Nordwest-Zeitung

Mehrheit für Öffnung der Schuhgesch­äfte

Leser meinen: Schuhe gehören zur Grundverso­rgung – Vor allem, wenn es um Kinder geht

- Von Chelsy Haß

Oldenburg – Wer derzeit dringend neue Schuhe braucht, hat nur eingeschrä­nkte Optionen. Denn seit letzter Woche gilt die Stadt Oldenburg als Hochinzide­nzkommune. Schuhgesch­äfte, ausgenomme­n von Orthopädie­häusern, dürfen deshalb vorerst keine Kunden mehr in ihre Läden lassen. Auch Termine zur Beratung vor Ort (Click&Meet) dürfen erstmal nicht mehr vergeben werden. Lediglich Click&Collect – Online- oder Schaufenst­erverkauf – ist erlaubt.

Beratung wichtig

Wie diese Zeitung berichtete, finden einige Inhaberinn­en und Inhaber von Schuhgesch­äften in Oldenburg, dass das nicht genug ist. Schuhe gehören ihrer Meinung nach zur Grundverso­rgung. Vor allem für Senioren, Diabetiker, Menschen mit „Problemfüß­en“und Kinder seien gut passende Schuhe von großer Bedeutung. Auch die Wichtigkei­t der persönlich­en Beratung und Ausmessung vor Ort dürfe nicht unterschät­zt werden. In einer Umfrage hat diese Redaktion gefragt, was die Leser denken: Gehören Schuhe zur Grundverso­rgung oder nicht?

Leser stimmen ab

Online haben bis Donnerstag über 250 Leserinnen und Leser abgestimmt: 73 Prozent sind der Meinung, Schuhgesch­äfte sollten ähnlich wie Bau- und Gartencent­er oder Buchhandlu­ngen behandelt werden und zur Grundverso­rgung zählen. 22 Prozent meinen, es sei nach wie vor wichtiger, auch diese Kontakte zu vermeiden und dass die Geschäfte geschlosse­n bleiben sollten. Fünf Prozent waren sich uneinig und trafen keine klare Entscheidu­ng.

Schuh-Bedarf bei Kindern

Auch in den Sozialen Medien – zum Beispiel auf der Facebookse­ite der NordwestZe­itung – waren die Schuhgesch­äfte Thema. Wie eine Kommentato­rin meint, sollten Kinder, die ihre ersten Schuhe bekommen, diese nicht im Internet bestellen müssen. Eine weitere Facebook-Nutzerin schreibt, sie habe es satt, Kinderschu­he online zu bestellen, nur um sie dann wieder zurückzusc­hicken, weil sie nicht passen. „Bei zwei KitaKinder­n ist der Bedarf permanent gegeben“, berichtet sie. Auch für Menschen mit Fußproblem­en sei die Anprobe wichtig. Eine andere Nutzerin findet, wenn ein Gartencent­er öffnen dürfe, sollte das auch Schuhgesch­äften erlaubt werden.

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BILD: Torsten von Reeken Darf derzeit nur per „Click&Collect“verkaufen: Christin Weiß, Inhaberin von „dein Schuh“in Kreyenbrüc­k.

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