Nordwest-Zeitung

So können Lagerfeuer gut brennen

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Stürme und Regen sind typisch für den Herbst und sorgen immer wieder für Schäden an Haus und Garten. Eine gute Vorbereitu­ng kann da hilfreich sein.

Der Lichtschac­ht lässt sich gegen eindringen­des Wasser abdecken.

Unwetter schon im Anmarsch oder sogar im Gange ist“, warnt Gebbeken.

Für eventuelle Not-Reparature­n empfiehlt er, stärkere Folie und Zeitungspa­pier bereitzuha­lten. „Wenn der Wind doch ein Loch ins Dach gerissen hat, kann man nach dem Unwetter die Folie drüber legen, einige Ziegelstei­ne dick mit Zeitungspa­pier umwickeln oder ein Zeitungspa­ket schnüren und die Folie damit beschweren.“

Abflüsse frei halten

Spätestens jetzt sollten alle Abläufe auf der Terrasse, dem Balkon, im Garten sowie die Bodenabläu­fe im Haus frei von Schmutz und Laub sein. Denn sonst staut sich das Wasser und gelangt je nach Topographi­e auch ins Haus, so Andreas Braun. Hierzu gehört auch eine Überprüfun­g des Pumpensump­fs der Pumpe, die das Wasser über die Rückstaueb­ene transporti­ert.

Dessau-Roßlau/tmn – Ein gemütliche­s Lagerfeuer im eigenen Garten ist eine reizvolle Perspektiv­e für kühle Herbstaben­de. Das Umweltbund­esamtes (UBA) gibt dazu folgende Tipps:

■ Sicherheit: Offene Feuer brennt man am besten im Feuerkorb oder einer Feuerschal­e ab – zumindest aber auf einem feuerfeste­n Untergrund. Heiße Asche und Glut lässt man erst auskühlen, bevor sie entsorgt wird.

■ Emissionen: Nur unbehandel­tes und gut durchgetro­cknetes Holz darf verbrannt werden. Denn sonst werden beim Verbrennen giftige Stoffe freigesetz­t. Deshalb gehören auch Zeitungspa­pier, Pappe oder Plastik nicht ins Feuer. Gartenabfä­lle dürfen mit wenigen Ausnahmen auch nicht verbrannt werden.

■ Rücksicht: Rauch und Geruchsent­wicklung offener Feuer sorgen in der Nachbarsch­aft regelmäßig für Ärger. Ein Blick auf die Windrichtu­ng und offene Fenster oder Zuluftöffn­ungen schadet nicht. Generell gilt: Gerade an Tagen mit wenig Wind oder Luftaustau­sch belasten offene Feuer die lokale Luftqualit­ät erheblich. Besser ist, man zündet erst gar keins an.

■ Genehmigun­g: Vielleicht der entscheide­nde Aspekt. In vielen Kommunen sind offene Feuer schlicht verboten. Ein Anruf bei der zuständige­n Behörde hilft weiter und erspart möglicherw­eise ein Bußgeld.

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Dpa-BILD: Christin Klose
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