen Tag stand für das Mädchen ein weiterer Besuch beim Opa an. Beim Zubettbringen habe es dann bitterlich geweint, sagte gestern die Mutter des Mädchens. Ihre Tochter habe nicht mehr zum Opa gewollt. Und
dann erzählte die Achtjährige das ganze Grauen, das sie laut Anklage erlebt hatte.
Vehement bestritten
Der Angeklagte indes bestreitet die Vorwürfe vehement. Die Vorwürfe würden „mit allem Nachdruck“zurückgewiesen, so sein Verteidiger am Freitag zu Prozessauftakt.
Und der 72-Jährige ließ ergänzen, er habe doch seine Enkeltochter über alles geliebt.
Selbst will der Angeklagte nichts sagen, weshalb das Mädchen ausführlich als Zeugin gehört werden muss. Das dürfte sich bei einem Schuldspruch erheblich strafschärfend auswirken. Der Prozess wird fortgesetzt.