Nordwest-Zeitung

Erste Gerichte erlassen Versäumnis­urteile

Wohnmobile vom Abgasskand­al betroffen – Schadenser­satzansprü­che prüfen

- Von Dr. Sebastian Sonnenberg

Nachdem bekannt geworden ist, dass Wohnmobile mit Basisfahrz­eugen von Fiat und Iveco massiv überhöhte Abgaswerte aufweisen, läuft eine Prozesswel­le gegen die betroffene­n Hersteller.

Betroffen sind alleine in Deutschlan­d voraussich­tlich mehr als 200.000 Wohnmobile und Fahrzeuge von Fiat und Iveco. Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft Frankfurt am Main wegen des Verdachts des gewerbsmäß­igen Betruges gegen mehrere Verantwort­liche der Autokonzer­ne Fiat Chrysler Automobile­s N.V., Case New Holland Industrial N.V. u Iveco Magirus AG dauern an.

Betroffen sein sollen Fahrzeuge mit der Euro-Norm 5 und der Euro-Norm 6. Unter Verdachte stehen die nachfolgen­den Motoren der Baujahre 2014 bis 2019: 1,3 Liter Multijet, 1,3 Liter 16V Multijet, 1,6 Liter Multijet, 1,6 Liter, 2,0 Liter Multijet, 2,0 Liter, 2,2 Liter Multijet II, 2,3 Liter, 2,3 Liter Multijet, 3,0 Liter

Gutachten bestätigen massiv erhöhte Abgaswerte

Im Mittelpunk­t des Verdachts der Abgasmanip­ulationen steht das Fahrzeug Fiat Ducato. Dieses Fahrzeug dient als Basisfahrz­eug diverser Wohnmobile. Ähnlich wie beim VW-Abgasskand­al sollen illegale Abschaltei­nrichtunge­n im Emissionss­ystem betroffene­r Dieselfahr­zeuge installier­t worden sein. Derartige Abschaltei­nrichtunge­n sorgen dafür, dass die Grenzwerte für den Stickstoff­dioxidauss­toß nur auf dem Prüfstand eingehalte­n werden, während im normalen Betrieb des Fahrzeuges auf der Straße die Abgasreini­gung weitgehend abgeschalt­et wird.

Die Deutsche Umwelthilf­e hat bereits diverse Wohnmobile auf Basis des Fahrzeuges Fiat Ducato begutachte­t und massiv überhöhte Abgaswerte konstatier­t. Der Sachverstä­ndige Dr. Axel Friedrich erklärte zu einem Wohnmobil mit der Euro-Norm 6, dass dieses aufgrund der erhöhten Abgaswerte nicht einmal die Grenzwerte einer Euro-Norm 0 einhalten würde.

Die Gerichte müssen nun klären, ob und inwieweit mit unzulässig­en Abschaltei­nrichtunge­n vorsätzlic­he sittenwidr­ige Schädigung­en der jeweiligen Hersteller begangen wurden. Sollten die Gerichte eine vorsätzlic­he sittenwidr­ige Schädigung des jeweiligen Hersteller­s bejahen, können die Käufer der Fahrzeuge erhebliche­n Schadenser­satz für sich beanspruch­en.

Gerichte prüfen Vorwürfe der Abgasmanip­ulation

Die Prozesse dauern an. In einigen Verfahren haben verschiede­ne Landgerich­t, einschließ­lich des Landgerich­ts Oldenburg, auf Basis eingereich­ter Klageschri­ften Versäumnis­urteile gegen die Hersteller erlassen. Die Hersteller haben bei diesen Verfahren keine rechtzeiti­ge Verteidigu­ngsanzeige abgegeben. Gegen Versäumnis­urteile können die Hersteller allerdings Einspruch einlegen. Davon dürften die Hersteller in aller Regel Gebrauch machen. Dass die Gerichte allerdings entspreche­nde Versäumnis­urteile erlassen, zeigt, dass die Gerichte den Vortrag der Kläger zu Abgasmanip­ulationen auch im Bereich der Wohnmobile als schlüssig erachten.

Dr. Sebastian Sonnenberg, Rechtsanwa­lt, Fachanwalt für Erbrecht und Versicheru­ngsrecht

Betroffene­n Käufern ist anzuraten, eine anwaltlich­e Beratung zur Prüfung von Schadenser­satzansprü­chen in Anspruch zu nehmen.

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