Vaterschaft wird gegen Geld anerkannt
Gesetzgeber will dubiosem Geschäftsmodell Riegel vorschieben
Die US-Schauspielerin Aubrey Plaza (36, „Parks and Recreation“) und ihr langjähriger Freund, Regisseur und Drehbuchautor Jeff Baena (43), haben geheiratet. In einem Instagram-Beitrag am Freitag erwähnt Plaza beiläufig, dass sie auf ihren „Darling Husband“recht stolz sei. Ein Sprecher der Schauspielerin bestätigte dem Promi-Blatt „People“, dass es eine Hochzeit gegeben habe, ohne aber Einzelheiten zu nennen. Die beiden Filmschaffenden sind seit 2011 zusammen.
Düsseldorf – Sechs Mal reiste ein Mann aus NordrheinWestfalen nach Wiesbaden, um dort bei einem Notar die Vaterschaft für die Kinder unterschiedlicher ausländischer Frauen anzuerkennen. Es sind verdächtige, aber noch nicht strafbare Vorgänge, über die das NRW-Justizministerium und Experten berichten.
Staat greift ins Leere
So schildert eine Juristin der Stadt Duisburg in der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht“, dass allein in der Ruhrgebietsstadt mehr als 50 Verdachtsfälle bekannt sind, in denen eine Vaterschaft wohl nur deshalb anerkannt wurde, um Mutter und Kind das Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen. In Berlin seien es 2016 sogar 700 Verdachtsfälle gewesen.
Mit dem Bleiberecht erhalten Mütter und ihre Kinder
Der deutsche Staat hinterfragt die Vaterschaft nicht – doch das wird auch ausgenutzt.
Anspruch auf staatliche Leistungen. Wenn sich der Staat bei den Vätern den Unterhalt dann wiederholen will, greift er ins Leere: Sie sind als HartzIV-Empfänger regelmäßig mittellos. Pro Vaterschaft sollen die Männer 3500 bis 5000 Euro von den Müttern kassieren. Die Kommunen müssten im Gegenzug Sozialleistungen in Millionenhöhe berappen.
„Scheinvaterschaften sind
ein nennenswertes Problem“, sagt NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Eine 2020 aus NRW dagegen angeschobene Gesetzesinitiative fand aber dennoch bislang keine Mehrheit unter den Bundesländern. Nun will Biesenbach das Thema bei der Justizministerkonferenz im kommenden Juni erneut auf die Tagesordnung bringen.
Der deutsche Staat hatte sich selbst verpflichtet, die Vaterschaftsanerkennung nicht zu hinterfragen. Wer der biologische Vater ist, sollte zweitrangig sein. „Vaterschaftsanerkennung ist nicht schwer, ausländerrechtliche Missbrauchskontrolle hingegen sehr“, reimt nun der ehemalige Bundesrichter Harald Dörig. Bislang scheint gegen dieses Geschäftsmodell kein Kraut gewachsen.
Verschärfung gekippt
Zwar ist das Problem bereits länger bekannt – 2008 beschloss der Gesetzgeber deshalb ein behördliches Anfechtungsrecht. Doch 2013 kippte das Bundesverfassungsgericht diese Verschärfung, weil die betroffenen Kinder dadurch staatenlos zu werden drohten. Der Gesetzentwurf aus NRW soll nun bewirken, dass Verdachtsfälle den Ausländerbehörden rechtzeitig vorher gemeldet werden, um sie zu überprüfen.