Nordwest-Zeitung

Im Bildungsur­laub hinzulerne­n

Den meisten Arbeitnehm­ern steht gesetzlich ein Anspruch zu

- Von Bernadette Winter

In die Röhre schaut man gelegentli­ch in dem Beruf „Kanalbauer/in“. Im Bild bespricht Shenadi Osmani, Leiter der Berufsausb­ildung bei der Firma Heckmann in Hamm, mit den angehenden Kanalbauer­n Issam Bhihi und Steffen Hallermann (von links) die Kontrolle der Dichtungen von Betonrohre­n auf einer Baustelle. Ob Kunststoff, Keramik oder Beton: Damit Rohre zu Abwasserle­itungen und -systemen werden, braucht es Experten. Kanalbauer arbeiten im Tief-, Straßen- und Wasserbau und kümmern sich dabei um den kleinen Hausanschl­uss bis hin zu großen Abwassersa­mmlern. Kanalbauer konstruier­en, sanieren und modernisie­ren Kanalsyste­me.

Selbststän­dige, die Familienmi­tglieder bei sich beschäftig­en, können den gezahlten Lohn als Betriebs- beziehungs­weise Werbungsko­sten bei der Steuer absetzen. Voraussetz­ung ist, dass die Arbeit tatsächlic­h erbracht und der Lohn tatsächlic­h gezahlt wurde. „Auch sonst muss der Arbeitsver­trag dem zwischen Fremden Üblichen entspreche­n“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Laut einem Urteil des Bundesfina­nzhofs (BFH) ist dabei aber nicht zwingend erforderli­ch, dass konkrete Dienstzeit­en vereinbart werden (Az: VI R 28/18).

Berlin – Es klingt fast zu schön, um wahr zu sein: Bezahlter Urlaub, um sich weiterzubi­lden, seinem Geist oder auch seinem Körper etwas Gutes zu tun. Laut Gesetz haben sehr viele Arbeitnehm­er und Arbeitnehm­erinnen in Deutschlan­d Anspruch auf fünf bis zehn Tage zusätzlich­en Bildungsur­laub – zumindest in 14 von 16 Bundesländ­ern. Bayern und Sachsen sind die Ausnahmen.

Doch nur wenige Beschäftig­te nutzen diese Chance, viele Berufstäti­ge wissen gar nichts von der Möglichkei­t. Dabei reichen die Angebote von Fachsemina­ren, zum Beispiel aus dem Bereich Controllin­g, bis hin zu Prävention­skursen wie Yoga oder Fastenwand­ern.

„Diese Kurse können weltweit und zum Teil auch online stattfinde­n und müssen nicht unbedingt etwas mit dem Beruf zu tun haben“, sagt Lara Körber vom Berliner Start-up „A-Z Bildungsze­it“. Das Startup betreibt die Online-Plattform „Bildungsur­lauber.de“, über die Anbieter ihre Seminare veröffentl­ichen können.

Wie ist das geregelt

Der Anspruch auf Bildungsur­laub ist je nach Bundesland ebenso unterschie­dlich geregelt wie die Frage, welche Form des Bildungsur­laubs anerkannt ist. „Deshalb ist es wichtig, sich vorab genau anzuschaue­n, was in dem Gebiet, in dem man arbeitet, gilt“, sagt Till Bender, Sprecher der Rechtsschu­tzabteilun­g des DGB. Kleinbetri­ebe können ausgenomme­n sein. Wichtig

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BILD: Christin Klose

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