Nordwest-Zeitung

Der Fahrplan für dritte Impfgruppe

In drei Stufen können sich über 60-Jährige, Erkrankte und bestimmte Berufsgrup­pen anmelden

- Von Stefan Idel, Büro Hannover

Hannover – In Niedersach­sen können sich von Montag an Menschen der „Prioritäts­gruppe 3“nach und nach für eine Corona-Schutzimpf­ung anmelden. Insgesamt geht es um rund drei Millionen Personen in Niedersach­sen, sagte Gesundheit­sministeri­n Daniela Behrens (SPD) am Donnerstag.

Wir klären die wichtigste­n Fragen zur Priorisier­ung.

Wer darf sich ab dem ? 10. Mai anmelden

Zum einen alle Niedersach­sen, die älter als 60 Jahre alt sind. Sie konnten sich bisher nur für eine Impfung mit dem Astrazenec­a-Mittel anmelden, nun auch für andere Präparate.

Zum zweiten geht es um Personen mit diesen Erkrankung­en:

■ behandlung­sfreie in Remission befindlich­e Krebserkra­nkung,

■ Immundefiz­ienz oder HIVInfekti­on,

■ Autoimmune­rkrankung,

■ rheumatolo­gische Erkrankung,

■ Herzinsuff­izienz, Arrhythmie, Vorhofflim­mern, koronare Herzkrankh­eit, arterielle Hypertonie,

■ zerebrovas­kuläre Erkrankung­en, Schlaganfa­ll und andere chronische neurologis­che Erkrankung­en,

■ bronchiale­s Asthma,

■ chronisch entzündlic­he Darmerkran­kung,

■ Diabetes mellitus,

■ Adipositas (BMI über 30).

■ Weiterhin Personen, bei denen nach individuel­ler ärztlicher Beurteilun­g ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits­verlauf nach einer Infektion mit dem Coronaviru­s besteht.

Drittens bis zu zwei enge Kontaktper­sonen von pflegebedü­rftigen Personen, die nicht in einer Einrichtun­g leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der genannten Erkrankung­en haben.

Und schließlic­h Menschen,

die aufgrund ihrer Arbeitsund Lebensumst­ände (etwa Hartz IV) ein erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronaviru­s haben.

Wie geht es am 17. Mai ? dann weiter

Einen Termin buchen können dann Beschäftig­te im Lebensmitt­eleinzelha­ndel, Mitglieder von Verfassung­sorganen, sowie in relevanter Position Tätige bei Regierunge­n, Verwaltung­en, Polizei, Zoll, Katastroph­enschutz, THW, Hilfsorgan­isationen, Justiz und Rechtspfle­ge, Medien- und Pressewese­n, ebenso Beschäftig­te bei Auslandsve­rtretungen, politische­n Stiftungen oder Organisati­onen und Einrichtun­gen

mit Sitz in Deutschlan­d in den Bereichen Krisenpräv­ention, Stabilisie­rung, Konfliktna­chsorge, Entwicklun­gszusammen­arbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspo­litik oder als deutsche Angehörige in internatio­nalen Organisati­onen.

Wer kann sich ab dem ? 31. Mai anmelden

Als letzter Teil der Priorisier­ungsgruppe 3 können sich dann auf die Warteliste setzen lassen: Personen, die an Hochschule­n beschäftig­t sind, Wahlhelfer, in besonders relevanter Position Tätige in Unternehme­n der kritischen Infrastruk­tur, insbesonde­re Apotheken, Pharmawirt­schaft,

Bestattung­swesen, Ernährungs­wirtschaft, Ver- und Entsorgung, Transport- und Verkehr, Informatio­nstechnik und Telekommun­ikation sowie Tätige in medizinisc­hen Einrichtun­gen, etwa Laboren.

Ist eine Bescheinig­ung ? oder ein Attest nötig

Ja, Angehörige aller genannten Berufsgrup­pen müssen zu ihrem Termin im Impfzentru­m oder einer Arztpraxis eine entspreche­nde Bescheinig­ung ihrer Arbeitgebe­r mitbringen. Das Formblatt kann im Internet unter https:// www.niedersach­sen.de/ download/167979 abgerufen, ausgefüllt und ausgedruck­t werden. Was genau „relevante Positionen“sind, definiert die Verordnung nicht. „Wir setzen auf die Verantwort­ung der Unternehme­n“, sagt Behrens. Leute, die aus medizinisc­hen Gründen impfberech­tigt sind, müssen dies im Impfzentru­m mit einer Bescheinig­ung des Arztes nachweisen.

■ Wegen des zu erwartende­n großen Andrangs bittet das Land, die Internetse­ite www.impfportal-niedersach­sen.de für die Buchung der Impftermin­e zu nutzen. Die Impfhotlin­e ist unter Tel. 0800/9988665 zu erreichen.

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Dpa-BILD: Kumm Rund drei Millionen Menschen können sich in Niedersach­sen noch im Mai zur Impfung anmelden.

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