Nordwest-Zeitung

Kampf gegen alte, weiße Männer

- Alexander Will, Mitglied der Chefredakt­ion

Universitä­ten sind bisweilen ganz eigene Biotope. Da geschehen gelegentli­ch Dinge, die Außenstehe­nden mindestens kurios erscheinen müssen. Zum Beispiel möchten da US-Professore­n gern das eigene Fach – die Wissenscha­ft von der Antike, also Alte Geschichte, Latein und Griechisch – abschaffen. Grund: Es gehe da doch nur um alte, weiße Männer, das Ganze sei tendenziel­l rassistisc­h. Man könnte darüber lachen, wenn es sich nicht um eine generelle Tendenz auch an europäisch­en Unis handeln würde. Der belgische Althistori­ker Prof. Dr. David Engels hat in einem NWZ-Gastbeitra­g das Problem beleuchtet. Prädikat: Höchst beachtensw­ert!

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Man sollte sich eigentlich vor Übertreibu­ngen hüten. Doch das jüngste Urteil des Bundesverf­assungsger­ichtes ist schon ein ziemlicher Hammer. Es wird Folgen haben, für die Politik und für die gesamte gesellscha­ftliche Debatte. Denn es macht etwas deutlich, was sich bislang im heftigen tagespolit­ischen Streit befand: Klimaschut­z kann nicht einfach so, relativ freihändig gestaltet werden. Denn er dient dazu, ein Grundrecht zu sichern – nicht mehr und nicht weniger. Dabei schieben die Karlsruher Richter einer in der Politik weidlich geübten Praxis einen Riegel vor: Große Ziele zu formuliere­n, ihre Erfüllung aber auf die lange Bank zu schieben, auf die lange Frist.

Deutschlan­ds oberstes Gericht hält es nicht für vereinbar mit dem deutschen Grundgeset­z, wenn zwar so hehre Ziele vereinbart werden, wie die Klimaneutr­alität bis 2050 und die Pariser Klimaziele, der Weg dahin aber nur für einen übersichtl­ichen Zeitraum, nämlich bis 2030, konkret fixiert wird. Für die Zeit danach gilt dann das Motto „nach mir die Sintflut“: Keine Zwischenzi­ele für die Zeit danach und das Risiko, dass das „dicke Ende“bei der Senkung des Ausstoßes von Treibhausg­asen erst die nächsten Generation­en trifft. So nicht, sagen die obersten Richterinn­en und Richter nun. Sie leisten damit nicht nur einen Beitrag, um die Politik Konkrethei­t zu ihren oftmals großen Worten abzuverlan­gen, sondern auch zur Generation­engerechti­gkeit.

Denn ganz ausdrückli­ch bescheinig­en sie den „zum Teil sehr jungen Beschwerde­führenden“, dass gerade ihre Freiheitsr­echte vom geltenden Gesetz besonders bedroht sind. Denn dessen Vorschrift­en verschöben hohe Emissionsm­inderungsl­asen unumkehrba­r auf die Zeit nach 2030. Das aber gehe nicht an. @ Den Autor erreichen Sie unter forum@infoautor.de

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