Nachtschicht einfach anordnen?
Was beachtet werden sollte
Molkereifachleute? Diese Fachkräfte stellen Milcherzeugnisse wie Trinkmilch, Joghurt, Butter, Käse, Quark oder Milchpulver her. Zunächst nehmen sie die gelieferte Rohmilch an, die von den Landwirten aus einem meist recht großen Einzugsgebiet heraus bezogen wird. Sie überprüfen Menge und Qualität und lagern die Milch – möglichst kurz und gut gekühlt. Dann steuern sie die Verarbeitung der Milch zu leckeren Produkten, darunter ständig neue Trendprodukte, und organisieren die Verpackung. Dann kommt die Logistik für Lagerung und Auslieferung. Wichtig ist in der gesamten Produktionskette eine ständige Hygiene- und Qualitätskontrolle. Molkereifachmann/ frau ist ein regulärer Ausbildungsberuf (drei Jahre Dauer in Betrieb und Schule). Er wird auch von Betrieben in der Region angeboten, wie Deutsches Milchkontor, Molkerei Ammerland oder Rücker.
Berlin – Der überwiegende Teil der Beschäftigten arbeitet tagsüber. Aber muss das immer so bleiben – oder kann der Arbeitgeber für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Nachtschichten einführen? Dies zum Beispiel, wenn es darum geht, ein Projekt abzuschließen oder kranke Kollegen zeitweilig zu ersetzen?
„Das kommt zunächst darauf an, ob der Arbeitnehmer überhaupt zu Nachtschichten verpflichtet ist“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Die Antwort auf diese Frage ergebe sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag.
Ist im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, werden mit diesem häufig Betriebsvereinbarungen geschlossen. Sie enthalten dann auch Vorgaben, die der Arbeitgeber bei der Anordnung der Nachtschicht beachten muss, so Bredereck.
Im Notfall darf es auch schnell gehen: Eine feste Frist, mit der die Nachtschicht angekündigt werden muss, gibt es dem Fachanwalt zufolge indes nicht: „Die Gerichte halten in der Regel eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen für ausreichend.“In Notfällen könne die Anordnung auch mit einer kürzeren Frist wirksam sein. Es handele sich jedoch nicht um einen Notfall, wenn der Arbeitgeber seine Abläufe regelmäßig nicht vernünftig plant.
Darüber hinaus sind die Regelungen im Arbeitszeitgesetz relevant. Dieses enthalte konkrete Vorgaben zu den täglichen Höchstarbeitszeiten und den zwischen den Einsätzen einzuhaltenden Ruhezeiten, erläutert Bredereck.
Das bedeutet etwa: Der Anschluss einer Nachtschicht an einen normalen Arbeitstag zum Beispiel ist regelmäßig unzulässig.