Stadt zahlt Zuschuss für Pille, Spirale und Co.
Einkommensschwache ab 22 Jahren haben Anspruch – Maximal 100 Euro pro Jahr
Thomas Husmann verdient großes Lob für seine feinsinnigen Stadtbetrachtungen. Es bleibt ein Rätsel, warum Oldenburg seit 1945 immer hässlicher und unwirtlicher wird. Herr Husmann dokumentiert diesen Niedergang eindrucksvoll. Wie formuliert es Christoph Mäckler so treffend: „Wir haben verlernt, wie man schöne Städte baut.“
Hubert Paluch
Oldenburg/lr – Für Frauen und Männer mit geringen finanziellen Ressourcen ist Verhütung auch ein erheblicher Kostenfaktor. Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr zahlen die Krankenkassen ärztlich verordnete Verhütungsmittel, danach müssen Pille, Spirale und Co. aus eigener Tasche finanziert werden.
Anträge für Zuschüsse
Um Frauen, Männern und Paaren mit begrenztem Budget die für sie beste Verhütung zu erleichtern, stellt die Stadt Oldenburg einen Zuschuss für Verhütungsmittel zur Verfügung. Das bedeutet, dass auf Antrag die Kosten für ärztlich verordnete hormonelle und
Für Verhütung zahlt die Stadt bedürftigen Personen auf Antrag Zuschüsse.
Verhütungsmittel teilweise erstattet werden können. Bezuschusst werden zum Beispiel hormonelle Ver
hütungsmittel wie die Pille, Dreimonatsspritze, Verhütungsring, Verhütungspflaster, mechanische Verhütungsmechanische mittel wie die Spirale, die Sterilisation bei Frauen und Männern und die nicht verschreibungspflichtige „Pille danach“. Pro Person werden im Kalenderjahr maximal 100 Euro Zuschuss gewährt. Bei hormonellen Verhütungsmitteln werden 50 Prozent der Kosten für das aktuelle Rezept erstattet.
Infos anfordern
Zuschussberechtigt sind Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB XII), Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld (WoGG), Kinderzuschlag (BKGG) und Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (AsylblG), wenn sie mindestens 22 Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in Oldenburg haben. Zurzeit versendet das Gleichstellungsbüro Informationsplakate und das aktualisierte Faltblatt an viele Informationsstellen wie zum Beispiel in gynäkologische Praxen, bei Pro Familia und der Awo sowie online unter www.oldenburg.de/ gleichstellung einsehbar. Gleichstellungsbeauftragte Wiebke Oncken hofft, dass mit der aktuellen Informationskampagne noch mehr Frauen, Männer und Paare von dem Zuschuss erfahren.
Anträge auf einen Zuschuss können bei Pro Familia unter Telefon 0441/88095 oder bei der Awo unter Telefon 0441/973770 gestellt werden.