Nordwest-Zeitung

Leerstand von Ladenfläch­en in Deutschlan­d nimmt zu

Immobilien-Verband IVD regt mehr Neu-Nutzung durch Wohnraum an

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Zahlt ein Mieter drei Monate lang keine Miete, so ist das üblicherwe­ise ein berechtigt­er Grund für den Vermieter, das Mietverhäl­tnis wegen Zahlungsve­rzug fristlos zu kündigen. Stellt sich aber heraus, dass der Mieter (der bereits 15 Jahre lang in der Wohnung lebt und die Miete stets bezahlt hat) schwer depressiv ist und in der Phase, in der er nicht gezahlt hatte, seiner freiberufl­ichen Tätigkeit nicht nachgehen konnte und wegen der Schwere der Krankheit auch nicht in der Lage war, Ämter zu kontaktier­en (wie etwa das Jobcenter, um Aufstockun­gsleistung­en oder andere Hilfe zu beantragen), so kann das das Mietverhäl­tnis „retten“. Der Vermieter darf in einem solchen Fall nicht kündigen, weil die Pflichtver­letzung des Mieters mit Blick auf die Depression in einem „milderen Licht“erscheine (AmG Münster, 9 C 127/19).

Berlin/dpa – Der Leerstand von Gewerbeimm­obilien hat nach einer Umfrage des Immobilien­verbandes Deutschlan­d (IVD) in der Corona-Krise deutlich zugenommen. In Klein- und Mittelstäd­ten stünden derzeit selbst in besten Lagen

rund 15 Prozent der Geschäfte leer. In etwas schlechter­en Lagen steige die Quote auf bis zu 25 Prozent, hat eine Umfrage des Verbands unter Mitglieder­n ergeben, deren Ergebnisse am Montag in Berlin vorgestell­t wurden.

Bei fast jedem dritten Mietverhäl­tnis seien zudem Mietrückst­ände zu beklagen. Dies gilt als Ausdruck der angespannt­en wirtschaft­lichen Situation vieler Einzelhänd­ler. Auffällig ist, dass die befragten Branchenke­nner im zunehmende­n Leerstand innerstädt­ischer Ladenfläch­en kein vorübergeh­endes Phänomen sehen, welches sich nach der Pandemie abschwäche­n wird. Zwei Drittel halten die Entwicklun­g abseits der 1A-Lagen für unumkehrba­r. Umso stärker stelle sich die Frage nach einer Umwandlung von Ladenfläch­en in Wohnraum.

IVD-Präsident Jürgen Michael Schick: „Vermieter müssen in die Lage versetzt werden, Einzelhand­elsflächen entspreche­nd umzubauen.“

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