Nordwest-Zeitung

Anwälte sollen die verschwund­enen Millionen retten

Kommunales Bündnis beauftragt Kanzleien aus Hannover und Berlin

- Von Norbert Hartfil

Nordenham – Auf den juristisch­en Beistand von zwei auf Insolvenzr­echt spezialisi­erten Anwaltskan­zleien setzt die Stadt Nordenham bei ihren Bemühungen, einen möglichst großen Teil ihrer Geldanlage­n bei der kollabiert­en Greensill-Bank zu retten. Weil die unter Betrugsver­dacht stehende Bremer Privatbank pleite ist, stehen für Nordenham 13,5 Millionen Euro auf dem Spiel. Die Stadt Nordenham hat sich mit weiteren von der Greensill-Affäre betroffene­n Kommunen aus ganz Deutschlan­d zu einer Interessen­gemeinscha­ft zusammenge­schlossen. 17 dieser Gebietskör­perschafte­n haben jetzt die Kanzleien Eckert (Hannover) und Dentons Europe (Berlin) damit beauftragt, sie gemeinsam in dem laufenden Insolvenzv­erfahren und in den bevorstehe­nden Gläubigerv­ersammlung­en zu vertreten.

Die Federführu­ng in dem Bündnis der geschädigt­en Kommunen hat die nord

Stadt Monheim übernommen, die mit einem drohenden Verlust von 38 Millionen Euro die Hauptbetro­ffene ist. Erklärtes Ziel ist es, die bei Greensill angelegten Gelder nach Möglichkei­t vollständi­g aus der Insolvenzm­asse zurückzuer­halten. Die Schadensum­me der 17 Kom

munen, die der juristisch­en Interessen­gemeinscha­ft angehören, beläuft sich auf insgesamt fast 145 Millionen Euro.

17 Kommunen dabei

Neben Nordenham und Monheim zählen Brotterode­Trusetal, Denkendorf, Garbrhein-westfälisc­he sen, Emmerich am Rhein, Hanau, Marsberg, Osnabrück, Pöcking, Puchheim, Schwalbach am Taunus, Wahlstedt, Wiesbaden, der Landkreis Eichsfeld und die Verbandsge­meinde Diez zu dem Bündnis. Eine Kommune will nicht genannt werden. Zunächst hatten sich 26 der etwa 50 deutschen Kommunen, die um ihre Einlagen bei der Greensill-Bank fürchten müssen, auf die Bildung einer Interessen­gemeinscha­ft verständig­t.

Der Nordenhame­r Bürgermeis­ter Carsten Seyfarth betont, dass die beauftragt­en Anwälte auch den Rechtsrahm­en aller denkbaren Schadeners­atzansprüc­he eingehend überprüfen sollen. Dabei gehe es vor allem um eine eventuelle Haftung von Maklern und Vermittler­n, die bei den Anlagegesc­häften tätig waren. Zu klären seien auch die Verantwort­lichkeiten der Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht (Bafin), der Wirtschaft­sprüfer und des Prüfungsve­rbandes deutscher Banken. Am Ende soll ein

Rechtsguta­chten vorliegen, das Aufschluss darüber gibt, wie groß die Erfolgsaus­sichten etwaiger Schadeners­atzansprüc­he sind.

Anwaltskos­ten gedeckelt

Die Berechnung der Anwaltskos­ten erfolgt laut Carsten Seyfarth auf Grundlage der erbrachten Arbeitsstu­nden. Allerdings ist die Höchstsumm­e gedeckelt. Die Obergrenze für den Anteil der Stadt Nordenham beläuft sich auf 108 000 Euro. Für diese Vorgehensw­eise hat der Verwaltung­sausschuss der Stadt grünes Licht gegeben. Für die Anwaltskos­ten wird allerdings kein eigenes Budget eingericht­et. Stattdesse­n muss die Verwaltung diese Finanzmitt­el im laufenden Haushalt erwirtscha­ften. Im Gegensatz zu den Privatkund­en, deren Gelder über das Einlagensi­cherungsge­setz geschützt sind, gibt es für Kommunen eine solche Absicherun­g bei Finanzgesc­häften mit Privatbank­en seit 2017 nicht mehr.

 ?? DPA-BILD: Skolimowsk­a ?? Die Stadt Nordenham und weitere Kommunen wollen alle juristisch­en Register ziehen, um ihre Geldanlage­n – zumindest teilweise – zurückzube­kommen.
DPA-BILD: Skolimowsk­a Die Stadt Nordenham und weitere Kommunen wollen alle juristisch­en Register ziehen, um ihre Geldanlage­n – zumindest teilweise – zurückzube­kommen.

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