Kampf gegen alte, weiße Männer
Universitäten sind bisweilen ganz eigene Biotope. Da geschehen gelegentlich Dinge, die Außenstehenden mindestens kurios erscheinen müssen. Zum Beispiel möchten da US-Professoren gern das eigene Fach – die Wissenschaft von der Antike, also Alte Geschichte, Latein und Griechisch – abschaffen. Grund: Es gehe da doch nur um alte, weiße Männer, das Ganze sei tendenziell rassistisch. Man könnte darüber lachen, wenn es sich nicht um eine generelle Tendenz auch an europäischen Unis handeln würde. Der belgische Althistoriker Prof. Dr. David Engels hat in einem NWZ-Gastbeitrag das Problem beleuchtet. Prädikat: Höchst beachtenswert!
Diskutieren Sie mit unter leserforum@nwzmedien.de
Man sollte sich eigentlich vor Übertreibungen hüten. Doch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist schon ein ziemlicher Hammer. Es wird Folgen haben, für die Politik und für die gesamte gesellschaftliche Debatte. Denn es macht etwas deutlich, was sich bislang im heftigen tagespolitischen Streit befand: Klimaschutz kann nicht einfach so, relativ freihändig gestaltet werden. Denn er dient dazu, ein Grundrecht zu sichern – nicht mehr und nicht weniger. Dabei schieben die Karlsruher Richter einer in der Politik weidlich geübten Praxis einen Riegel vor: Große Ziele zu formulieren, ihre Erfüllung aber auf die lange Bank zu schieben, auf die lange Frist.
Deutschlands oberstes Gericht hält es nicht für vereinbar mit dem deutschen Grundgesetz, wenn zwar so hehre Ziele vereinbart werden, wie die Klimaneutralität bis 2050 und die Pariser Klimaziele, der Weg dahin aber nur für einen übersichtlichen Zeitraum, nämlich bis 2030, konkret fixiert wird. Für die Zeit danach gilt dann das Motto „nach mir die Sintflut“: Keine Zwischenziele für die Zeit danach und das Risiko, dass das „dicke Ende“bei der Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen erst die nächsten Generationen trifft. So nicht, sagen die obersten Richterinnen und Richter nun. Sie leisten damit nicht nur einen Beitrag, um die Politik Konkretheit zu ihren oftmals großen Worten abzuverlangen, sondern auch zur Generationengerechtigkeit.
Denn ganz ausdrücklich bescheinigen sie den „zum Teil sehr jungen Beschwerdeführenden“, dass gerade ihre Freiheitsrechte vom geltenden Gesetz besonders bedroht sind. Denn dessen Vorschriften verschöben hohe Emissionsminderungslasen unumkehrbar auf die Zeit nach 2030. Das aber gehe nicht an. @ Den Autor erreichen Sie unter forum@infoautor.de