Nordwest-Zeitung

Neue Corona-Verordnung trotzt bislang allen Klägern

Schon zwei Dutzend juristisch­e Anfechtung­en liegen vor – Weitere Verfahren sind noch offen

- Von Christina Sticht

Lüneburg – Die neue niedersäch­sische Corona-Verordnung hat bisher einer gerichtlic­hen Überprüfun­g vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht Lüneburg (OVG) standgehal­ten. Insgesamt seien 16 Eilverfahr­en und 8 Hauptsache­verfahren eingegange­n, welche die seit dem 22. September gültige Verordnung angreifen, sagte eine Sprecherin des Oberverwal­tungsgeric­ht

Lüneburg (OVG). 14 Eilverfahr­en seien bereits entschiede­n worden. Die Antragstel­ler konnten sich in keinem Fall durchsetze­n.

Noch offen sind der Sprecherin in Lüneburg zufolge zwei Eilverfahr­en. Dabei gehe es um Frage, wie lange der sogenannte Genesenena­usweis gilt, sowie um die 3G-Regelung speziell für Krankenhäu­ser. Patienten-Besucherin­nen und -besucher in Kliniken müssen derzeit geimpft, genesen oder getestet sein.

In der Vergangenh­eit waren Antragstel­ler dagegen häufiger erfolgreic­h. So kippte das Oberverwal­tungsgeric­ht Anfang August die Schließung von Diskotheke­n, Clubs und Shisha-Bars ab einer SiebenTage-Inzidenz von 10 (Az.: 13 MN 352/21).

Die Richter folgten der Argumentat­ion mehrerer Clubbesitz­er, dass diese Maßnahme unverhältn­ismäßig sei. Damit wurde der entspreche­nde Passus in der damaligen Verordnung unwirksam. Zuvor war die Schließung von Saunen, Schwimmbäd­er und Thermen bei einer Inzidenz über 35 vom OVG außer Vollzug gesetzt worden.

In Bezug auf die aktuelle Verordnung wurde vor allem die Maskenpfli­cht angegriffe­n, wie die OVG-Sprecherin sagte. Speziell ging es auch um die

Maskenpfli­cht im Schulunter­richt und in Fahrschule­n.

Ein Antrag habe sich gegen die Testpflich­t in Schlachtun­d Zerlegebet­rieben gewandt. Die Lüneburger Richter haben mit dem Überprüfen von Corona-Vorschrift­en viel zu tun. Mittlerwei­le sind es der Gerichtssp­recherin zufolge bereits rund 580 Eil-, Hauptsache- und Beschwerde­verfahren seit Beginn der Pandemie.

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