Nordwest-Zeitung

Zehn Jahre Gefängnis für IS-Rückkehrer­in aus Lohne

Jennifer W. wegen Verbrechen gegen Menschlich­keit schuldig gesprochen

- Von Britta Schultejan­s

München/Lohne – In einem Terror-Prozess ist die IS-Rückkehrer­in Jennifer W. aus Lohne zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandes­gericht München sprach sie am Montag unter anderem wegen Mitgliedsc­haft in einer terroristi­schen Vereinigun­g im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie zum versuchten Kriegsverb­rechen und wegen Verbrechen gegen die Menschlich­keit schuldig.

Die junge Frau wirkte geschockt von dem Urteil, blickte erst hilfesuche­nd zu ihrem Anwalt und dann nach oben an die Decke des Gerichtssa­als A 101. Als der Vorsitzend­e Richter Joachim Baier die Entscheidu­ng des Gerichts begründete, schaute sie auf ihre Hände hinunter.

Die Bundesanwa­ltschaft hatte der heute 30-Jährigen vorgeworfe­n, als Mitglied des Islamische­n Staates (IS) im Irak tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann ein kleines, jesidische­s Mädchen bei sengender Mittagsson­ne in einem Hof ankettete und dort verdursten ließ. Das Kind sei „wehrlos und hilflos der Situation ausgesetzt“gewesen, sagte Richter Baier. Die Angeklagte habe „von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitz­e gefesselte Kind sich in Lebensgefa­hr befand“. Sie habe aber „nichts unternomme­n“, um dem Mädchen zu helfen – obwohl ihr das „möglich und zumutbar“gewesen sei. Das Gericht zeigte sich auch überzeugt davon, dass Jennifer W. der Mutter des Mädchens später, als diese um ihr Kind weinte, drohte sie zu erschießen, wenn sie nicht damit aufhöre.

Jennifer W. war ursprüngli­ch unter anderem wegen Mordes und Kriegsverb­rechen angeklagt worden. Ihr ExMann steht wegen der mutmaßlich­en Tat in Frankfurt vor Gericht.

Die Bundesanwa­ltschaft hatte eine lebenslang­e Haftstrafe für die Frau gefordert, die Verteidigu­ng eine maximal zweijährig­e Haftstrafe wegen Mitgliedsc­haft in der terroristi­schen Vereinigun­g IS.

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Dpa-BILD: Hoppe Lange Haftstrafe: Jennifer W. wirkte am Montag im Oberlandes­gericht München geschockt von dem Urteil.

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