Ehemaliger Rechtsanwalt muss Geldstrafe zahlen
Oldenburger Jurist gibt Strafakten nicht wieder zurück – Urteil in zweiter Instanz gefällt
Oldenburg – Wegen „Verwahrungsbruchs“hat das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz einen ehemaligen Rechtsanwalt aus Oldenburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Damit bestätigte die Berufungskammer weitgehend ein früheres Urteil des Oldenburger Amtsgerichts: „Wer Schriftstücke..., die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm ...dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind..., der dienstlichen Verfügung entzieht“, ist des Verwahrungsbruchs schuldig.“So steht es im Gesetz (§ 133 Strafgesetzbuch).
Das heißt im vorliegenden Fall: Der Anwalt hat den Feststellungen zufolge Strafakten, die ihm von Gerichten und anderen Behörden zur Ansicht zur Verfügung gestellt worden sind, nicht zurückgegeben. Die Akten betrafen drei Strafverfahren, zwei davon gegen Mandanten des Angeklagten. Immer wieder hatten Gerichte den Angeklagten aufgefordert, die Akten endlich zurückzuschicken. Doch nichts geschah. In einem Fall mussten Akten rekonstruiert werden, um überhaupt verhandeln zu können.
Der 53-jährige Rechtsanwalt, dem in anderer Sache die Zulassung als Anwalt entzogen worden sein soll, soll sich stets verleugnet lassen haben.
Nach langer Zeit hatte es den Behörden dann gereicht. Deswegen fand bei dem Angeklagten eine Durchsuchung statt. Dabei wurden die Akten gefunden und mitgenommen. Der Angeklagte will gesundheitlich und beruflich überfordert gewesen sein. Er habe die Akten den Gerichten nicht entziehen wollen.
Damit wollte der Angeklagte offenkundig einen eventuellen Vorsatz für die Tat infrage stellen. Doch für einen
Die Avia-Tankstelle an der Bremer Heerstraße am Montag
Schuldspruch reicht es, wenn man die Tat billigend in Kauf nimmt. Davon waren die Gerichte dann auch überzeugt gewesen, dass der Angeklagte das getan hatte. Deswegen war er zu verurteilen.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Wenn der Angeklagte seine Verhältnisse wieder geordnet hat, soll er vorhaben, seine Zulassung als Anwalt neu zu beantragen.