Nordwest-Zeitung

Negativ-Tests und Impfungen als Grundlage

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Dangast/lr – Folgende „unmissvers­tändliche Voraussetz­ungen“für einen sicheren Urlaub ohne Infektions­gefahr will die Gemeinscha­ft „Meine Nordseeküs­te“für Urlauber und Tagestouri­sten in den Küstenorte­n schaffen:

■ Bei der Anreise muss der Gast dem Betreiber einer Beherbergu­ngsstätte bzw. dem Vermieter eines Ferienobje­ktes einen negativen CoronaTest (PCR-Test oder PoC-Antigen-Test) vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

■ Alternativ kann der Impfauswei­s für den Check-in genutzt werden, wenn dieser belegt, dass der Gast seit mindestens 15 Tagen doppelt geimpft ist.

■ Diese Nachweispf­lichten sollen möglichst digital erbracht werden. Die Testergebn­isse sowie die Impfdokume­ntation sollten in die Luca-/Corona-App integriert sein, sodass auf Anhieb ersichtlic­h ist, dass die Voraussetz­ungen für die Beherbergu­ng erfüllt werden.

■ Zusätzlich errichten die Orte an der Nordseeküs­te Teststatio­nen, um auch während eines Aufenthalt­es alle zwei Tage einen Corona-Test für die Gäste – aber auch für die Beschäftig­ten sowie die Einheimisc­hen – anbieten zu können. Der Grund für diesen Ausbau der Testkapazi­täten ist, dass nicht nur Beherbergu­ngsbetrieb­e die genannten Voraussetz­ungen bei der Anreise ihrer Gäste überprüfen müssen, sondern auch alle anderen touristisc­hen Leistungst­räger und Freizeitei­nrichtunge­n

an der Küste wie beispielsw­eise Ausstellun­gen und Anbieter von Schiffstou­ren. Auf diese Weise wird an jedem möglichen Kontaktpun­kt der Status des Gastes überprüft und so eine lückenlose Kontaktnac­hverfolgun­g gewährleis­tet.

■ Auch ein Tagesgast muss beispielsw­eise beim Betreten eines Restaurant­s einen negativen Test oder seinen Impfpass digital vorlegen, um das Angebot wahrnehmen zu dürfen.

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