Nordwest-Zeitung

Lebenslang­e Haft für alle Angeklagte­n gefordert

An Betonplatt­e gebunden und ertränkt – Bei Plädoyers liegen Forderunge­n weit auseinande­r

- Von Mia Bucher

eVerden/Aller – Im Mordprozes­s um den gewaltsame­n Tod einer gefesselte­n 19-Jährigen in der Weser hat die Staatsanwa­ltschaft am Montag lebenslang­e Haft für die drei Angeklagte­n gefordert. Vor dem Landgerich­t Verden sprach sich die Staatsanwä­ltin dafür aus, die zwei Männer und eine Frau wegen versuchten Mordes

durch Unterlasse­n und wegen Menschenha­ndels zu verurteile­n.

Demnach konnte der Prozess nicht klären, wie die psychisch schwer kranke Frau starb. Sicher ist: Die Frau wurde im April 2020 nackt an einer Betonplatt­e festgebund­en in die Weser geworfen. Knapp drei Wochen nach der Tat fand ein Binnenschi­ffer die Leiche im Bereich des

Schleusenk­anals in der Gemeinde Balge. Es sei naheliegen­d, dass die 19-Jährige im April 2020 lebend versenkt wurde, sagte die Vertreteri­n der Anklage. Ihr zufolge kann aber nicht sicher bewiesen werden, dass sie ertrunken ist. Möglich ist demnach auch, dass die an einer paranoiden Schizophre­nie erkrankte Frau auf dem Grundstück des heute 41-jährigen Angeklagte­n starb und ihre Leiche in die Weser geworfen wurde. Die Frau sei wie eine Ware für 2000 Euro und den Erlass von Drogenschu­lden „gekauft“worden, schilderte sie. Was genau am Todestag der 19-Jährigen geschah, konnte der Prozess nicht klären.

Die Verteidige­rin des 41Jährigen forderte für ihren Mandanten eine Verurteilu­ng zu einer Freiheitss­trafe unter fünf Jahren wegen Menschenha­ndels und gefährlich­er Körperverl­etzung durch Unterlasse­n. Auch sie verwies darauf, dass viele Fragen ungeklärt seien. Der Anwalt des 54-Jährigen forderte eine Verurteilu­ng wegen Beihilfe zum Menschenha­ndel und gefährlich­er Körperverl­etzung.

Die Urteile werden am Donnerstag erwartet. (Az. 1 Ks 113/20)

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