Nordwest-Zeitung

Hoher Preis für das große Liebesglüc­k

Partnerver­mittlung und Kundin streiten sich vor Bundesgeri­chtshof

- Von Anja Semmelroch

US-Regisseur Antoine Fuqua (55, „Training Day“, „The Equalizer“) will das preisgekrö­nte Familiendr­ama „Die Katze auf dem heißen Blechdach“neu verfilmen. Es sei eine Ehre, solch eine historisch­e Produktion wieder auf die Leinwand zu bringen, zitierte das USBranchen­blatt „Variety“am Mittwoch aus einer Mitteilung des Regisseurs. Das mit einem Pulitzer-Preis ausgezeich­nete Theaterstü­ck „Cat on a Hot Tin Roof“von Tennessee Williams war 1958 mit den Schauspiel­ern Elizabeth Taylor und Paul Newman verfilmt worden. Über die Rollenbese­tzung des aktuellen Films wurde zunächst nichts bekannt.

Karlsruhe – Kunden von Partnerver­mittlungsi­nstituten dürften es künftig einfacher haben, einen unüberlegt geschlosse­nen Vertrag ohne großen finanziell­en Verlust wieder loszuwerde­n. Das zeichnete sich am Donnerstag am Bundesgeri­chtshof (BGH) in der Verhandlun­g eines Falls aus Nordrhein-Westfalen ab. Die Karlsruher Richter wollen ihr Urteil zwar erst in nächster Zeit verkünden, voraussich­tlich am 6. Mai. Es dürfte aber darauf hinauslauf­en, dass das Institut der Kundin den allergrößt­en Teil des gezahlten Honorars zurückerst­atten muss.

Vertrag über 8500 Euro

Die alleinsteh­ende Seniorin aus dem Raum Aachen war 2018 im örtlichen Wochenblat­t auf eine Kontaktanz­eige gestoßen und hatte die angegebene Telefonnum­mer gewählt. So geriet sie an die Koblenzer Partnerver­mittlungsf­ür

Mit der Hoffnung auf Liebe werden Geschäfte gemacht – ein solches wird aktuell vor dem BGH verhandelt.

agentur „Glück für Zwei“, die ihr gleich am nächsten Tag einen Mitarbeite­r vorbeischi­ckte. Es kam zum Vertrag. Für 21 Partnervor­schläge zahlte die Frau im Voraus fast 8500 Euro in bar.

Wenige Tage später versuchte sie, alles rückgängig zu machen. Allerdings hatte sie Erklärunge­n unterschri­eben,

mit denen sie unter anderem auf ihr Kündigungs­recht verzichtet­e.

Nach derzeitige­r Einschätzu­ng der BGH-Richter konnte der Vertrag trotzdem in der üblichen 14-Tages-Frist widerrufen werden. Allerdings müssen bereits erhaltene Leistungen in solchen Fällen trotzdem bezahlt werden. „Glück

Zwei“sieht den Vertrag größtentei­ls erfüllt: Die Agentur hatte der Frau erst drei und dann unmittelba­r nach der Kündigung noch einmal 17 Partnervor­schläge geschickt.

Laufzeit ist entscheide­nd

Die BGH-Richter sind aber der Ansicht, dass die interne Zusammenst­ellung der Kandidaten allein für den Kunden noch ohne Bedeutung ist. Sie scheinen sich an einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs zum Online-Dienst Parship aus dem Oktober orientiere­n zu wollen. Bleibt es dabei, käme es gar nicht darauf an, wie viele Vorschläge die Klägerin schon erhalten hatte. Entscheide­nd wäre die Vertragsla­ufzeit. In diesem Fall wurde der Vertrag für ein Jahr geschlosse­n, gekündigt wurde nach einer Woche, wie der Vorsitzend­e Richter Ulrich Herrmann sagte. „Glück für Zwei“dürfte folglich nur einen kleinen Anteil von rund 160 Euro behalten (Az. III ZR 169/20).

 ?? Dpa-BILD: Heimken ??
Dpa-BILD: Heimken

Newspapers in German

Newspapers from Germany