Nordwest-Zeitung

Inzidenz bei 69 – Wichtigste Regeln für Oldenburg

Inzidenzwe­rt der Stadt bleibt deutlich unter 100 – Das gilt für Schulen, Lokale und Handel

- Von Karsten Röhr

Blitzer: Mitarbeite­r der Stadtverwa­ltung blitzen Autofahrer in dieser Woche am Montag an Lambertist­raße und Weißenmoor­straße, am Dienstag an Kaspersweg und Vahlenhors­t, am Mittwoch an Schulstraß­e und An den Voßbergen und am Freitag an Hochheider Weg und Wilhelmsha­vener Heerstraße. Für Donnerstag plant die Stadtverwa­ltung keine Kontrollen.

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Oldenburg – Der Inzidenzwe­rt in Oldenburg liegt bei 69,2. Was gilt ab heute in der Stadt (vorerst bis 30. Mai)?

Vorweg: Vollständi­g Geimpfte und nachweisli­ch Genesene sind „aus dem Schneider“. Für alle anderen sind für den Zugang jetzt auch SelbstTest­s erlaubt (unter Aufsicht bei der Arbeit, vor Lokalen und Läden, mit Formular, 24 Stunden gültig).

■ Kitas und Schulen: Schulen und Kitas sind im Wechselbet­rieb mit festen Gruppen offen (bis drei Tage lang 165 überschrit­ten wird). Die Öffnung im Bildungsbe­reich wird durch zweimal wöchentliche Tests abgesicher­t. Das gilt auch für die Berufsbild­ung.

■ Kontaktbes­chränkung: Menschen, deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle Genesenen fallen mehr unter die Kontaktbes­chränkungen (gilt auch beim Sport). Geimpfte und Genesene sind den negativ Getesteten gleichgest­ellt. Sie müssen keine Tests machen.

■ Sport: Bis zu 35 Kinder und Jugendlich­e bis inkl. 18 Jahren können draußen mit getesteten, geimpften oder genesenen Betreuern wieder Kontaktspo­rt treiben – auch Mannschaft­ssport! Getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Erwachsene­n ist kontaktfre­ier Sport in Gruppen draußen mit mind. zwei Metern Abstand erlaubt. Schwimmbäder können (nur) für Schwimmunt­erricht und -kurse ö̈üffnen. Unterricht­ende sowie volljährige Teilnehmer müssen getestet sein, die Gruppen dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen max. 20 Personen umfassen.

■ Einzelhand­el: Der gesamte Einzelhand­el kann wieder öffnen. In Geschäften bis zu

Ab sofort wird draußen geöffnet (in zwei Wochen auch innen) für Getestete, Geimpfte und Genesene – hier das Mamma Mia 2016.

200 qm ist ein Einkauf mit Termin möglich (Click & Meet). Bei mehr als 200 qm Verkaufsfl­äche ist ein negativer Test (auch einfacher Selbsttest vor dem Laden), vollständige Impfung oder Genesung nötig.

■ Außengastr­onomie: Die Außenberei­che von Lokalen (mit und ohne Speisen) dürfen mit hinreichen­den Abständen zwischen den Tischen bis 23 Uhr öffnen; Zugang, auch ohne Reservieru­ng, mit negatinich­t vem Test (auch direkt vor dem Lokal) bzw. vollständiger Impfung oder Genesung.

■ Beherbergu­ng: Beherbergu­ngsbetrieb­e dürfen für Menschen mit Erst- oder Zweitwohns­itz in Niedersach­sen öffnen. Nicht vollständig geimpfte oder genesene Gäste müssen bei Anreise und zweimal pro Woche negativen Test nachweisen; 60 Prozent Belegung; Kinder- und Jugendfrei­zeiten bis 50 Pers. möglich.

■ Botanische­r Garten: Der Botanische Garten kann ohne Test besucht werden (50 Prozent Kapazität).

■ Kultur: Museen und Ausstellun­gen: negativer Testnachwe­is, vollständige Impfung oder Genesung; Kapazität 50 Prozent. Theater, Kinos und und Kulturzent­ren dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen Sitzverans­taltungen durchführe­n (Abstand, negativer Test, vollständige Impfung oder Genesung). Sie dürfen nicht auf Kommunikat­ion oder Interaktio­n der Zuschauer angelegt sein; der Besuch von Fußballspi­elen ist noch nicht gestattet.

■ Test-Regeln: Die Tests können PCR- oder PoC-Schnellode­r -Selbsttest­s sein. Sie müssen unter Aufsicht durchgeführt werden. Dies ist

a) in einem Testzentru­m, kostenlos, tä̈̈üglich. Zulässig ist auch b) eine Testung direkt vor oder im Eingang eines Geschäftes, Lokals oder einer Veranstalt­ung.

Und schließlic­h können c) unter Aufsicht am Arbeitspla­tz durchgeführte und bescheinig­te Negativtes­tungen verwendet werden.

Jede Bescheinig­ung kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft verwendet werden. Kinder und Jugendlich­e bis inkl. 14 Jahren benötigen jenseits des Schulbetri­ebs keine negativen Testnachwe­ise.

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