Leerstand von Ladenflächen in Deutschland nimmt zu
Immobilien-Verband IVD regt mehr Neu-Nutzung durch Wohnraum an
Zahlt ein Mieter drei Monate lang keine Miete, so ist das üblicherweise ein berechtigter Grund für den Vermieter, das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug fristlos zu kündigen. Stellt sich aber heraus, dass der Mieter (der bereits 15 Jahre lang in der Wohnung lebt und die Miete stets bezahlt hat) schwer depressiv ist und in der Phase, in der er nicht gezahlt hatte, seiner freiberuflichen Tätigkeit nicht nachgehen konnte und wegen der Schwere der Krankheit auch nicht in der Lage war, Ämter zu kontaktieren (wie etwa das Jobcenter, um Aufstockungsleistungen oder andere Hilfe zu beantragen), so kann das das Mietverhältnis „retten“. Der Vermieter darf in einem solchen Fall nicht kündigen, weil die Pflichtverletzung des Mieters mit Blick auf die Depression in einem „milderen Licht“erscheine (AmG Münster, 9 C 127/19).
Berlin/dpa – Der Leerstand von Gewerbeimmobilien hat nach einer Umfrage des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) in der Corona-Krise deutlich zugenommen. In Klein- und Mittelstädten stünden derzeit selbst in besten Lagen
rund 15 Prozent der Geschäfte leer. In etwas schlechteren Lagen steige die Quote auf bis zu 25 Prozent, hat eine Umfrage des Verbands unter Mitgliedern ergeben, deren Ergebnisse am Montag in Berlin vorgestellt wurden.
Bei fast jedem dritten Mietverhältnis seien zudem Mietrückstände zu beklagen. Dies gilt als Ausdruck der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Einzelhändler. Auffällig ist, dass die befragten Branchenkenner im zunehmenden Leerstand innerstädtischer Ladenflächen kein vorübergehendes Phänomen sehen, welches sich nach der Pandemie abschwächen wird. Zwei Drittel halten die Entwicklung abseits der 1A-Lagen für unumkehrbar. Umso stärker stelle sich die Frage nach einer Umwandlung von Ladenflächen in Wohnraum.
IVD-Präsident Jürgen Michael Schick: „Vermieter müssen in die Lage versetzt werden, Einzelhandelsflächen entsprechend umzubauen.“