Fußball im Polizeikosten-Streit unter Druck
Rechnungshöfe sprechen sich für Bremer Gebührenmodell aus
BERLIN – Im Streit um die Erstattung zusätzlicher Polizeikosten bei Hochrisikospielen droht dem deutschen Fußball Ungemach. Die Präsidenten der Rechnungshöfe der Länder und des Bundes halten es für richtig, Gebühren für zusätzliche Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen in Fußballstadien zu verlangen. Einen entsprechenden Beschluss fassten sie zum Abschluss ihrer Herbstkonferenz am Mittwoch in Berlin.
Bremen als Vorreiter
Bislang hat der Stadtstaat Bremen als einziges Bundesland eine entsprechende Gebührenordnung. „Wir empfehlen, dass auch die anderen Länder solche Gebührentatbestände einführen“, sagte die Präsidentin des Berliner Rechnungshofs und Gastgeberin des Treffens, Karin Klingen, im Anschluss an die Konferenz.
Klingen betonte, dass das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Regelung im März 2019 bestätigt habe. Die Rechnungshöfe betrachteten es als sinnvoll, wenn bei gewinnorientierten Hochrisikoveranstaltungen, die zu einem polizeilichen Mehraufwand führten, vom Veranstalter Gebühren erhoben werden könnten. Zur Begründung sagte Klingen, es sei für die Länder notwendig, bei Einnahmen und Ausgaben Prioritäten zu setzen: „Wir würden das als eine Möglichkeit sehen, staatliche Einnahmen sinnvoll zu verbessern.“
Die Deutsche Fußball Liga wollte sich zu dem Beschluss zunächst nicht äußern. Sie sieht die Erstattung zusätzlicher Polizeikosten bei Hochrisikospielen aber grundsätzlich als rechtswidrig an.
Mehrkosten für Werder
Hintergrund des Streits ist die Vorgehensweise des Landes Bremen, das solche Gebührenscheide für Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen an die DFL geschickt, die diese an den aktuellen Fußball-Zweitligisten SV Werder weitergeleitet hatte. Werder entstanden dadurch bei jedem betroffenen Spiel Kosten in sechsstelliger Höhe. Das Land Bremen und die DFL hatten auch vor Gericht gestritten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Bremer Vorgehen vor zwei Jahren aber für rechtens erklärt.
Dass die Rechnungshofpräsidenten den Beschluss erst mehr als zwei Jahre nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gefasst haben, begründete Klingen damit, dass man nicht während der Pandemie darüber entscheiden wollte, als es bei den Fußballspielen erhebliche Einschränkungen gegeben habe. Klingen wies darauf hin, dass Fußball der Hauptanwendungsfall sei, es aber grundsätzlich um Hochrisikoveranstaltungen gehe, bei denen regelmäßig ein hoher polizeilicher Mehraufwand entstehe.