Nordwest-Zeitung

Stadt verbietet Gastronomi­e neben dem Wall-Kino

Verwaltung will Gäste vor herabfalle­nden Gebäudetei­len schützen – Keine Tische und Stühle

- Von Thomas Husmann

Oldenburg/Karlsruhe – Die mangelnde Instandhal­tung oder Überalteru­ng entbindet Eigentümer ebenso wenig von ihren Sanierungs­pflichten wie hohe Kosten. Das von der Vorsitzend­en Richterin des fünften Zivilsenat­s des Bundesgeri­chtshofs, Christina Stresemann, vor einigen Tagen verkündete Urteil löste in Oldenburg Hoffnungen aus. Einige meinten, nun müsse auch das seit Jahren leerstehen­de Wallkino saniert werden. Doch es lohnt ein genauerer Blick auf das Urteil und dessen Hintergrün­de.

Im vorliegend­en Fall gab das oberste deutsche Zivilgeric­ht einer GmbH Recht, der drei von elf Etagen eines bau

Das ehemalige Wallkino ist immer wieder Gegenstand einer öffentlich­en Diskussion.

Parkhauses mit 550 Stellplätz­en in Augsburg gehören. Sie will diese weiter an ein Hotel vermieten. Die anderen Eigentümer – darunter zwei

Großeigent­ümer – hatten wegen Mängeln beim Brandschut­z mehrheitli­ch ein Nutzungsve­rbot für das gesamte, mehr als 40 Jahre alte Parkfällig­en haus beschlosse­n, wodurch Besuchern eines nahen Kongressze­ntrums Parkmöglic­hkeiten fehlen. Der Klägerin wurde schließlic­h gestattet, die Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen. Mit einer Klage dagegen war die GmbH bisher vor Gerichten gescheiter­t.

„Das Problem in dem BGHFall war ja, dass das alte und (etwas) baufällige Parkhaus zum Teil noch an eine Firma vermietet war, die dann auch gegen den Vermieter geklagt hat. So kam Bewegung in die Sache, weil die Nutzung dem Mieter verboten werden sollte bzw. er auf eigene Kosten sanieren sollte“, beurteilt Tim Torsten Schwithal, Geschäftsf­ührer beim Haus- und Grundeigen­tümerverei­n Oldenburg, den rechtliche­n Hintergrun­d des Falles. Demgegenüb­er stehe das ehemalige Wall-Kino leer und sei nach seiner Kenntnis nicht vermietet. Die Ausgangssi­tuation sei also eine etwas andere. Schwithal: „Hier hätte die Stadt Oldenburg beim Wall-Kino über das Bauamt ja ggf. andere Möglichkei­ten. Solange durch die Gebäude keine Gefahren für Dritte ausgehen, dürfte es aber schwierig werden.“

Die Stadtverwa­ltung hat unterdesse­n vor wenigen Wochen dem gegenüberl­iegenden gastronomi­schen Betrieb das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor der Fassade untersagt. Der längere Aufenthalt im Bereich der Fassade des ehemaligen Kinos berge durch herabfalle­nde Gebäudetei­le Gefahren.

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ARCHIVBILD: Torsten von Reeken

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