Streit um Fällung von drei alten Bäumen
Neuer Nachbar beklagt Schattenwurf und Blattfall und droht rechtliche Schritte an
Oldenburg – Drei Bäume, 18 Grundstückseigentümer, ein neuer Nachbar und viel Ärger – zumindest für Dagmar Morghen, die in einer Wohnanlage in Osternburg lebt. Sie wehrt sich gegen die Fällung von drei Bäumen. Die stehen, so die 56-Jährige, ihrem neuen Nachbarn im Weg. Zuviel Schatten und im Herbst die Blätter, so seine Aussage.
Unterschriftensammlung
Für die Fällungen hat er bei den anderen Eigentümern Unterschriften gesammelt. „Einige sind dafür, anderen ist das egal, haben aber unterschrieben, einige sind dagegen“, sagt Dagmar Morghen, die vor fünf Jahren das Reihenhaus – im Gegensatz zu den übrigen Häusern auf dem Grundstück ein Neubau – bezogen hat. „Die anderen Häuser sind deutlich älteren Datums. Die Bäume stehen dort schon seit mehr als 70 Jahren und haben bisher niemanden gestört.
Nun hat der neue Nachbar laut Dagmar Morghen ein Gartenbauunternehmen beauftragt, die Bäume zu fällen – die Kosten sollen von allen Eigentümern zu gleichen Teistück len getragen werden.
In einem Schreiben an die Nachbarschaft hat der Initiator erklärt, dass die Bäume „den gesamten Lichteinfall in unser neues Heim sowie in unseren Garten verhindern. Ebenfalls sorgen sie durch herabgefallenes Laub und die enorme Verwurzelung für viel
Gewicht auf Ihren Garagendächern und eine massive Beschädigung des Mauerwerks Ihrer Garagen. Der erste, linke Baum steht zudem nur 22 Zentimeter von unserem Grundstück entfernt, was für einen Baum dieser Größe so nicht zulässig ist (s. Nachbarrecht Niedersachsen, zu starke Verwurzelung
Grundstück).“
Die Nachbarn seien als gemeinsame Eigentümer dafür zuständig, dafür zu sorgen, dass diese Bäume regelmäßig auf mögliche Gefahren begutachtet, beschnitten und gegebenenfalls gefällt werden. Die Bäume dürften das Grundauf unserem
nicht überragen. „Der linke Baum darf, aufgrund seiner Größe und zu geringer Entfernung zu unserem Grundstück, dort eigentlich gar nicht mehr stehen“, heißt es in dem Schreiben des Initiators weiter.
Frist gesetzt
Eine andere Möglichkeit wäre, sich für eine Baumfällung aller Bäume zu entscheiden. Weiter: „Wir möchten Ihnen bis zum 1.11.2021 Zeit geben, innerhalb der Eigentümergemeinschaft darüber abzustimmen, wie weiter verfahren werden soll und darum bitten, dass ein Verantwortlicher/eine Verantwortliche zum genannten Zeitpunkt die weiteren Schritte (Baumbeschneidung/ Baumfällung) einleitet. Ansonsten sehen wir uns leider gezwungen selbstständig zu handeln, Ihnen anfallende Kosten in Rechnung zu stellen oder rechtliche Schritte einzuleiten, da unser Eigentum früher oder später durch die Bäume beschädigt werden wird.“
Aufgrund der aus seiner Sicht ungeklärten Eigentumsverhältnisse hat das Gartenbauunternehmen von dem Auftrag zur Baumfällung Abstand genommen.