Im Bildungsurlaub hinzulernen
Den meisten Arbeitnehmern steht gesetzlich ein Anspruch zu
In die Röhre schaut man gelegentlich in dem Beruf „Kanalbauer/in“. Im Bild bespricht Shenadi Osmani, Leiter der Berufsausbildung bei der Firma Heckmann in Hamm, mit den angehenden Kanalbauern Issam Bhihi und Steffen Hallermann (von links) die Kontrolle der Dichtungen von Betonrohren auf einer Baustelle. Ob Kunststoff, Keramik oder Beton: Damit Rohre zu Abwasserleitungen und -systemen werden, braucht es Experten. Kanalbauer arbeiten im Tief-, Straßen- und Wasserbau und kümmern sich dabei um den kleinen Hausanschluss bis hin zu großen Abwassersammlern. Kanalbauer konstruieren, sanieren und modernisieren Kanalsysteme.
Selbstständige, die Familienmitglieder bei sich beschäftigen, können den gezahlten Lohn als Betriebs- beziehungsweise Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Arbeit tatsächlich erbracht und der Lohn tatsächlich gezahlt wurde. „Auch sonst muss der Arbeitsvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ist dabei aber nicht zwingend erforderlich, dass konkrete Dienstzeiten vereinbart werden (Az: VI R 28/18).
Berlin – Es klingt fast zu schön, um wahr zu sein: Bezahlter Urlaub, um sich weiterzubilden, seinem Geist oder auch seinem Körper etwas Gutes zu tun. Laut Gesetz haben sehr viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland Anspruch auf fünf bis zehn Tage zusätzlichen Bildungsurlaub – zumindest in 14 von 16 Bundesländern. Bayern und Sachsen sind die Ausnahmen.
Doch nur wenige Beschäftigte nutzen diese Chance, viele Berufstätige wissen gar nichts von der Möglichkeit. Dabei reichen die Angebote von Fachseminaren, zum Beispiel aus dem Bereich Controlling, bis hin zu Präventionskursen wie Yoga oder Fastenwandern.
„Diese Kurse können weltweit und zum Teil auch online stattfinden und müssen nicht unbedingt etwas mit dem Beruf zu tun haben“, sagt Lara Körber vom Berliner Start-up „A-Z Bildungszeit“. Das Startup betreibt die Online-Plattform „Bildungsurlauber.de“, über die Anbieter ihre Seminare veröffentlichen können.
Wie ist das geregelt
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist je nach Bundesland ebenso unterschiedlich geregelt wie die Frage, welche Form des Bildungsurlaubs anerkannt ist. „Deshalb ist es wichtig, sich vorab genau anzuschauen, was in dem Gebiet, in dem man arbeitet, gilt“, sagt Till Bender, Sprecher der Rechtsschutzabteilung des DGB. Kleinbetriebe können ausgenommen sein. Wichtig