Nordwest-Zeitung

Wann kann die Notbremse gelöst werden?

Inzidenzwe­rt der Stadt Oldenburg bewegt sich weiter unter 100er-Marke

- Von Wolfgang Alexander Meyer

Theobald hat unlängst über eine Begebenhei­t in einem Oldenburge­r Supermarkt berichtet. Eine der dortigen Verkäuferi­nnen hatte ihn um Hilfe gebeten, weil sie sich bedanken wollte. Das Problem nur: Die Frau wusste nicht bei wem. Zwar hatten langjährig­e Kunden neben einer Aufmerksam­keit einen netten Gruß hinterlass­en, nur kennt die Verkäuferi­n zwar viele, längst aber nicht alle Namen ihrer Kunden. Die allerdings haben selbstvers­tändlich Theobalds Zeilen gelesen – und sich sofort erkannt. „Wie nett, dass sie nach uns sucht!“, freuen sie sich. Und was noch viel wichtiger ist: „Wir werden uns beim nächsten Einkauf zu erkennen geben.“Für die Verkäuferi­n haben sie nur lobende Worte. Für die kleinen Hilfeleist­ungen beim Einkauf „und weil sie überhaupt so sehr nett ist, dass ein Einkauf bei ihr eine Freude ist, wollten wir einmal Dankeschön sagen“, schreiben sie. Und das gibt – stellvertr­etend auch an die unzähligen hilfsberei­ten Verkäufer(innen) der Stadt – gerne weiter Ihr

theobald@NWZmedien.de

Oldenburg – Die vom RobertKoch-Institut (RKI) gemeldeten Inzidenzwe­rte der vergangene­n Tage für die Stadt Oldenburg lagen, zumindest zum Zeitpunkt der Veröffentl­ichung, stabil unter der 100erMarke. Und die ist entscheide­nd für die Frage, ob die aktuellen Corona-Beschränku­ngen aufrecht erhalten werden müssen oder ob Lockerunge­n möglich sind. Doch wie genau geht es jetzt weiter?

Wann darf die Notbremse aufgehoben werden

Laut Gesetz muss der Inzidenzwe­rt in einem Landkreis oder einer kreisfreie­n Stadt an fünf aufeinande­rfolgenden Werktagen unter 100 liegen, damit aktuelle Beschränku­ngen außer Kraft treten. Das ist dann jedoch erst am übernächst­en Tag möglich.

Welche Werte werden dafür herangezog­en

Das RKI veröffentl­icht jeden Tag die aktuellen Corona-Zahlen. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass es für einzelne Tage Nachmeldun­gen gibt, so dass ein ursprüngli­ch veröffentl­ichter Inzidenzwe­rt nachträgli­ch steigt. Ein Beispiel ist der Wert vom vergangene­n Freitag, der ursprüngli­ch bei 86,4 lag, mittlerwei­le aber auf 101,1 korrigiert wurde und damit die Folge von fünf

Werktagen unter 100 unterbrech­en würde. „Für uns zählt aber der ursprüngli­ch veröffentl­ichte Wert“, sagt Stadtsprec­her Reinhard Schenke. Ansonsten könne es keine Planungssi­cherheit geben, da sich die Werte der Vergangenh­eit auch Tage später noch ändern könnten.

Unterbrech­en Sonn- und Feiertage eine Folge von Werktagen

Laut Notbremsen-Gesetz ist das nicht der Fall. Sonn- und Feiertage werden bei der Zählung der Werktage ignoriert. Damit fallen in der aktuellen

Reihe sowohl der Samstag, 1. Mai, als auch der Sonntag aus der Zählung.

Ab wann kann die Notbremse frühestens aufgehoben werden

„Der früheste Zeitpunkt für die Aufhebung der Notbremse ist aktuell der kommende Freitag, 7. Mai“, sagt Reinhard Schenke.

Gezählt würden in diesem Fall die Tage von vergangene­m Donnerstag bis zum kommenden Mittwoch. „Am übernächst­en Tag, dem Freitag, könnte die Notbremse dann aufgehoben werden, wenn die jeweiligen Inzidenzwe­rte unter 100 bleiben“, so Schenke.

Was ist dann wieder erlaubt

Ohne die Notbremse würden verschiede­ne Beschränku­ngen wegfallen. Dazu gehört die aktuell geltende Ausgangsbe­schränkung­en. Geschäfte könnten wieder ihren Click&Meet-Verkauf anbieten und Schulen dürften laut Gesetz wieder in den Wechselunt­erricht gehen.

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 ?? BILD: Torsten von Reeken ?? Leere Straßen ab 22 Uhr: Noch gilt in Oldenburg die Ausgangssp­erre.
BILD: Torsten von Reeken Leere Straßen ab 22 Uhr: Noch gilt in Oldenburg die Ausgangssp­erre.
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