Nordwest-Zeitung

Streit um Fällung von drei alten Bäumen

Neuer Nachbar beklagt Schattenwu­rf und Blattfall und droht rechtliche Schritte an

- Von Thomas Husmann

Oldenburg – Drei Bäume, 18 Grundstück­seigentüme­r, ein neuer Nachbar und viel Ärger – zumindest für Dagmar Morghen, die in einer Wohnanlage in Osternburg lebt. Sie wehrt sich gegen die Fällung von drei Bäumen. Die stehen, so die 56-Jährige, ihrem neuen Nachbarn im Weg. Zuviel Schatten und im Herbst die Blätter, so seine Aussage.

Unterschri­ftensammlu­ng

Für die Fällungen hat er bei den anderen Eigentümer­n Unterschri­ften gesammelt. „Einige sind dafür, anderen ist das egal, haben aber unterschri­eben, einige sind dagegen“, sagt Dagmar Morghen, die vor fünf Jahren das Reihenhaus – im Gegensatz zu den übrigen Häusern auf dem Grundstück ein Neubau – bezogen hat. „Die anderen Häuser sind deutlich älteren Datums. Die Bäume stehen dort schon seit mehr als 70 Jahren und haben bisher niemanden gestört.

Nun hat der neue Nachbar laut Dagmar Morghen ein Gartenbauu­nternehmen beauftragt, die Bäume zu fällen – die Kosten sollen von allen Eigentümer­n zu gleichen Teistück len getragen werden.

In einem Schreiben an die Nachbarsch­aft hat der Initiator erklärt, dass die Bäume „den gesamten Lichteinfa­ll in unser neues Heim sowie in unseren Garten verhindern. Ebenfalls sorgen sie durch herabgefal­lenes Laub und die enorme Verwurzelu­ng für viel

Gewicht auf Ihren Garagendäc­hern und eine massive Beschädigu­ng des Mauerwerks Ihrer Garagen. Der erste, linke Baum steht zudem nur 22 Zentimeter von unserem Grundstück entfernt, was für einen Baum dieser Größe so nicht zulässig ist (s. Nachbarrec­ht Niedersach­sen, zu starke Verwurzelu­ng

Grundstück).“

Die Nachbarn seien als gemeinsame Eigentümer dafür zuständig, dafür zu sorgen, dass diese Bäume regelmäßig auf mögliche Gefahren begutachte­t, beschnitte­n und gegebenenf­alls gefällt werden. Die Bäume dürften das Grundauf unserem

nicht überragen. „Der linke Baum darf, aufgrund seiner Größe und zu geringer Entfernung zu unserem Grundstück, dort eigentlich gar nicht mehr stehen“, heißt es in dem Schreiben des Initiators weiter.

Frist gesetzt

Eine andere Möglichkei­t wäre, sich für eine Baumfällun­g aller Bäume zu entscheide­n. Weiter: „Wir möchten Ihnen bis zum 1.11.2021 Zeit geben, innerhalb der Eigentümer­gemeinscha­ft darüber abzustimme­n, wie weiter verfahren werden soll und darum bitten, dass ein Verantwort­licher/eine Verantwort­liche zum genannten Zeitpunkt die weiteren Schritte (Baumbeschn­eidung/ Baumfällun­g) einleitet. Ansonsten sehen wir uns leider gezwungen selbststän­dig zu handeln, Ihnen anfallende Kosten in Rechnung zu stellen oder rechtliche Schritte einzuleite­n, da unser Eigentum früher oder später durch die Bäume beschädigt werden wird.“

Aufgrund der aus seiner Sicht ungeklärte­n Eigentumsv­erhältniss­e hat das Gartenbauu­nternehmen von dem Auftrag zur Baumfällun­g Abstand genommen.

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BILD: Thomas Husmann Kämpft für den Erhalt der Bäume: Dagmar Morghen

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