Nur ein Placebo
Ja, es stimmt: Drei Bundeskanzler aus den Reihen der Union waren länger als zwei Wahlperioden im Amt: Konrad Adenauer 14 Jahre, Helmut Kohl 16 Jahre und Angela Merkel wird im Herbst ebenfalls auf 16 Jahre kommen. Eine
Festlegung auf zwei Wahlperioden, wie es beispielsweise die US-amerikanische Verfassung für ihre Präsidenten vorsieht, wäre ein Signal in Richtung Machtbegrenzung.
Doch der gern zitierte Vergleich mit den USA hinkt. Nahezu jeder US-Präsident gilt zum Ende der zweiten Amtsperiode als „lame duck“, eine lahme Ente, weil sein Einfluss in absehbarer Zeit zum Erliegen kommt. Das Grundgesetz setzt der Macht des Kanzlers oder der Kanzlerin schon durch die Mehrheitsbildung im Bundestag Grenzen. Die Aussicht, dass ein Regierungschef in der zweiten Wahlperiode „freier“agieren kann, ist vage. Vielmehr stimuliert die Begrenzung den Ehrgeiz der Riege aus Ministern und Fraktion, um ins Spitzenamt zu gelangen. Und gibt es durch neue Köpfe wirklich eine bessere Politik? Ein selbstbewusstes Parlament kann selbst Kataly
sator der Erneuerung sein.
Nein, Althusmanns Vorstoß entlarvt vielmehr das wenig transparente Verfahren in seiner Partei bei der Kandidatenfindung und ist eher ein Placebo für die Mitglieder. In der Ära Merkel wurde die innerparteiliche Erneuerung völlig versäumt. Der Streit des Duos Laschet/Söder belegt das. Da Althusmann trotz gegenteiliger Meinung der Basis mithalf, „seinen“Kandidaten Laschet durchzusetzen, wirkt sein Vorschlag unglaubwürdig.
Die Begrenzung der Amtszeit macht vor allem Sinn bei einer Direktwahl des Kanzlers. Die gibt es in Deutschland aus gutem Grund nicht. Also muss der Bundestag entscheiden.
@ Den Autor erreichen Sie unter Idel@infoautor.de