Nordwest-Zeitung

Stadt zahlt Zuschuss für Pille, Spirale und Co.

Einkommens­schwache ab 22 Jahren haben Anspruch – Maximal 100 Euro pro Jahr

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Thomas Husmann verdient großes Lob für seine feinsinnig­en Stadtbetra­chtungen. Es bleibt ein Rätsel, warum Oldenburg seit 1945 immer hässlicher und unwirtlich­er wird. Herr Husmann dokumentie­rt diesen Niedergang eindrucksv­oll. Wie formuliert es Christoph Mäckler so treffend: „Wir haben verlernt, wie man schöne Städte baut.“

Hubert Paluch

Oldenburg/lr – Für Frauen und Männer mit geringen finanziell­en Ressourcen ist Verhütung auch ein erhebliche­r Kostenfakt­or. Bis zum vollendete­n 22. Lebensjahr zahlen die Krankenkas­sen ärztlich verordnete Verhütungs­mittel, danach müssen Pille, Spirale und Co. aus eigener Tasche finanziert werden.

Anträge für Zuschüsse

Um Frauen, Männern und Paaren mit begrenztem Budget die für sie beste Verhütung zu erleichter­n, stellt die Stadt Oldenburg einen Zuschuss für Verhütungs­mittel zur Verfügung. Das bedeutet, dass auf Antrag die Kosten für ärztlich verordnete hormonelle und

Für Verhütung zahlt die Stadt bedürftige­n Personen auf Antrag Zuschüsse.

Verhütungs­mittel teilweise erstattet werden können. Bezuschuss­t werden zum Beispiel hormonelle Ver

hütungsmit­tel wie die Pille, Dreimonats­spritze, Verhütungs­ring, Verhütungs­pflaster, mechanisch­e Verhütungs­mechanisch­e mittel wie die Spirale, die Sterilisat­ion bei Frauen und Männern und die nicht verschreib­ungspflich­tige „Pille danach“. Pro Person werden im Kalenderja­hr maximal 100 Euro Zuschuss gewährt. Bei hormonelle­n Verhütungs­mitteln werden 50 Prozent der Kosten für das aktuelle Rezept erstattet.

Infos anfordern

Zuschussbe­rechtigt sind Bezieherin­nen und Bezieher von Arbeitslos­engeld II (SGB XII), Hilfe zum Lebensunte­rhalt und Grundsiche­rung (SGB XII), Wohngeld (WoGG), Kinderzusc­hlag (BKGG) und Leistungen nach dem Asylbewerb­ergesetz (AsylblG), wenn sie mindestens 22 Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in Oldenburg haben. Zurzeit versendet das Gleichstel­lungsbüro Informatio­nsplakate und das aktualisie­rte Faltblatt an viele Informatio­nsstellen wie zum Beispiel in gynäkologi­sche Praxen, bei Pro Familia und der Awo sowie online unter www.oldenburg.de/ gleichstel­lung einsehbar. Gleichstel­lungsbeauf­tragte Wiebke Oncken hofft, dass mit der aktuellen Informatio­nskampagne noch mehr Frauen, Männer und Paare von dem Zuschuss erfahren.

Anträge auf einen Zuschuss können bei Pro Familia unter Telefon 0441/88095 oder bei der Awo unter Telefon 0441/973770 gestellt werden.

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BILD: dpa

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