3G-Regel in Oldenburg ab Freitag nicht mehr Pflicht
Wegen niedriger Inzidenz gelten in der Stadt neue Regeln
Oldenburg – Die 3G-Regelung – also Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete – in der Stadt Oldenburg fällt ab Freitag, 22. Oktober, in vielen Bereichen weg. Die Stadt hat eine dementsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Grund ist die immer weiter gesunkene Sieben-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfizierten mit dem Coronavirus je 100000 Einwohnerinnen und Einwohner). Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) liegt der Wert nun seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50. Am Mittwoch veröffentlichte das RKI für Oldenburg eine Inzidenz von 33,6. „Deshalb ermöglicht die Stadtverwaltung weitere Lockerungen“, erläutert Stadtsprecher Stephan Onnen am Mittwoch.
Mit der Allgemeinverfügung entfällt die seit Anfang September verpflichtende 3GRegelung in folgenden Bereichen: in Gastronomiebetrieben, Fitnessstudios und anderen Sportanlagen, Theater, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, in Spielhallen,
Spielbanken und Wettannahmestellen, in Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks, bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (wie beim Friseur) oder in Hotels und anderen Beherbergungsstätten.
Allerdings muss, wie es bereits bisher der Fall ist, vor allem in geschlossenen Räumen auf Mindestabstände und Maskenpflicht geachtet werden. Wie die Stadt mitteilt, könne im Innenbereich von Gastronomiebetrieben auf die Einhaltung von Abständen und Maskenpflicht (bis zum Sitzplatz) nur dann verzichtet werden, wenn die 2G-Regelung (geimpft, genesen) angewendet werde.
„3G ist ab Freitag zwar nicht mehr Pflicht. Wenn Unternehmen oder beispielsweise Gastronomen 2G oder 3G trotzdem weiter anwenden möchten, können sie das tun“, sagt Onnen.
Zudem entfällt die 3G-Regel bei Veranstaltungen mit 25 bis 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in geschlossenen Räumen. Sie greift erst wieder ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 1000 Personen.