Hoher Preis für das große Liebesglück
Partnervermittlung und Kundin streiten sich vor Bundesgerichtshof
US-Regisseur Antoine Fuqua (55, „Training Day“, „The Equalizer“) will das preisgekrönte Familiendrama „Die Katze auf dem heißen Blechdach“neu verfilmen. Es sei eine Ehre, solch eine historische Produktion wieder auf die Leinwand zu bringen, zitierte das USBranchenblatt „Variety“am Mittwoch aus einer Mitteilung des Regisseurs. Das mit einem Pulitzer-Preis ausgezeichnete Theaterstück „Cat on a Hot Tin Roof“von Tennessee Williams war 1958 mit den Schauspielern Elizabeth Taylor und Paul Newman verfilmt worden. Über die Rollenbesetzung des aktuellen Films wurde zunächst nichts bekannt.
Karlsruhe – Kunden von Partnervermittlungsinstituten dürften es künftig einfacher haben, einen unüberlegt geschlossenen Vertrag ohne großen finanziellen Verlust wieder loszuwerden. Das zeichnete sich am Donnerstag am Bundesgerichtshof (BGH) in der Verhandlung eines Falls aus Nordrhein-Westfalen ab. Die Karlsruher Richter wollen ihr Urteil zwar erst in nächster Zeit verkünden, voraussichtlich am 6. Mai. Es dürfte aber darauf hinauslaufen, dass das Institut der Kundin den allergrößten Teil des gezahlten Honorars zurückerstatten muss.
Vertrag über 8500 Euro
Die alleinstehende Seniorin aus dem Raum Aachen war 2018 im örtlichen Wochenblatt auf eine Kontaktanzeige gestoßen und hatte die angegebene Telefonnummer gewählt. So geriet sie an die Koblenzer Partnervermittlungsfür
Mit der Hoffnung auf Liebe werden Geschäfte gemacht – ein solches wird aktuell vor dem BGH verhandelt.
agentur „Glück für Zwei“, die ihr gleich am nächsten Tag einen Mitarbeiter vorbeischickte. Es kam zum Vertrag. Für 21 Partnervorschläge zahlte die Frau im Voraus fast 8500 Euro in bar.
Wenige Tage später versuchte sie, alles rückgängig zu machen. Allerdings hatte sie Erklärungen unterschrieben,
mit denen sie unter anderem auf ihr Kündigungsrecht verzichtete.
Nach derzeitiger Einschätzung der BGH-Richter konnte der Vertrag trotzdem in der üblichen 14-Tages-Frist widerrufen werden. Allerdings müssen bereits erhaltene Leistungen in solchen Fällen trotzdem bezahlt werden. „Glück
Zwei“sieht den Vertrag größtenteils erfüllt: Die Agentur hatte der Frau erst drei und dann unmittelbar nach der Kündigung noch einmal 17 Partnervorschläge geschickt.
Laufzeit ist entscheidend
Die BGH-Richter sind aber der Ansicht, dass die interne Zusammenstellung der Kandidaten allein für den Kunden noch ohne Bedeutung ist. Sie scheinen sich an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Online-Dienst Parship aus dem Oktober orientieren zu wollen. Bleibt es dabei, käme es gar nicht darauf an, wie viele Vorschläge die Klägerin schon erhalten hatte. Entscheidend wäre die Vertragslaufzeit. In diesem Fall wurde der Vertrag für ein Jahr geschlossen, gekündigt wurde nach einer Woche, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann sagte. „Glück für Zwei“dürfte folglich nur einen kleinen Anteil von rund 160 Euro behalten (Az. III ZR 169/20).