Anwälte sollen die verschwundenen Millionen retten
Kommunales Bündnis beauftragt Kanzleien aus Hannover und Berlin
Nordenham – Auf den juristischen Beistand von zwei auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzleien setzt die Stadt Nordenham bei ihren Bemühungen, einen möglichst großen Teil ihrer Geldanlagen bei der kollabierten Greensill-Bank zu retten. Weil die unter Betrugsverdacht stehende Bremer Privatbank pleite ist, stehen für Nordenham 13,5 Millionen Euro auf dem Spiel. Die Stadt Nordenham hat sich mit weiteren von der Greensill-Affäre betroffenen Kommunen aus ganz Deutschland zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. 17 dieser Gebietskörperschaften haben jetzt die Kanzleien Eckert (Hannover) und Dentons Europe (Berlin) damit beauftragt, sie gemeinsam in dem laufenden Insolvenzverfahren und in den bevorstehenden Gläubigerversammlungen zu vertreten.
Die Federführung in dem Bündnis der geschädigten Kommunen hat die nord
Stadt Monheim übernommen, die mit einem drohenden Verlust von 38 Millionen Euro die Hauptbetroffene ist. Erklärtes Ziel ist es, die bei Greensill angelegten Gelder nach Möglichkeit vollständig aus der Insolvenzmasse zurückzuerhalten. Die Schadensumme der 17 Kom
munen, die der juristischen Interessengemeinschaft angehören, beläuft sich auf insgesamt fast 145 Millionen Euro.
17 Kommunen dabei
Neben Nordenham und Monheim zählen BrotterodeTrusetal, Denkendorf, Garbrhein-westfälische sen, Emmerich am Rhein, Hanau, Marsberg, Osnabrück, Pöcking, Puchheim, Schwalbach am Taunus, Wahlstedt, Wiesbaden, der Landkreis Eichsfeld und die Verbandsgemeinde Diez zu dem Bündnis. Eine Kommune will nicht genannt werden. Zunächst hatten sich 26 der etwa 50 deutschen Kommunen, die um ihre Einlagen bei der Greensill-Bank fürchten müssen, auf die Bildung einer Interessengemeinschaft verständigt.
Der Nordenhamer Bürgermeister Carsten Seyfarth betont, dass die beauftragten Anwälte auch den Rechtsrahmen aller denkbaren Schadenersatzansprüche eingehend überprüfen sollen. Dabei gehe es vor allem um eine eventuelle Haftung von Maklern und Vermittlern, die bei den Anlagegeschäften tätig waren. Zu klären seien auch die Verantwortlichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), der Wirtschaftsprüfer und des Prüfungsverbandes deutscher Banken. Am Ende soll ein
Rechtsgutachten vorliegen, das Aufschluss darüber gibt, wie groß die Erfolgsaussichten etwaiger Schadenersatzansprüche sind.
Anwaltskosten gedeckelt
Die Berechnung der Anwaltskosten erfolgt laut Carsten Seyfarth auf Grundlage der erbrachten Arbeitsstunden. Allerdings ist die Höchstsumme gedeckelt. Die Obergrenze für den Anteil der Stadt Nordenham beläuft sich auf 108 000 Euro. Für diese Vorgehensweise hat der Verwaltungsausschuss der Stadt grünes Licht gegeben. Für die Anwaltskosten wird allerdings kein eigenes Budget eingerichtet. Stattdessen muss die Verwaltung diese Finanzmittel im laufenden Haushalt erwirtschaften. Im Gegensatz zu den Privatkunden, deren Gelder über das Einlagensicherungsgesetz geschützt sind, gibt es für Kommunen eine solche Absicherung bei Finanzgeschäften mit Privatbanken seit 2017 nicht mehr.