Das ist in Niedersachsen ab heute wieder möglich
So können Handel, Gastronomie, Tourismus und Kultur Neustart wagen
Hannover – Nach monatelangem Lockdown können sich die Menschen in weiten Teilen Niedersachsens von diesem Montag an auf Lockerungen der Corona-Beschränkungen freuen. In Kreisen und Großstädten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 können Handel, Gastronomie, Tourismus sowie Kulturveranstaltungen unter Auflagen wieder anlaufen. Voraussetzung in vielen Bereichen ist der Vorweis eines negativen Corona-Schnelltests, der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus oder einer überstandenen Infektion. Diese Änderungen gelten ab heute:
■ Einzelhandel
Wieder öffnen kann für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene der komplette Einzelhandel.
In den Läden gelten Zugangsbeschränkungen. Neben Tests aus Testzentren anerkannt werden auch unter Aufsicht vorgenommene Tests in den Geschäften oder von Arbeitgebern, jeweils mit einer Gültigkeit von 24 Stunden. Zu Hause durchgeführte Selbsttests, auch von Schülern, gelten nicht.
■ Gastronomie
Die Gastronomie kann ab heute zunächst draußen mit einem Hygienekonzept und genügend Abstand zwischen den Tischen wieder öffnen. Es greift eine Sperrstunde um 23 Uhr. Eine Tischreservierung ist nicht erforderlich, wohl aber negativer CoronaSchnelltest.
■ Tourismus
Der Tourismus startet für voraussichtlich drei Wochen zunächst nur für Einwohner Niedersachsens. In Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind wieder touristische Übernachtungen möglich.
■ Kultur
Museen, Galerien und Ausstellungen können mit einem negativen Testergebnis besucht werden, es gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 Prozent. Kulturelle Veranstaltungen im Freien von Theatern, Kinos, Konzerthäusern und Kulturzentren sind mit bis zu 250 Menschen möglich, Voraussetzung ist ein negativer Test. Die Außenbereiche von Zoos sind auch ohne Tests zugänglich, dies bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent.
■ Sport
Für Kinder wird Kontaktsport im Freien wieder für bis zu 35köpfige Gruppen gestattet – damit wären etwa wieder Fußballspiele möglich. Kontaktfreie Sportangebote sind auch für Erwachsene möglich.
■ Schulen
Außerdem beginnt für zahlreiche Schüler nach monatelangem Distanzunterricht wieder der Wechselunterricht mit der Rückkehr von halben Klassen in die Schule. Niedersachsen rückt damit von seinem strikten Corona-Kurs an Schulen ab und ermöglicht Wechselunterricht wieder für alle Schulen unterhalb einer Sieben-TageInzidenz von 165. Auch die Kindertagesstätten wechseln unterhalb dieser Inzidenz wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb.
■ Welcher Urlaub in Niedersachsen ab heute wieder möglich ist, lesen Sie auf
Im Nordwesten – Endlich wieder verreisen: Zumindest alle Menschen aus Niedersachsen können von diesem Montag an wieder Kurs auf die Nordseeküste nehmen. Der Start des Tourismus aus dem Corona-Lockdown in den Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 ist jedoch an Einschränkungen und Pflichten geknüpft. Die Regeln:
Was beinhaltet die Tourismus-Lockerung
Ab diesem Montag sind touristische Übernachtungen in Niedersachsen außerhalb der Corona-Hotspots wieder möglich, vorerst nur für die Einwohner des Bundeslands. Diese können dann wieder in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen einchecken, gekoppelt an negative Corona-Schnelltests, dem Nachweis einer vollständigen Impfung oder die Genesung nach einer Infektion. Es gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 60 Prozent. Für Ferienwohnungen und -häuser gibt es eine Wiederbelegungssperre von einem Tag. Erforderlich ist ein negativer Schnelltest bei der Anreise und danach zweimal wöchentlich ein Test.
In wie vielen Regionen des Landes kann der T ourismus wieder starten
In rund zwei Drittel der Landkreise und Großstädte liegt die Sieben-Tage-Inzidenz inzwischen unter 100. Für die Tourismusregionen an der Küste sowie im Harz und in der Heide steht einem vorsichtigen Neustart nichts im Weg.
Sind die Tourismusregionen gut vorbereitet
Die Einschränkungen beim Neustart stellen die Betriebe vor eine Herausforderung – zeitlich, personell und finanziell. Für etliche Hotels kommt die Öffnungsmöglichkeit kurzfristig, und ob es sich für sie zunächst noch ohne die Touristen aus NRW und bei einer maximalen Belegung von 60 Prozent überhaupt rechnet, ist auch eine Frage. Unter denselben Vorzeichen prüfen die Fährbetriebe ein Ausweiten der Fahrpläne.
Kann ich auch anreisen, wenn ich aus einer Kommune mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 komme
Ja, das ist uneingeschränkt möglich. Die Inzidenz am Wohnort spielt keine Rolle, sicher auch, weil alle Urlauber ja bei der Ankunft und während ihres Aufenthalts dann regelmäßig getestet werden.
Warum dürfen Menschen von anderswo nicht anreisen
„Wir wissen um die Problematik der Landeskinderregelung“, sagte Wirtschaftsminister
Bernd Althusmann (CDU) zur Beschränkung auf Gäste aus Niedersachsen. Man versuche damit dennoch, zum Beginn der Öffnungsphase den Andrang zu steuern. Eine Ausweitung auf Touristen von außerhalb des Bundeslandes könnte dann vom 31. Mai an greifen, wenn sich das Infektionsgeschehen positiv entwickele.
Welche Tests benötigen Touristen – reichen Selbsttests aus dem Supermarkt oder muss es ein Test aus dem Testzentrum sein
Ein Selbsttest aus dem Supermarkt reicht nicht aus. Es muss sich um einen Test aus einem Testzentrum handeln, die kostenlosen Bürgertests genügen. An der Nordseeküste sind bereits vielerorts Teststationen installiert worden – auch beispielsweise an den Fähranlegern in Norddeich und in Harlesiel, von wo aus Fähren zu den Inseln Juist, Norderney und Wangerooge starten. Auch auf allen sieben Ostfriesischen Inseln gibt es Schnelltestzentren.
Welche Aktivitäten sind etwa an der Küste möglich
Drinnen noch nicht viele. Die Inselthermen und -bäder bleiben noch geschlossen. Auch inwieweit kulturelle Veranstaltungen angeboten werden können, muss noch abgewartet werden. Im Freien wird dagegen mehr möglich sein: Ob Strandspaziergänge, Faulenzen im Strandkorb oder ein Espresso im Straßencafé. Spätestens zu Pfingsten soll etwa auf Borkum auch der bewachte Badestrand aufmachen.
Gibt es einen Mindestbuchungszeitraum
Nein, das sehen die geplanten Landesregelungen zumindest nicht vor. Dies hängt von der Praxis der jeweiligen Betriebe ab.