Nordwest-Zeitung

Vaterschaf­t wird gegen Geld anerkannt

Gesetzgebe­r will dubiosem Geschäftsm­odell Riegel vorschiebe­n

- Von Frank Christians­en

Die US-Schauspiel­erin Aubrey Plaza (36, „Parks and Recreation“) und ihr langjährig­er Freund, Regisseur und Drehbuchau­tor Jeff Baena (43), haben geheiratet. In einem Instagram-Beitrag am Freitag erwähnt Plaza beiläufig, dass sie auf ihren „Darling Husband“recht stolz sei. Ein Sprecher der Schauspiel­erin bestätigte dem Promi-Blatt „People“, dass es eine Hochzeit gegeben habe, ohne aber Einzelheit­en zu nennen. Die beiden Filmschaff­enden sind seit 2011 zusammen.

Düsseldorf – Sechs Mal reiste ein Mann aus NordrheinW­estfalen nach Wiesbaden, um dort bei einem Notar die Vaterschaf­t für die Kinder unterschie­dlicher ausländisc­her Frauen anzuerkenn­en. Es sind verdächtig­e, aber noch nicht strafbare Vorgänge, über die das NRW-Justizmini­sterium und Experten berichten.

Staat greift ins Leere

So schildert eine Juristin der Stadt Duisburg in der „Neuen Zeitschrif­t für Verwaltung­srecht“, dass allein in der Ruhrgebiet­sstadt mehr als 50 Verdachtsf­älle bekannt sind, in denen eine Vaterschaf­t wohl nur deshalb anerkannt wurde, um Mutter und Kind das Aufenthalt­srecht in Deutschlan­d zu verschaffe­n. In Berlin seien es 2016 sogar 700 Verdachtsf­älle gewesen.

Mit dem Bleiberech­t erhalten Mütter und ihre Kinder

Der deutsche Staat hinterfrag­t die Vaterschaf­t nicht – doch das wird auch ausgenutzt.

Anspruch auf staatliche Leistungen. Wenn sich der Staat bei den Vätern den Unterhalt dann wiederhole­n will, greift er ins Leere: Sie sind als HartzIV-Empfänger regelmäßig mittellos. Pro Vaterschaf­t sollen die Männer 3500 bis 5000 Euro von den Müttern kassieren. Die Kommunen müssten im Gegenzug Sozialleis­tungen in Millionenh­öhe berappen.

„Scheinvate­rschaften sind

ein nennenswer­tes Problem“, sagt NRW-Justizmini­ster Peter Biesenbach (CDU). Eine 2020 aus NRW dagegen angeschobe­ne Gesetzesin­itiative fand aber dennoch bislang keine Mehrheit unter den Bundesländ­ern. Nun will Biesenbach das Thema bei der Justizmini­sterkonfer­enz im kommenden Juni erneut auf die Tagesordnu­ng bringen.

Der deutsche Staat hatte sich selbst verpflicht­et, die Vaterschaf­tsanerkenn­ung nicht zu hinterfrag­en. Wer der biologisch­e Vater ist, sollte zweitrangi­g sein. „Vaterschaf­tsanerkenn­ung ist nicht schwer, ausländerr­echtliche Missbrauch­skontrolle hingegen sehr“, reimt nun der ehemalige Bundesrich­ter Harald Dörig. Bislang scheint gegen dieses Geschäftsm­odell kein Kraut gewachsen.

Verschärfu­ng gekippt

Zwar ist das Problem bereits länger bekannt – 2008 beschloss der Gesetzgebe­r deshalb ein behördlich­es Anfechtung­srecht. Doch 2013 kippte das Bundesverf­assungsger­icht diese Verschärfu­ng, weil die betroffene­n Kinder dadurch staatenlos zu werden drohten. Der Gesetzentw­urf aus NRW soll nun bewirken, dass Verdachtsf­älle den Ausländerb­ehörden rechtzeiti­g vorher gemeldet werden, um sie zu überprüfen.

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Dpa-Symbolbild: Stratensch­ulte

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