Negativ-Tests und Impfungen als Grundlage
Dangast/lr – Folgende „unmissverständliche Voraussetzungen“für einen sicheren Urlaub ohne Infektionsgefahr will die Gemeinschaft „Meine Nordseeküste“für Urlauber und Tagestouristen in den Küstenorten schaffen:
■ Bei der Anreise muss der Gast dem Betreiber einer Beherbergungsstätte bzw. dem Vermieter eines Ferienobjektes einen negativen CoronaTest (PCR-Test oder PoC-Antigen-Test) vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
■ Alternativ kann der Impfausweis für den Check-in genutzt werden, wenn dieser belegt, dass der Gast seit mindestens 15 Tagen doppelt geimpft ist.
■ Diese Nachweispflichten sollen möglichst digital erbracht werden. Die Testergebnisse sowie die Impfdokumentation sollten in die Luca-/Corona-App integriert sein, sodass auf Anhieb ersichtlich ist, dass die Voraussetzungen für die Beherbergung erfüllt werden.
■ Zusätzlich errichten die Orte an der Nordseeküste Teststationen, um auch während eines Aufenthaltes alle zwei Tage einen Corona-Test für die Gäste – aber auch für die Beschäftigten sowie die Einheimischen – anbieten zu können. Der Grund für diesen Ausbau der Testkapazitäten ist, dass nicht nur Beherbergungsbetriebe die genannten Voraussetzungen bei der Anreise ihrer Gäste überprüfen müssen, sondern auch alle anderen touristischen Leistungsträger und Freizeiteinrichtungen
an der Küste wie beispielsweise Ausstellungen und Anbieter von Schiffstouren. Auf diese Weise wird an jedem möglichen Kontaktpunkt der Status des Gastes überprüft und so eine lückenlose Kontaktnachverfolgung gewährleistet.
■ Auch ein Tagesgast muss beispielsweise beim Betreten eines Restaurants einen negativen Test oder seinen Impfpass digital vorlegen, um das Angebot wahrnehmen zu dürfen.