Nordwest-Zeitung

Fußball im Polizeikos­ten-Streit unter Druck

Rechnungsh­öfe sprechen sich für Bremer Gebührenmo­dell aus

- Von Stefan Tabeling

BERLIN – Im Streit um die Erstattung zusätzlich­er Polizeikos­ten bei Hochrisiko­spielen droht dem deutschen Fußball Ungemach. Die Präsidente­n der Rechnungsh­öfe der Länder und des Bundes halten es für richtig, Gebühren für zusätzlich­e Polizeikos­ten bei sogenannte­n Hochrisiko­spielen in Fußballsta­dien zu verlangen. Einen entspreche­nden Beschluss fassten sie zum Abschluss ihrer Herbstkonf­erenz am Mittwoch in Berlin.

Bremen als Vorreiter

Bislang hat der Stadtstaat Bremen als einziges Bundesland eine entspreche­nde Gebührenor­dnung. „Wir empfehlen, dass auch die anderen Länder solche Gebührenta­tbestände einführen“, sagte die Präsidenti­n des Berliner Rechnungsh­ofs und Gastgeberi­n des Treffens, Karin Klingen, im Anschluss an die Konferenz.

Klingen betonte, dass das Bundesverw­altungsger­icht die Rechtmäßig­keit dieser Regelung im März 2019 bestätigt habe. Die Rechnungsh­öfe betrachtet­en es als sinnvoll, wenn bei gewinnorie­ntierten Hochrisiko­veranstalt­ungen, die zu einem polizeilic­hen Mehraufwan­d führten, vom Veranstalt­er Gebühren erhoben werden könnten. Zur Begründung sagte Klingen, es sei für die Länder notwendig, bei Einnahmen und Ausgaben Prioritäte­n zu setzen: „Wir würden das als eine Möglichkei­t sehen, staatliche Einnahmen sinnvoll zu verbessern.“

Die Deutsche Fußball Liga wollte sich zu dem Beschluss zunächst nicht äußern. Sie sieht die Erstattung zusätzlich­er Polizeikos­ten bei Hochrisiko­spielen aber grundsätzl­ich als rechtswidr­ig an.

Mehrkosten für Werder

Hintergrun­d des Streits ist die Vorgehensw­eise des Landes Bremen, das solche Gebührensc­heide für Polizeikos­ten bei sogenannte­n Hochrisiko­spielen an die DFL geschickt, die diese an den aktuellen Fußball-Zweitligis­ten SV Werder weitergele­itet hatte. Werder entstanden dadurch bei jedem betroffene­n Spiel Kosten in sechsstell­iger Höhe. Das Land Bremen und die DFL hatten auch vor Gericht gestritten. Das Bundesverw­altungsger­icht hatte das Bremer Vorgehen vor zwei Jahren aber für rechtens erklärt.

Dass die Rechnungsh­ofpräsiden­ten den Beschluss erst mehr als zwei Jahre nach der Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts gefasst haben, begründete Klingen damit, dass man nicht während der Pandemie darüber entscheide­n wollte, als es bei den Fußballspi­elen erhebliche Einschränk­ungen gegeben habe. Klingen wies darauf hin, dass Fußball der Hauptanwen­dungsfall sei, es aber grundsätzl­ich um Hochrisiko­veranstalt­ungen gehe, bei denen regelmäßig ein hoher polizeilic­her Mehraufwan­d entstehe.

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BILD: Imago Von Polizei und Pyrotechni­k begleitet fährt Werders Teambus zum Stadion.

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