Stadt verbietet Gastronomie neben dem Wall-Kino
Verwaltung will Gäste vor herabfallenden Gebäudeteilen schützen – Keine Tische und Stühle
Oldenburg/Karlsruhe – Die mangelnde Instandhaltung oder Überalterung entbindet Eigentümer ebenso wenig von ihren Sanierungspflichten wie hohe Kosten. Das von der Vorsitzenden Richterin des fünften Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, Christina Stresemann, vor einigen Tagen verkündete Urteil löste in Oldenburg Hoffnungen aus. Einige meinten, nun müsse auch das seit Jahren leerstehende Wallkino saniert werden. Doch es lohnt ein genauerer Blick auf das Urteil und dessen Hintergründe.
Im vorliegenden Fall gab das oberste deutsche Zivilgericht einer GmbH Recht, der drei von elf Etagen eines bau
Das ehemalige Wallkino ist immer wieder Gegenstand einer öffentlichen Diskussion.
Parkhauses mit 550 Stellplätzen in Augsburg gehören. Sie will diese weiter an ein Hotel vermieten. Die anderen Eigentümer – darunter zwei
Großeigentümer – hatten wegen Mängeln beim Brandschutz mehrheitlich ein Nutzungsverbot für das gesamte, mehr als 40 Jahre alte Parkfälligen haus beschlossen, wodurch Besuchern eines nahen Kongresszentrums Parkmöglichkeiten fehlen. Der Klägerin wurde schließlich gestattet, die Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen. Mit einer Klage dagegen war die GmbH bisher vor Gerichten gescheitert.
„Das Problem in dem BGHFall war ja, dass das alte und (etwas) baufällige Parkhaus zum Teil noch an eine Firma vermietet war, die dann auch gegen den Vermieter geklagt hat. So kam Bewegung in die Sache, weil die Nutzung dem Mieter verboten werden sollte bzw. er auf eigene Kosten sanieren sollte“, beurteilt Tim Torsten Schwithal, Geschäftsführer beim Haus- und Grundeigentümerverein Oldenburg, den rechtlichen Hintergrund des Falles. Demgegenüber stehe das ehemalige Wall-Kino leer und sei nach seiner Kenntnis nicht vermietet. Die Ausgangssituation sei also eine etwas andere. Schwithal: „Hier hätte die Stadt Oldenburg beim Wall-Kino über das Bauamt ja ggf. andere Möglichkeiten. Solange durch die Gebäude keine Gefahren für Dritte ausgehen, dürfte es aber schwierig werden.“
Die Stadtverwaltung hat unterdessen vor wenigen Wochen dem gegenüberliegenden gastronomischen Betrieb das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor der Fassade untersagt. Der längere Aufenthalt im Bereich der Fassade des ehemaligen Kinos berge durch herabfallende Gebäudeteile Gefahren.