Sanitäter kämpft um Anerkennung
Gericht prüft posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit
Oscar-Preisträgerin Julie Andrews
(85) wird für ihre Verdienste als Schauspielerin und Sängerin eine weitere hohe Auszeichnung erhalten. Am
11. November soll der Star den Lebenswerk-Ehrenpreis des renommierten American Film Institute (AFI) erhalten. Die Gala wird im Dolby Theatre in Hollywood gefeiert, wo traditionell die Oscars vergeben werden. Andrews ist die
48. Empfängerin des seit 1973 verliehenen AFI Life Achievement Award. Zu früheren AFIPreisträgern gehören Stars wie Jane Fonda, Meryl Streep, Morgan Freeman, Clint Eastwood und Denzel Washington.
Kassel/epd – Die gesetzliche Unfallversicherung und das Bundesarbeitsministerium dürfen sich nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) der Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheit nicht verschließen.
PTBS festgestellt
Das BSG hat am Donnerstag in Kassel entschieden, in einem Gutachten klären zu lassen, ob bei Rettungssanitätern posttraumatische Belastungsstörungen wie eine Berufskrankheit anzuerkennen sind.
Geklagt hatte ein Rettungssanitäter, der beim Deutschen
Roten Kreuz in Esslingen angestellt war. Bei ihm wurde 2016 eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Ursache hierfür waren laut einem Klinik-Entlassungsbericht traumatisierende Rettungseinsätze.
So wurde er 2009 beim Amoklauf an der AlbertvilleRealschule in Winnenden eingesetzt, bei dem ein 17-Jähriger neun Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrerin erschossen hatte. Zwei weitere für ihn sehr belastende Einsätze betrafen Suizide junger Frauen. Seitdem ist der Mann arbeitsunfähig, kann sich nur schwer konzentrieren, hat Depressionen und ist oft gereizt.
Die festgestellte posttraumatische Belastungsstörung wollte er bei der Unfallversicherung Bund und Bahn wie eine Berufskrankheit anerkennen lassen. Diese lehnte ab. Es sei nicht belegt, dass eine posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung deutlich häufiger vorkommt.
Noch nicht überzeugt
Doch davon war das BSG nicht überzeugt. Normalerweise prüfe der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtete ehrenamtliche Ärztliche Sachverständigenrat, ob eine Erkrankung für bestimmte Personengruppen
nach wissenschaftlichen Erkenntnissen als Berufskrankheit anzusehen sei. Bei den vom Sachverständigenrat zu beratenden Themen gebe es aber ein „gewisses Maß an Zufälligkeit“, sagte der Vorsitzende Richter des 2. BSG-Senats, Wolfgang Spellbrink.
Um die Frage zu klären, ob bei Rettungssanitätern eine posttraumatische Belastungsstörung generell gehäuft auftritt, hat das BSG nun das Verfahren vertagt und selbst eine entsprechende Studie veranlasst. Danach wird endgültig entschieden, ob diese psychische Erkrankung bei Rettungssanitätern wie eine Berufskrankheit anzuerkennen ist.