Wenn es trotz Termin keine Impfung gibt
Nicht jede ärztliche Bescheinigung rechtfertigt eine derzeitige Immunisierung
Eigentlich wollte er auf die Nordseeinsel Norderney, ausspannen und mit Freunden seinen 40. Geburtstag feiern, doch der Plan ging nicht auf. Flo ist der Mitbewohner von Theobalds Kollegin und musste am Samstag schon zum zweiten Mal seinen Geburtstag unter CoronaBedingungen feiern, wie die Kollegin berichtete. Denn Gäste einladen ist – wie vor einem Jahr auch – nicht erlaubt.
Gefeiert worden sei dann trotzdem – im kleinen Rahmen der Wohngemeinschaft. Neben einem liebevoll zubereiteten Frühstück des Mitbewohners hätte das Geburtstagskind auch ein FernwehBuch zum Träumen geschenkt bekommen. „Der anschließende Spaziergang mit Bierpause ist auch super angekommen“, erzählte die Kollegin weiter. Eine rauschende Geburtstagsfeier kann das natürlich nicht ersetzen. Aber so sind die Zeiten.
Lieber Flo, stellvertretend für alle Geburtstagskinder, die im (ganz) kleinen Kreis feiern müssen: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben und auf Regen folgt stets Sonnenschein. Deine Freunde werden dich nicht vergessen und bei nächster Gelegenheit mit dir anstoßen. Alles Gute für das neue Lebensjahr“, wünscht
theobald@NWZmedien.de
Oldenburg – Wochenlang auf einen Impftermin gewartet und dann das: Trotz einer Zusage und einer Bestätigung des Hausarztes werden immer mal wieder Menschen am Impfzentrum abgewiesen.
So geschehen auch am vergangenen Freitag. Gleich zwei Betroffene meldeten sich in der Redaktion, eine Frau, die an Asthma und Morbus Crohn erkrankt ist und ein Schlaganfallpatient. Doch wie kommt es dazu?
Gesetz regelt Priorität
Andreas Schiefbahn, Leiter des Oldenburger Impfzentrums in den Weser-Ems-Hallen, verweist auf das Gesetz. In der Coronavirus-Impfverordnung ist geregelt, welcher Personenkreis höchste, hohe oder erhöhte Priorität haben. Eine Reihe schwerer medizinischer Indikationen, die eine Aufnahme in die derzeit zu impfende Bevölkerungsgruppe regelt, ist dort ebenfalls explizit genannt.
Aber eben auch ein eher schwammiger Punkt: Auch Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bestehen, können schon jetzt geimpft werden. Dies muss der zuständige Hausarzt in Übereinstimmung mit den Anforderungskriterien der CoronavirusImpfverordnung bescheinigen.
„Müssen abweisen“
Und das ist offenbar die Crux: Oftmals verstünden Patienten ihre Bescheinigung so, dass ihnen schon jetzt eine Impfung zustehe, weiß Schiefbahn. Dem sei aber eben nicht immer so.
Werde in der ärztlichen Bescheinigung auf Paragraf 4 (erhöhte Priorität) der Impfverordnung verwiesen, seien sie nicht an der Reihe, bei Verweis auf die Paragrafen 2 (höchste
Priorität) oder 3 (hohe Priorität) indes schon. „Wir weisen die Bürgerinnen und Bürger darauf hin und versuchen das zu erklären. Wir geben ihnen auch die Möglichkeit, bei ihrem Hausarzt anzurufen.“Priorisiere dieser die Person dann höher, könne sie auch geimpft werden. „Wenn aber jemand jetzt noch nicht berechtigt ist, müssen wir diese Person abweisen.“Dabei gelte: „Unser Ziel ist es eindeutig, zu impfen.“
Ziel sei es aber eben auch, die Schwächsten zu schützen. Daher halte man sich strikt an die Verordnung. Zwar hat man auch in Oldenburg gehört, dass dies anderenorts weniger restriktiv umgesetzt werde, aber jede Ausnahme bedeute, dass eine andere impfberechtigte Person länger warten müsse.
Dass das Online-Portal in diesem Punkt nicht eindeutig ist, trifft in diesem Fall die Beschäftigten im Oldenburger
Impfzentrum: „Da sitzen wir zwischen den Stühlen und müssen das ausbaden“, weiß der Leiter. Bei fast 1000 Corona-Impfungen am Tag komme das vielleicht fünfmal vor, so Schiefbahn.
Und er betont: „Es geht dadurch kein Impfstoff verloren.“Diesen erhalte eine andere
Markus Minten über die Anwendung der Corona-Impfverordnung im Oldenburger Impfzentrum impfberechtigte Person. Aufgezogen in die Spritzen werden die Impfdosen erst, wenn die zu Impfenden auch vor Ort sind. der ärztlichen Bescheinigung, die einem dem ersehnten Impftermin vermeintlich näher bringt, erst vor Ort erfolgt, ist mindestens unglücklich. Dass das Impfzentrum Oldenburg die Regeln streng auslegt, mag im Einzelfall mehr als ärgerlich sein. Unter dem Strich ist es aber richtig: Jede Impfung fehlt an anderer Stelle.
@ Den Autor erreichen Sie unter Minten@infoautor.de