Der Fahrplan für dritte Impfgruppe
In drei Stufen können sich über 60-Jährige, Erkrankte und bestimmte Berufsgruppen anmelden
Hannover – In Niedersachsen können sich von Montag an Menschen der „Prioritätsgruppe 3“nach und nach für eine Corona-Schutzimpfung anmelden. Insgesamt geht es um rund drei Millionen Personen in Niedersachsen, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Donnerstag.
Wir klären die wichtigsten Fragen zur Priorisierung.
Wer darf sich ab dem ? 10. Mai anmelden
Zum einen alle Niedersachsen, die älter als 60 Jahre alt sind. Sie konnten sich bisher nur für eine Impfung mit dem Astrazeneca-Mittel anmelden, nun auch für andere Präparate.
Zum zweiten geht es um Personen mit diesen Erkrankungen:
■ behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankung,
■ Immundefizienz oder HIVInfektion,
■ Autoimmunerkrankung,
■ rheumatologische Erkrankung,
■ Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie,
■ zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall und andere chronische neurologische Erkrankungen,
■ bronchiales Asthma,
■ chronisch entzündliche Darmerkrankung,
■ Diabetes mellitus,
■ Adipositas (BMI über 30).
■ Weiterhin Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
Drittens bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der genannten Erkrankungen haben.
Und schließlich Menschen,
die aufgrund ihrer Arbeitsund Lebensumstände (etwa Hartz IV) ein erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus haben.
Wie geht es am 17. Mai ? dann weiter
Einen Termin buchen können dann Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, Mitglieder von Verfassungsorganen, sowie in relevanter Position Tätige bei Regierungen, Verwaltungen, Polizei, Zoll, Katastrophenschutz, THW, Hilfsorganisationen, Justiz und Rechtspflege, Medien- und Pressewesen, ebenso Beschäftigte bei Auslandsvertretungen, politischen Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen
mit Sitz in Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Angehörige in internationalen Organisationen.
Wer kann sich ab dem ? 31. Mai anmelden
Als letzter Teil der Priorisierungsgruppe 3 können sich dann auf die Warteliste setzen lassen: Personen, die an Hochschulen beschäftigt sind, Wahlhelfer, in besonders relevanter Position Tätige in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, insbesondere Apotheken, Pharmawirtschaft,
Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Ver- und Entsorgung, Transport- und Verkehr, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen, etwa Laboren.
Ist eine Bescheinigung ? oder ein Attest nötig
Ja, Angehörige aller genannten Berufsgruppen müssen zu ihrem Termin im Impfzentrum oder einer Arztpraxis eine entsprechende Bescheinigung ihrer Arbeitgeber mitbringen. Das Formblatt kann im Internet unter https:// www.niedersachsen.de/ download/167979 abgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt werden. Was genau „relevante Positionen“sind, definiert die Verordnung nicht. „Wir setzen auf die Verantwortung der Unternehmen“, sagt Behrens. Leute, die aus medizinischen Gründen impfberechtigt sind, müssen dies im Impfzentrum mit einer Bescheinigung des Arztes nachweisen.
■ Wegen des zu erwartenden großen Andrangs bittet das Land, die Internetseite www.impfportal-niedersachsen.de für die Buchung der Impftermine zu nutzen. Die Impfhotline ist unter Tel. 0800/9988665 zu erreichen.