Inzidenz bei 69 – Wichtigste Regeln für Oldenburg
Inzidenzwert der Stadt bleibt deutlich unter 100 – Das gilt für Schulen, Lokale und Handel
Blitzer: Mitarbeiter der Stadtverwaltung blitzen Autofahrer in dieser Woche am Montag an Lambertistraße und Weißenmoorstraße, am Dienstag an Kaspersweg und Vahlenhorst, am Mittwoch an Schulstraße und An den Voßbergen und am Freitag an Hochheider Weg und Wilhelmshavener Heerstraße. Für Donnerstag plant die Stadtverwaltung keine Kontrollen.
Direktwahl Stadt-Redaktion: 0441/9988-2100 Fax: 0441/9988-2109; E-Mail: red.oldenburg@nwzmedien.de
Abonnement und Zustellung: 0441/99883333 NWZonline.de/aboservice
Oldenburg – Der Inzidenzwert in Oldenburg liegt bei 69,2. Was gilt ab heute in der Stadt (vorerst bis 30. Mai)?
Vorweg: Vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene sind „aus dem Schneider“. Für alle anderen sind für den Zugang jetzt auch SelbstTests erlaubt (unter Aufsicht bei der Arbeit, vor Lokalen und Läden, mit Formular, 24 Stunden gültig).
■ Kitas und Schulen: Schulen und Kitas sind im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offen (bis drei Tage lang 165 überschritten wird). Die Öffnung im Bildungsbereich wird durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt auch für die Berufsbildung.
■ Kontaktbeschränkung: Menschen, deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle Genesenen fallen mehr unter die Kontaktbeschränkungen (gilt auch beim Sport). Geimpfte und Genesene sind den negativ Getesteten gleichgestellt. Sie müssen keine Tests machen.
■ Sport: Bis zu 35 Kinder und Jugendliche bis inkl. 18 Jahren können draußen mit getesteten, geimpften oder genesenen Betreuern wieder Kontaktsport treiben – auch Mannschaftssport! Getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen ist kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mind. zwei Metern Abstand erlaubt. Schwimmbäder können (nur) für Schwimmunterricht und -kurse ö̈üffnen. Unterrichtende sowie volljährige Teilnehmer müssen getestet sein, die Gruppen dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen max. 20 Personen umfassen.
■ Einzelhandel: Der gesamte Einzelhandel kann wieder öffnen. In Geschäften bis zu
Ab sofort wird draußen geöffnet (in zwei Wochen auch innen) für Getestete, Geimpfte und Genesene – hier das Mamma Mia 2016.
200 qm ist ein Einkauf mit Termin möglich (Click & Meet). Bei mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist ein negativer Test (auch einfacher Selbsttest vor dem Laden), vollständige Impfung oder Genesung nötig.
■ Außengastronomie: Die Außenbereiche von Lokalen (mit und ohne Speisen) dürfen mit hinreichenden Abständen zwischen den Tischen bis 23 Uhr öffnen; Zugang, auch ohne Reservierung, mit negatinicht vem Test (auch direkt vor dem Lokal) bzw. vollständiger Impfung oder Genesung.
■ Beherbergung: Beherbergungsbetriebe dürfen für Menschen mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Niedersachsen öffnen. Nicht vollständig geimpfte oder genesene Gäste müssen bei Anreise und zweimal pro Woche negativen Test nachweisen; 60 Prozent Belegung; Kinder- und Jugendfreizeiten bis 50 Pers. möglich.
■ Botanischer Garten: Der Botanische Garten kann ohne Test besucht werden (50 Prozent Kapazität).
■ Kultur: Museen und Ausstellungen: negativer Testnachweis, vollständige Impfung oder Genesung; Kapazität 50 Prozent. Theater, Kinos und und Kulturzentren dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen Sitzveranstaltungen durchführen (Abstand, negativer Test, vollständige Impfung oder Genesung). Sie dürfen nicht auf Kommunikation oder Interaktion der Zuschauer angelegt sein; der Besuch von Fußballspielen ist noch nicht gestattet.
■ Test-Regeln: Die Tests können PCR- oder PoC-Schnelloder -Selbsttests sein. Sie müssen unter Aufsicht durchgeführt werden. Dies ist
a) in einem Testzentrum, kostenlos, tä̈̈üglich. Zulässig ist auch b) eine Testung direkt vor oder im Eingang eines Geschäftes, Lokals oder einer Veranstaltung.
Und schließlich können c) unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen verwendet werden.
Jede Bescheinigung kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft verwendet werden. Kinder und Jugendliche bis inkl. 14 Jahren benötigen jenseits des Schulbetriebs keine negativen Testnachweise.