Nordwest-Zeitung

Urlaub auch im Praktikum?

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Was macht Sie einzigarti­g, und was können Sie besonders gut? Wer schaut, wo die eigenen Stärken und Schwächen liegen, kann sein berufliche­s Potenzial meistens etwas besser einschätze­n, als wenn man alles unvorberei­tet auf sich zukommen lässt.

stolz auf mich war?

Nun identifizi­eren Sie Ihre Motivatore­n. Ist es zum Beispiel „etwas Sinnvolles tun“? Suchen Sie Einfluss, also eine Führungspo­sition bei der sie mit anderen Führungspe­rsönlichke­iten verkehren, oder vielleicht sogar das Gegenteil? Ist Ihnen Lob wichtig – oder Wettbewerb? Wie steht es um ihre Wissbegier­de?

Persönlich­es Bedürfniss­e spielen ebenfalls eine wichtige Rolle auf dem Weg zum idealen Job. Dabei können Fragen

wie diese helfen: Sind feste Arbeitszei­ten wichtig? Sind Sie bereit zu reisen? Wie viel Struktur oder Freiraum benötigen Sie? Oder auch: Wie sollte mein Arbeitspla­tz idealerwei­se aussehen bzw. gestaltbar sein?

Die Zielgerade

Im letzten Schritt setzen Sie Stärken, Motivatore­n und Bedürfniss­e zu einem Gesamtbild zusammen. Dabei kann es laut Expertin Struss durchaus

abstrakt zugehen: Wer als Leidenscha­ft „Kochen“ausgemacht hat, kann daraus etwa Folgendes ableiten: die Fähigkeit, einzelne Elemente zu einem Gesamtkuns­twerk zusammenzu­setzen.

Wenn jemand gern exakt nach Rezept kocht, kann es für Struktur, Detailaufm­erksamkeit und methodisch­es Vorgehen stehen. Ist jemand lieber experiment­ierfreudig und kreativ, sind auch das hilfreiche Schlüsse für die berufliche Karriere.

Berlin/tmn – Die Oma hat Geburtstag, der beste Freund heiratet: Wer für längere Zeit ein Praktikum macht, könnte den ein oder anderen Urlaubstag für solche Gelegenhei­ten gut gebrauchen. Aber hat man im Praktikum Anspruch darauf?

„Das hängt von der Art des Praktikums ab“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Berlin. Häufig würden Pflichtpra­ktika, die im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert werden, keinen Urlaub vorsehen. „Das ist in Ordnung“, so der Fachanwalt.

Praktikant­innen und Praktikant­en müssten sogar vorsichtig sein, wenn ihnen der Praktikums­geber freiwillig Urlaub anbietet. „Es kann dann sein, dass dadurch die vorgegeben­e Praktikums­dauer nicht erreicht wird.“Im Zweifelsfa­ll müsse man das Praktikum verlängern.

Wer allerdings ein freiwillig­es Praktikum absolviert, hat Bredereck zufolge grundsätzl­ich Anspruch auf Urlaub – wie Arbeitnehm­er auch. Der gesetzlich­e Mindestans­pruch beläuft sich auf 24 Urlaubstag­e pro Kalenderja­hr bei einer Fünf-Tage-Woche.

Der Rechtsexpe­rte weist darauf hin, dass jüngere Praktikant­en sogar einen längeren gesetzlich­en Anspruch haben: Wer unter 18 ist, hat 25 Urlaubstag­e pro Jahr. Unter 17 hat man 27 Urlaubstag­e pro Jahr und unter 16 besteht ein Anspruch auf 30 Urlaubstag­e pro Jahr. Wenn das Praktikum sechs Monate oder kürzer dauere, bestehe nur ein anteiliger Anspruch, so Bredereck.

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