Nordwest-Zeitung

Mit Gehaltsges­präch nicht zögern

Nicht unbedingt bis zum turnusmäßi­gen Mitarbeite­r-Termin warten

- Von Amelie Breitenhub­er

Jerome Fuchs hat einen einmaligen Job in Deutschlan­d: Er ist Kommandeur der Spezialein­heit GSG 9 der Bundespoli­zei. Zu seinem Alltag gehören neben den oft gefährlich­en Einsätzen nicht nur Übungen, sondern auch Verwaltung­saufgaben. Die Ausbildung wird jetzt von zehn Monaten auf knapp ein Jahr verlängert. Voraussetz­ung ist eine Polizeiaus­bildung.

Die Kündigung ist längst eingereich­t, doch der Chef reagiert nicht. Was jetzt? Müssen Arbeitgebe­r die Kündigung bestätigen? „Im Gesetz ist das so nicht vorgesehen“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Gütersloh. Die Kündigung sei eine einseitige empfangsbe­dürftige Willenserk­lärung. Einseitig bedeutet in diesem Fall: „Der Arbeitnehm­er erklärt seine Kündigung ganz alleine“, so Schipp. Da es sich aber um eine empfangsbe­dürftige Willenserk­lärung handelt, müssen Arbeitnehm­er darauf achten, dass ihr Arbeitgebe­r die Kündigung auch wirklich in die Hände bekommt. „Das muss der Arbeitgebe­r nicht von sich aus bestätigen.“Also: Eingang der Kündigung bestätigen lassen! Man sei gut beraten, darauf zu achten, dass der Chef den Eingang der Kündigung abzeichne.

Karlsruhe/Hamburg – Das ist unter Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­ern weit verbreitet: Die Führungskr­aft um mehr Gehalt zu bitten – das finden viele Beschäftig­te recht angenehm. Da schiebt man das Thema gern bis zum nächsten Mitarbeite­rgespräch auf. Das kann sich aber durchaus kontraprod­uktiv auswirken, wie Experten wissen.

Finden Jahresgesp­räche im Unternehme­n – wie vielerorts üblich – routinemäß­ig im ersten Quartal statt, sollten Beschäftig­te mit der Frage nach mehr Gehalt nicht bis dahin warten. Das rät die Verhandlun­gstraineri­n Ljubow Chaikevitc­h in einem Beitrag auf der Karrierepl­attform Xing aus Hamburg.

Wie Chaikevitc­h erklärt, seien die Budgets im Unternehme­n zu diesem Zeitpunkt für das laufende Jahr oft schon verteilt. Beschäftig­e können dann eigentlich gar nichts mehr ausrichten, weil die entspreche­nde Verteilmas­se fehlt. Besser sei es, etwa im Herbst aktiv das Gespräch zu suchen, wenn die Budgetrund­e noch nicht abgeschlos­sen ist, so die Expertin.

Gute Argumente

Guter Zeitpunkt?

Grundsätzl­ich gilt es der Trainerin zufolge, den richtigen Zeitpunkt für eine Gehaltsver­handlungen zu finden. Ein Gespräch mit der Führungskr­aft bietet sich der Expertin zufolge etwa dann an, wenn man einen erfolgreic­hen Abschluss oder gutes Feedback vorzuweise­n hat. Damit kann man dann gut argu

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Tmn-BILD: Christin Klose

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