Neue Corona-Verordnung trotzt bislang allen Klägern
Schon zwei Dutzend juristische Anfechtungen liegen vor – Weitere Verfahren sind noch offen
Lüneburg – Die neue niedersächsische Corona-Verordnung hat bisher einer gerichtlichen Überprüfung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) standgehalten. Insgesamt seien 16 Eilverfahren und 8 Hauptsacheverfahren eingegangen, welche die seit dem 22. September gültige Verordnung angreifen, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgericht
Lüneburg (OVG). 14 Eilverfahren seien bereits entschieden worden. Die Antragsteller konnten sich in keinem Fall durchsetzen.
Noch offen sind der Sprecherin in Lüneburg zufolge zwei Eilverfahren. Dabei gehe es um Frage, wie lange der sogenannte Genesenenausweis gilt, sowie um die 3G-Regelung speziell für Krankenhäuser. Patienten-Besucherinnen und -besucher in Kliniken müssen derzeit geimpft, genesen oder getestet sein.
In der Vergangenheit waren Antragsteller dagegen häufiger erfolgreich. So kippte das Oberverwaltungsgericht Anfang August die Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars ab einer SiebenTage-Inzidenz von 10 (Az.: 13 MN 352/21).
Die Richter folgten der Argumentation mehrerer Clubbesitzer, dass diese Maßnahme unverhältnismäßig sei. Damit wurde der entsprechende Passus in der damaligen Verordnung unwirksam. Zuvor war die Schließung von Saunen, Schwimmbäder und Thermen bei einer Inzidenz über 35 vom OVG außer Vollzug gesetzt worden.
In Bezug auf die aktuelle Verordnung wurde vor allem die Maskenpflicht angegriffen, wie die OVG-Sprecherin sagte. Speziell ging es auch um die
Maskenpflicht im Schulunterricht und in Fahrschulen.
Ein Antrag habe sich gegen die Testpflicht in Schlachtund Zerlegebetrieben gewandt. Die Lüneburger Richter haben mit dem Überprüfen von Corona-Vorschriften viel zu tun. Mittlerweile sind es der Gerichtssprecherin zufolge bereits rund 580 Eil-, Hauptsache- und Beschwerdeverfahren seit Beginn der Pandemie.